"Was sind schon 50cm..."

  • Hi Leute!


    Hätte mal eine Frage zu der "50cm Scheinwerferunterkante-Regelung", speziell an die die mit einem Gewindefahrwerk in letzter Zeit beim Tüv waren. Wie wird das zur Zeit so gemacht? Achten sie sehr darauf? Im Gutachten vom KW3 steht z.B. ja 45-85mm, ist aber doch eigentlich unmöglich einzuhalten damit die Regelung, oder?
    Hab meinen vertrauten Tüv Mensch mal angehauen, für meine Porsche C2 wollte er zuerst eine Briefkopie von irgendeiner Felgenkombination dieser Größe, nach kurzer Diskussion reicht ihm jetzt mein Brock B1 Gutachten *lol*, zum Fahrwerk meinte er ich kann eben so weit runter drehen bis nichts schleift, dann ist ihm eingefallen daß er vor kurzem noch einen Brief wegen der 50cm Regelung bekommen hat, Zitat:"Ja das müssen 40cm, äh oder waren es doch 50 sein!?"
    Wollte halt nur mal Erfahrungen von Tüv Besuchen in letzter Zeit wissen...
    Gruß Thorsten

  • bei mir war es bei dekra und co sehr wichtig die 50cm, dann beim Tüv gewesen, und die ******* drauf, das passt schon!!


    tomas

    nur tote fische schwimmen mit dem strom.


  • War auch mit dem H&R Gewinde (Basis VR6) beim normalen TÜV, hat dort keinen gekümmert, und ich hab vorher aus Spaß mal gemessen, ich lag so bei 47cm wenn ich mich recht erinner...

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  • Bei uns schaut der TÜV auf die 50cm.
    Selbst wenn Du einen findest, der es dir unter 50cm einträgt, würd ich aufpassen. Bei uns stellt sich die Polizei mit dem Meterstab hin und mißt die Reflektorunterkante. Wenn du unter den besagten 50 cm bist, bist du fällig. Auch wenn es der TÜV eingetragen hat.


    Gruß

  • das risiko ist immer auch bei gewindefahrwerken die tiefer gestellt sind als eingetragen oder, rückleuchten mit falschem gutachten ...


    tomas

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  • Ist geltendes Gesetz.


    § 50 (3) Satz 1 und 2 StVZO:
    "Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen."


    Ob der TÜV darauf achtet ist denk ich mal regional unterschiedlich, bei uns macht er's.

  • nein ich meine unseren normalen tüv, bei dem war ich weil mein prüfer länger krank war. Mein Prüfer da trägt eh alles ein :grinning_squinting_face: hauptsache es gibt ein gutachten :winking_face:


    tomas

    nur tote fische schwimmen mit dem strom.


  • @To,as
    Würde dir bei uns in Osna auch nix bringen! Den bei uns ist immer ein TÜV Mensch von der Dekra dabei wenn die "Grünen" eine Kontrollrazzia machen!! Deshalb mußte bei uns immer zur Denkra fahren wenn man es genau haben will...

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  • Alssso ,
    beim mir haben se net auf scheinwerfer höhe geachtet . Musst mir nur nen dummen spruch anhören von wegen leuchtweitenregulierung .
    Aber auf überfahrhöhe haben se geachtet , auch wenn im gutachten stand 70mm Bodenabstand fuer flex. teile . Wollt er 85mm ...
    Naja nach besuch bei der GTÜ hat ichs so eingetragen ... whatever ...


    mfg Philipp

    Rentnercorrado G60 + Jetta II 16v // CSS:.#57 /

  • Bei uns gehen Die Tüvler soweit das sie sogar mit nem Schraubendreher das Gewinde kaputt gekratzt also ne Macke reingeschlagen haben daas du das gewinde nicht tiefer drehen kannst.

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