Hallo Leute, ich habe gestern jemanden getroffen, der mir eine recht intressante geschichte erzählt hat. er ist hier in berlin im februar mit seinem corrado und einem 80er fahrwerk in eine kontrolle geraten und die herren in grün haben seine scheinwerferhöhe gemessen und festgestellt, daß sie tiefer sind als 50cm und das auto mitgenommen. der witz ist, er hatte das fahrwerk letztes jahr im oktober (also 4monate vorher) richtig offiziel von der dekra abnehmen und eintragen lassen. diese eintragung war aber dann wohl 4monate später nichtig - genau so sah es auch der richter, der sich nicht davon abbringen lies, daß eingetragenes die zwischenzeitliche änderung überleben darf. das hat ihn denn 480 euro und eine mengen nerven gekostet- jetzt ist meine frage, wie das nun ist mit alter eintragung und neuen vorgaben? ich selber hab 60tiefer durch h&r-gewinde bei 46cm scheinwerfer im GolfII....
bei der suche habe ich zwar auch schon einiges gefunden, aber das spricht genau gegen das was dem corrado-fahrer passiert ist...
Gruß FRank
[ 30 Dezember 2002, 10:17: Beitrag bearbeitet von: FRank-GTI ]