Verkehrskontrolle...

  • Hallo,


    haben mich doch tatsächlich die Grünen heute aufgehalte und kleine diskriminirungsaktion gestartet... Warndreieck, Verbandskasten, Profieltiefe der Reifen... alles sch*** egal, wollten die nicht sehen, aber am Fahrwerk und Rückleuchten haben sie sich dann ausgetobt. Wegen 1,5 cm hätte ich fast 3 Punkt bekommen und über 100.- Strafe hat dann aber gesagt 50.- und am nächsten Tag vorfahren. Die Rückleuchten sind zwar eingetragen aber hat ihn nicht sonderlich interssiert. "Da müssen normale wieder hin"
    Selbst eine längere dieskusion brachte keine besserung.Er hat dann angefangen "Warum meinst du das der Schumi neulich abgeflogen ist?... Weil das Fahrwerk nicht gepasst hat, hinten tiefer als vorne, Flügelstellung nicht steil genug..." Wollte schon -sagen wirkönnen ja mal fahren aber sie haben ja keine Windeln dabei- :baby2:
    Das musste jetzt raus. Kotzt mich an. :heul2:
    Hat jamand normale Rückleuchten für mich, möglichst günstig??
    Kennt sich jemand mit den gesetzten aus. Bei mir ist eingetragen: Radnabenmitte zur Kotflügelunterkante 295mm habe aber tatsächlich 280mm; und M.dunkel eingefärbten Rückleuchten Firma Hella NR....


    Gruß
    vr6loki :confused:

  • hi,



    was wollen die bullen eigentlich von dir ?????, die rückleuchten sind eingetragen und damit baster. das geht den schei** bullen einen dreck an..... an deiner stelle würde ich auf gar keinen fall normale rückleuchten draufmachen, nur weil so ein dahergelaufener zivilversager das so will...


    wie gesagt, die dinger sind eingetragen und ende....ich persöhnlich würde ihm mit anwalt und klage drohen (wäre bei mir nicht das erste mal), was glaubst wie schnell der ruhig ist..........


    cu


    jörg

  • nana,


    ganz so einfach ist das nicht. Die Rückleuchten sind ja nun mal nicht "richtig" eingetragen. Von daher können sie Dich richtig am A.... kriegen, wenn sie wollen. Wenn der richtig Ahnung hat, schleift der Dich zum TÜV und dann ?


    Beim Fahrwerk würd ich mal Luft nachfüllen :biggrin::biggrin: . Wär doch gelacht wenn man die 15 mm Unterschied nicht so hinkriegen kann.

  • hi,


    wieso sind die nicht richtig eingetragen, sie stehen doch im brief/schein drinn??
    oder gibt es da noch unterschiedliche eintragungen. bei mir habe es die bullen auch mal probiert, vor ein paar jahren hatte ich auf meinem G 40 175/50/13 auf ATS sternvelgen (für opel) war auch alles eingetragen, aber die bullen haben es nicht akzeptiert, also anwalt angerufen, der hat einen kurzen brief an den cop geschrieben, und ihm eine klage wegen nötigung angedroht, was glaubst du, wie schnell die eintragung inordnung war................


    cu


    jörg

  • hallo!
    wenn sie dir nicht nachweisen können das du wissendlich ein getürktes oder selbstgefälschtes gutachten benutzt hast können sie höchstens verlangen das die rückleuchten durch normale ersetzt werden. du kannst nicht belangt werden (verbotsirrtum auf juristisch)
    bevor du alles umbaust - dazu müssen sie aber erst BEWEISEN das das gutacheten falsch war.
    also das schlimmste was dir passieren kann ist das du die Leuchtren abbauen mußt (aber nicht gleich :zunge: )
    bei mir hat in solchen situationen schon oft geholfen den namen des grünlings zu notieren und im Beisein beim anwalt anzurufen, ein wink richtung dienstaufsichtsbeschwerde hilft auch oft :biggrin: - dann kommt meistens ein naja einmal lassen wirs noch durchgehen :rofl::rofl:
    Du solltest aber sonst aufpassen (alohol usw.) kann sein das sie dich dann ans schwartze brett pinnen- mich haben sie einen winter anschließend 17 (!) mal angehalten .alkoholkontrolle, allg. verkehrskontrolle-was geht die an was ich mit meiner freundin mache :rofl:.
    Konnten mir aber nie was :frech:
    Gruß Olaf


    Ach noch was- ein rechtsschutzaufkleber wirkt wunder...


