Hallo Leute!
Ich war heute mal beim TÜV und habe gefragt wie das ist mit den Seitenmarkierungsleuchten. Der Prüfer sagte das ich die Leuchten
1. nicht als Seitemarkierungsleuchten schalten darf, da die mindestens einen Meter!! von dem Fahrzeugende entfernt sein müssen. Das ist doch viel zu viel, oder??(Mitte Radkasten?!)
2. Darf man die Dinger auch nicht als Blinker schalten, da sie keine E Nummer haben.
Also: Entweder alles abklemmen oder E Nummer!
Weiß jemand ob man die Leuchten auch mit E Nummer kriegen kann? Oder ob man sie trotzdem eingetragen bekommt?
MfG Focke