Hi Leute!
Hätte mal eine Frage zu der "50cm Scheinwerferunterkante-Regelung", speziell an die die mit einem Gewindefahrwerk in letzter Zeit beim Tüv waren. Wie wird das zur Zeit so gemacht? Achten sie sehr darauf? Im Gutachten vom KW3 steht z.B. ja 45-85mm, ist aber doch eigentlich unmöglich einzuhalten damit die Regelung, oder?
Hab meinen vertrauten Tüv Mensch mal angehauen, für meine Porsche C2 wollte er zuerst eine Briefkopie von irgendeiner Felgenkombination dieser Größe, nach kurzer Diskussion reicht ihm jetzt mein Brock B1 Gutachten *lol*, zum Fahrwerk meinte er ich kann eben so weit runter drehen bis nichts schleift, dann ist ihm eingefallen daß er vor kurzem noch einen Brief wegen der 50cm Regelung bekommen hat, Zitat:"Ja das müssen 40cm, äh oder waren es doch 50 sein!?"
Wollte halt nur mal Erfahrungen von Tüv Besuchen in letzter Zeit wissen...
Gruß Thorsten