    [ 26. Juli 2001: Beitrag editiert von: Olaf ]

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  • Das ist wieder mal typisch für den "Freund und Helfer" :mad2:
    Die brauchen doch bloss ein aufgebautes Auto zu sehen und schon ist es aus!
    Manchmal kotzt es einen echt an!
    Letztes hat mich auch einer angehalten und behauptet ich wär 63 km/h zu schnell, aber es gab weder Foto oder Video. :confused:
    Und was steht dort vor mir: Ein aufgemöbelter Vento!!
    Alles nur Schikane :mad2:
    Da hat der Anwalt wenigstens Arbeit. :schrei:
    Nicht unterkriegen lassen!!!


    Corrado, sonst nichts!!!

  • Ja das mit dem schwarzen Brett bei den Bullen muss es wirklich geben. Als ich noch meinen 1er hatte wurde ich ein halbes Jahr gar nicht angehalten. Dann ein mal und die haben gleich was gefunden. Seit der Zeit wurde ich dann regelmässig kontrolliert. Kam mir ein Auto von denen entgegen sind die sogar uimgedreht und haben mich kontrolliert. Zu guter Letzt hab ich den Wagen dann hergegeben weil ich nicht mal mehr in die Stadt fahren konnte ohne das sie mich gleich am Wickel hatten. Hat schon genervt.

    Corrado G60, Bj92, 9x16 ringsum, an HA mit 20mm Spurverbreiterung, Kotflügel vorne um drei und hinten um 5,5cm geweitet. 80mm tiefer mit Spax Dämpfern, Rieger Grill mit Leiste, Audi Griffe usw.....

  • Hi


    @ Steve: das mit den Reifen aufpumpen wird nicht ganz klappen da Radnabenmitte zur Kotflügelunterkante eingetragen ist. Bin nähmlich mit über 3 bar und jede menge Federwegsbegrenzer zum TÜV gefahren da ich dachte er trägt das Restgwinde ein. War wohl nix...


    @ all
    Der überfleißige Beamte ist bei uns schon bekannt. Der hat z.B. meinen Kumpel aufgehalten und ein db Messgerät ausgepakt. Da seine Auspuffanlage eingetragen war jedoch der db wert nicht umgetragen wurde -was auch kein TÜV mehr macht- gabs 3 Punkte, 150.- Strafe und vorfahren.
    Mit den Leuchten hat er gemeint: Die sind nicht von Hella getönt, viel zu dunkel und keine Rückstrahler dran.
    Werde mal mein Baybi um 1,5 cm hochsrauben und mit den Rückleuchten mal warten. Sie sind ja eingetragen als: M. dunkel getönten Rückleuchten Firma Hella, das heist ja noch lange nicht das sie von Hella getönt sein müssen. Im Zweifelsfall werde ich mal meine Rechtschutzversicherung ausprobieren ob die was taugt.
    Warum gehe ich den überhaubt zum TÜV, wenn so ein hyperaktiver Kowboy meint, das ist nicht zulässig. Kann doch jeder herkommen und sagen, mir gefallen die Leuchten nicht ein anderer mir gefallen dei Felgen nicht...
    Werd mal wieder schreiben nachdem ich vorgefahren bin.


    Gruß
    vr6loki :face_with_rolling_eyes:

  • regt euch nicht so auf leute!
    die bullen koennen euch wegen den RL wenn sie eingetragen sind ueberhauptgarnix!
    hab mich mit dem thema auseinandergesetzt, sobald etwas vom

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