Wie ist das nun mit Tieferlegung und der Scheinwerferhöhe?

  • Hallo Leute, ich habe gestern jemanden getroffen, der mir eine recht intressante geschichte erzählt hat. er ist hier in berlin im februar mit seinem corrado und einem 80er fahrwerk in eine kontrolle geraten und die herren in grün haben seine scheinwerferhöhe gemessen und festgestellt, daß sie tiefer sind als 50cm und das auto mitgenommen. der witz ist, er hatte das fahrwerk letztes jahr im oktober (also 4monate vorher) richtig offiziel von der dekra abnehmen und eintragen lassen. diese eintragung war aber dann wohl 4monate später nichtig - genau so sah es auch der richter, der sich nicht davon abbringen lies, daß eingetragenes die zwischenzeitliche änderung überleben darf. das hat ihn denn 480 euro und eine mengen nerven gekostet- jetzt ist meine frage, wie das nun ist mit alter eintragung und neuen vorgaben? ich selber hab 60tiefer durch h&r-gewinde bei 46cm scheinwerfer im GolfII....


    bei der suche habe ich zwar auch schon einiges gefunden, aber das spricht genau gegen das was dem corrado-fahrer passiert ist...
    Gruß FRank

    [ 30 Dezember 2002, 10:17: Beitrag bearbeitet von: FRank-GTI ]

  • Mindesthöhe der unteren Lichtaustrittsfläche muss 50 cm betragen (das muss nicht gleich der Scheinwerferunterkante sein).


    Scheinbar gibt es Ausnahmen ab Werk, denn ein Ferrari oder Ähnliches ist garantiert tiefer. Meines Wissens muss aber bei einer nachträglichen Tieferlegung diese Grenze trotzdem eingehalten werden (klar, eingetragen wird vieles, aber dadurch ist es ja noch lange nicht legal - siehe z.B. Hinterhof-TÜVs, die Scheibenfolien für vorne eintragen...)

    Corrado G60 EZ 01/1990 tornadorot, Golf 5 R32 EZ 12/2005 deep blue Perleffekt, GMC Pickup 5,7 l V8 EZ 1971 grün-metallic, Ford Explorer Black Edition 4,0 l V6 EZ 1998 schwarz, DKW Munga 0,9l EZ 1957 nato-oliv :super:

  • mit anderen worten tieferlegungszeug-anbieter werden jetzt bankrott gehen? der golf II hat 52cm (ginge also nur 2cm tiefer)und der corrado dürfte knapp 50 haben.


    also stehen 99,99% (corradodriver nehme ich mal aus :teufel: )der hier schreibenden corrado-fahrer vor einer still-legung?

  • Hab mal ein bisschen recherchiert, unter anderem in einem (man möge mir verzeihen) Opel-Forum *grins*
    Da wurde einer nach etlichen Telefonaten mit Ordnungsamt, Plizei, TÜV etc. "freigesprochen" und darf seinen Corsa mit 46 cm fahren.


    Angeblich gibt es auch eine Art Toleranz, so ca. 4 cm. Das hab ich aber nirgends schwarz auf weiß gefunden, in der StVZO steht nur das mit den 50 cm, alles andere wäre demnach ungesetzlich und somit verboten.


    Aber vielleicht weiß einer hier im Forum, was es mit dieser "Toleranz" auf sich hat und ob sich hier ein Rechtsanspruch begründet?


    PS: mein Corri ist original-country-hoch....bei Gelegenheit mess ich mal nach, ob ich überhaupt fahren darf :-))

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  • also das mit 50 cm stimmt steht auch so in der StVZO.


    Nur gibts wie überall ausnahmen, da wenn es von einem amtlich anerkannte sachverständigen TÜV Prüfer abgenommen ist auch erlaubt sein soll tiefer wie die 50 cm zu sein! so hat man mir das mal beim TÜV Süd erklärt. aber das ist ja von Tüv Stelle zu Tüv stelle unterschiedlich

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  • so kenn ich das auch, aber scheinbar ist das wohl nicht so relevant, da es vor gericht (und ich hoffen mal die rechtsprechung ist nicht vom bundesland abhängig) nicht anerkannt wurde....

