!! wichtig für ALLE !! ich war Heute beim TÜV

  • Ich erzähl euch jetzt mal eine fast unglaubliche (aber wahre) Geschichte:
    Ich habe ja vor noch nicht allzulanger Zeit einen Corrado gekauft. Letzte Woche habe ich mir dafür ein K&W Gewindefahrwerk gekauft. Heute ware ich bei TÜV und wollte ein kleines Nummernschild eintragen lassen und bei der Gelegenheit habe ich mich gleich nach der Eintragung für das Gewindefahrwerk erkundigt. Und jetzt der HAMMER:

    Der TÜV-Beamte sagte mir, daß es seit 01.01.02 ein Gesetz gibt, daß besagt, daß die Unterkante der Scheinwerfer max. 50 cm vom Boden weg sein muß.

    Und nun der Oberhammer:

    Er sagte, daß auch vor dem 01.01. eingetragene Tieferlegungen nichtig sind. Im Klartext, wer weniger als 50 cm hat und von der Polizei erwischt wird, muß sein Auto umrüsten.

    P.S. Mein Corrado (absolut Serie) hat 53 cm.

    chris_claudi@t-online.de

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    US-VR6 Modell '93, Vollausstattung
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  • Na und Mängelkarte Gewinde wieder höher – vorzeigen den Deppen – Gewinde wieder runter!

    Aber das ist schon Richtig. Das haben die gemacht weil die alte Verordung einige Lücken hatte !

    Gruß Morpheus :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face:
    verkauft - 93er Violett Touch Pearl VR6,GW,Alarm,Leder, 7,5J 17" Porsche Turbo, Climatronic
    BMW Z4 3.0Si,saphirschwarz metallic,beiges Leder,Pianolack schwarz Bj03/2007

  • nein das Nummernschild habe ich auch nicht eingetragen bekommen, obwohl ich ein US-Modell habe und meine Kennzeichenbeleuchtung anscheinend nicht für ein grosses Nummernschild reicht.
    Der beim TÜV sagte nur, das ein Umbau von 300DM vertretbar sei, d.h. das kleine bekomme ich nicht und für ein grosses muss ich die Kennzeichenbeleuchtung umbauen ???

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  • Ja, das Beste an der Sache ist, wenn mein Serien-Corrado schon 53 cm hat kann ich noch nichtmal ein 40mm-Fahrwerk einbauen ???

    Mich würde mal interessieren was die Hersteller von Fahrwerken zu dieser besch...
    Verordnung sagen. Falls das publik wird verkaufen die kein Stück mehr !!!!!!!!!!

    Kann sich niemand mal erkundigen ???

    Habe meinen Schulkameraden mal gebeten an seinem 911er mal zu messen der ist BJ 1999 und ebenfalls Serie. Der mussihn wahrscheinlich höherlegen !!!!

    Morgen weiss ich mehr, dann sage ich euch Bescheid.

    Ach nochwas, habe gerade erfahren, dass die Polizei im Nachbarort schon ein paar Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen haben !!!

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  • Es müste sich um §50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht handel.
    Im Absatz 3 wird beschrieben das die Spiegelkante nicht unter 500mm liegen darf.

    [ 01. März 2002: Beitrag editiert von: Matthias Arndt ]

    *** Octavia RS TFSI Modell 2008 ABT IS Tuning ***
    ***Fabia II Elegance Black&White***

  • Das hört sich nicht gut an. Da ich in den nächsten paar Wochen mein KW GW Fahrwerk einbauen wollte und bis zum geht nicht mehr runterschrauben wollte , das ist echt schei.ße !!! Was soll man da machen ? Der Corri muss tief sein !!!

    Tschau ....
    Euer Captain :corrado:

  • Mir ist gerade eine Idee gekommen sagt mir was ihr davon haltet:
    die Scheinwerfer haben doch eine Plastikum-
    randung, wenn wir die unten ein bisschen höher machen mit Spachtel oder ähnlichem und danach wieder lackieren hätten wir vielleicht
    ein paar mm gewonnen!!!

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  • Eine weitere interresante Frage ist wie ultra tiefe Supersportwagen an den StVZO bestimmungen vorbei kommen.
    Denn Ferrari und co sind um einiges tiefer und dürfen auch fahren.

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  • Allso das mit den 50cm ist richtig hat mein Tüv auch gesagt aber wie schon erwähnt ist die kante des Spiegels ausschlaggebent und nicht die Unterkante des Scheinwerfers. :face_with_rolling_eyes:

    Mein Corri ist vorne 85mm tiefer und die Spiegelunterkante ist genau auf 50cm! :coolsein:

    Ist auch ohne Probleme eingetragen worden.

    Nur über die genaue Bodenfreiheit die mann haben muß sagte der Tüv immer nur " Wir tragen nur bis 80mm Bodenfreiheit ein"
    Auf meine Frage was nach Gesetz erlaubt ist hat er mir keine antwort gegeben und immer nur gesagt "Wir tragen.......

    :spineyes::spineyes::spineyes:

    Ich glaube das jeder Tüv-Prüfer sich seine eigenen Grenzen setzt und keiner genau weiß was Sache ist!!! :schrei:

  • Mein Kumpel, den der Verkehrszug erwischt hat, sagte das es ihm egal ist, was eingetragen ist er muss es wieder rückgängig machen !!!!!!!!!!

    Der TÜV sagte sie hätten jede Menge Reklamationen, aber die Polizei würde gerade verschärfte Kontrollen machen

    Aber jetzt noch einmal:
    Mich würde mal interessieren was die Hersteller von Fahrwerken zu dieser besch...
    Verordnung sagen. Falls das publik wird verkaufen die kein Stück mehr !!!!!!!!!!


    und alle die ich jetzt gefragt habe sagten nochmals:

    50cm Scheinwerferunterkante nicht Spiegel auch wenns mir persönlich lieber wäre !!!!!!

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  • Dann sagen die was falsches ! Lies selbst:
    <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat

    Zitat

    (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

  • Mit Spiegel wird ja der Reflektor vom Scheinwerfer gemeint sein!Aber is ja wirklich egal,dann stellt man das fahrwerk beim Tüv ebn auf Normal um lässts eintragen und dreht in dann wieder runter das er aussieht wie ein Staubsauger :frech:

    [ 02. M&auml;rz 2002: Beitrag editiert von: fosgate ]

  • <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Zitat:
    --------------------------------------------------------------------------------
    (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
    --------------------------------------------------------------------------------


    <HR></BLOCKQUOTE>

    Zum Glück nicht ganz richtig. In irgend einem anderen Absatz steht nämlich drin das es eine Toleranz von 50mm gibt.
    Bei uns in der Gegend gibt es einen Grünen der gerne seinen Zollstock auspackt und wegen sowas und ähnlichem Mist schon viele Autos zum Tüv begleitet hat. Nachdem er den Punto von nem Kumpel wegen der Scheinwerferunterkante(48,5!!cm) zum Tüv geschickt hat, hab ich mich mal bei einem Prüfer schlau gemacht, der mir das ganze dann so erklärt hat.

  • Hallo

    habe gerade in der stvzo nachgesehen.

    (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für

    1. Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,

    2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).

  • Ok Leutz :corrado: hin, :corrado: her.

    Dann Kaufen wir uns halt einen Nissan Pick Up...
    Auch ein Colles Auto, und denn kann man dann so richtig schön in die Knie zwingen :frech:
    da geht einiges, bis die 50cm erreicht sind :teufel:

    :spineyes: Und garantiert biste dann auch der einzige der so ein richtig tiefes Auto hatt, und das ganz legal :spineyes::spineyes:

    :peinlich:

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