Ich erzähl euch jetzt mal eine fast unglaubliche (aber wahre) Geschichte:
Ich habe ja vor noch nicht allzulanger Zeit einen Corrado gekauft. Letzte Woche habe ich mir dafür ein K&W Gewindefahrwerk gekauft. Heute ware ich bei TÜV und wollte ein kleines Nummernschild eintragen lassen und bei der Gelegenheit habe ich mich gleich nach der Eintragung für das Gewindefahrwerk erkundigt. Und jetzt der HAMMER:
Der TÜV-Beamte sagte mir, daß es seit 01.01.02 ein Gesetz gibt, daß besagt, daß die Unterkante der Scheinwerfer max. 50 cm vom Boden weg sein muß.
Und nun der Oberhammer:
Er sagte, daß auch vor dem 01.01. eingetragene Tieferlegungen nichtig sind. Im Klartext, wer weniger als 50 cm hat und von der Polizei erwischt wird, muß sein Auto umrüsten.
P.S. Mein Corrado (absolut Serie) hat 53 cm.