  • das mit gericht ist eh so ne sache.


    bekommst nen richter der absolut gegen autos ist weil sein nachbar immer mit lauter musik vorfährt, bist du fällig! weil schubladen system


    erwischt nen richter der sich auskennt mit der materie, kannste glück haben.


    erwischt nen richter der selber nen sohn hat und event. mit auf treffen geht hast de sicher glück.


    das ist ne ermessens sache, genau so wie die eintragung von verschiedenen Tiefen an selben autos

  • Ja, aber wo steht das? Ich hab mir schon nen Wolf gesucht, hab aber nichts handfestes gefunden. Am besten wäre natürlich eine Eintragung und für die Kontrolle noch ein Paragraph, in welchem hieb- und stichfest steht, dass die Eintragung gesetzeskonform ist.......

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  • na nur wie gesetzeskonform muß es denn sein, daß ein richter sagt es is verboten und ein anwalt da nichts machen kann?? das ist es ja, oder dürfen richter je nach lust und wetterlage urteilen?

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  • Dazu wirst du nichts finden.
    Da geht es meistens um Rechtsprechungen.
    Ich habe bei und bei der Polizei viele Lehrer gefragt, aber dazu kann dir keiner was sagen.
    Einer will mir was raussuchen dazu.

    *** Octavia RS TFSI Modell 2008 ABT IS Tuning ***
    ***Fabia II Elegance Black&White***

  • hallo,
    dieses bescheidene problem kenne ich nur zu gut.


    kw-gewinde in den corri eingebaut. 2mm ! tiefer gedreht als im gutachten steht. (hat er nicht nachgemessen, der prüfer) und nen kumpel zum eintragen geschickt weil ich arbeiten musste.
    dann hat der kerl da seinen zollpin rausgeholt und gemessen und gemeint der wäre zu tief.
    dann habe ich mich schlau gemacht, es wird ab reflektorunterkante gemessen!
    also habe ich ihn 5mm!!! höher gedreht und mit einer laserwasserwage nachgemessen, passte genau!
    also am nächsten tag wieder hin, das erste was der typ meinte, so sieht es doch schon viel fahrbarer aus :mad:
    als er dann wieder messen wollt hatte ich sofort meine laserwasserwaage zur hand und sein zollstock war verschwunden, "das passt schon" :lachen2:


    was mich nur ankotzt:
    1. wie will der 5mm sehen? (aber hauptsache ist fahrbarer!!!)
    2. hätte ich abgefahrene anstatt neue reifen gehabt hätte ich ihn noch höher drehen müssen! (sowas bedenken die nie!!!)
    3. viele kumpels fahren golf 2 mit 13 oder 14 zoll und haben 42cm und sowas, vom gleichen tüv, die mussen wohl neue merkblätter bekommen haben.


    naja, so schlimm sieht die optik bei meinem :corrado: nicht aus, mir gefällt es, ob wohl 15mm rundum weniger wären :yipieh: , aber nur mit bördeln :)

  • Hi,


    also bei mir sind es 47cm. So oft, wie ich angehalten wurde...na ja...insider!!


    Zurück zum Thema... also ich hatte da bisher keine Probleme. Mann muss nur genug andere schöne Sachen am Auto haben, damit das davon ablenkt :) Ich sage nur gelochte Bremsscheiben oder so was....

  • Also ich hatte bei meinem 3er 49.5cm an der Scheinwerferunterkante.
    Er grinste aber und sagte ( wie es hier beschrieben wurde ), daß die Lichtaustrittsfläche ja genau bei 50 cm liegen würde.
    Generell läßt sich aber sagen, daß unser TÜV ( Rheinland ) darauf achtet !

  • ja nu, mit eintragung ist ja gut und schön, nur darum geht es ja nicht....es geht darum, ob jeder polizist dich dann still-legen kann. wenn dem so ist, nützt mir die eintragung auch nichts...gut und schön, daß der tüff da mal kulant ist - aber für wen tragen wir es ein? für die polizei, und wenn die nicht mitmacht?


    also, weiß jemand was genaueres? oder werden demnächst serien-federn mangelware?

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