Unfallwagen gekauft!

  • Hi Leute!!!!!!


    Ich brauch mal rechtlichen Beistand von euch und zwar hab ich mir vor ca. 3 Monaten einen Corrado VR6 gekauft, heute hat sich einer vom Fach das Auto angeschaut und mir versichert das es sich um einen Unfallwagen handelt(Tür verzogen, nachlackiert,Spaltmaße stimmen auch nicht usw.)Jetzt möcht ich gerne von euch wissen wie ich vorgehen soll.Ich hatte zum Glück beim Kauf meinen Bruder dabei (ich denke zu zweit hat man mehr Chancen vor Gericht)der Verkäufer hat mir nur gesagt der Wagen hatte mal was am Kotflügel das wars und jetzt so ne sch..... .Zu Hause ist mir aufgefallen das er den Wagen nie angemeldet hatte er hat zu mir gesagt er hat sich den Wagen gekauft und ist dann arbeitslos geworden drumm müsse er ihn wieder verkaufen, ich denke ihm hat jemand gesagt das es ein Unfaller ist und er wollte ihn so schnell wie möglich wieder los werden.Im Kaufvertrag steht nur "gekauft wie gesehen und probegefahren Auto hat mehrere Mängel" Wasserpumpe war defekt, Türgriff war lose, Domlager defekt, die Mängel wusste ich ja die haben mich auch vom Kauf nicht abgehalten aber das der Wagen einen (bestimmt nicht kleinen ) Unfall hatte das hat er mir verschwiegen der Penner.Ich hab für den Wagen viel Geld bezahlt und jetzt stehe ich da mit der Unfallkarre.Ich habe eine extra Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen fällt da so etwas mit rein????? Wenn ja was ist wenn er sagt er habe nichts von dem Unfall gewusst(was ich nicht glaube)???Was ist wenn ich Recht zugesprochen bekomme er den Wagen zurück nehmen und mir das Geld wiedergeben muss und er hat das ganze Geld für sonstetwas ausgegeben???


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen das solche Penner nicht ungeschoren davon kommen.....

  • Öhem...mies gelaufen und nen Fall fuer nen Rechtsanwalt (duerfte m.E. dann auch die private Rechtsschutz tragen, weil es sich ja nicht um einen Fall des Strassenverkehrs handelt, sondern Privatrecht angesagt ist...einfach nachfragen).
    So...und ob er was wusste oder nicht spielt dabei auch keine Rolle...hier liegt wohl eher der klassische Fall der Wandlung vor, sprich, der Vertrag ist nichtig und Du bekommst Dein Geld zurueck (und kauf´Dir nen paar Boxhandschuhe fuer den Guten... :winking_face: ). Ohne Anwalt etc. wird das wohl nicht gehen....tja, und wenn der allerdings kein Geld hat...keine Ahnung. Aber wie gesagt: Erster Gang ist der zum Telefon und bei der privaten Rechtsschutz nachfrage und dann SOFORT zum Anwalt (kannst den Verkaeufer ja mal darauf ansprechen, aber ich denke, dass der natuerlich nichts davon wissen will).


    Trotzdem: VIEL GLUECK!

    ...neu:Tuerkenkarre....jau...krasskorregdd.......

  • Also klassische Wandelung kann er nach 3 Monaten getrost vergessen, da geb ich dir Brief und Siegel, egal ob mit oder ohne Anwalt.


    Auf jedenfall solltest du Montag früh, 8 Uhr beim Anwalt sein...


    Gruss


    Andreas


    PS: Nicht das Du da was falsch verstehst mit der Rechtschutzversicherung... die zahlt dir zwar den Anwalt und uebernimmt die Gerichtskosten aber klär vorher ab ob sie auch die Kosten für den KFZ-Sachverständigen und andere Dinge tragen. Die Aussage deines Freund/Kollegen/Bekannten ist nämlich wertlos... Du musst das Auto von nem KFZ-Sachverständigen durchchecken lassen.. und evtl. erstmal selbst bezahlen.


    Deswegen.. klär das ab, net das es sich gar nicht rentiert

    [ 19 Januar 2003, 02:33: Beitrag bearbeitet von: Deeptroat ]

  • Also meine rechtschutz übernimmt alles, macht deine das nich kannst du sie sofort kündigen :deal: Es ist auch egal ob der kauf 3 monate zurück liegt, klarer fall von Betrug oder Täuschung. Wenn im Vertrag drin steht gekauft wie gesehn ist das auch nich so schlimm, vor Gericht is das voll egal. Also rechtschutz, anwalt und wenn das nich hilft, Wladimier aus weisrussland macht dat schon :szahn::schrei:

  • Hy,
    wievielte Hand ist das Auto denn ???
    Ich hatte das gleiche Problem, meiner hatte nur 2 Vorbesitzer,
    jetzt ist nur das Problem Du musst dem von dem Du das Auto gekauft hast erstmal beweisen, dass der Unfall aus seiner Zeit stammt bzw. dass er von dem Unfall gewusst hat !!!
    Weil ohne Wissen auch kein Betrug !!


    Ich hab das alles mit meinem Anwalt durchgekaut (bei mir im Kaufvertrag steht sogar unfallfrei !!) sieht ganz schlecht aus,... wenn überhaupt nur eine Wandlung d.h. eins zu eins wieder tauschen, Geld gegen Auto !!!


    m.f.g. Mark

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  • Hi Leute danke für eure Antworten.


    Was ist wenn er seinen Kaufvertrag vom Vorgänger nicht mehr hat und mir so nicht beweisen kann das er den Wagen "unfallfrei bzw.als Unfallwagen" gekauft hat, hätte ich da bessere Chancen.Ich dachte immer der letzte Besitzer egal ob er das mit dem Unfall weiss oder nicht ist für das Auto verantwortlich.

  • Mus auch noch was los werden der Spruch gekauft wie gesehen ist nicht rechtsgültig und zwar schon seite einem Jahr den Spruch hätte sich der verkäüfer auch schenken können.


    Desweiteren kannst du doch über den brief den ersten Fzg besitzer ausfindig machen und ihn fragen wenn dieser sagt der wagen war unfalfrei und dies in einer eidesstatlichen erklärung abgibt sind deine Chancen auch höher zu dem würde ich mich mal erst so versuchen mit dem Vorbesitzer zu einigen. wenn das nichts bringt ANWALT

  • hi,


    also die sache is relativ easy. wenn im vertrag steht
    "unfallfrei" ist das eine zugesicherte eigenschaft. das heisst, dass
    der vorbesitzer für diese aussage haftet auch wenn er von einem unfall des vorbesitzers nix weiss/wusste. steht allerdings im vertrag drinne: unfallfrei laut vorbesitzer....dann ist die rechtslage eine andre. dann muss dem verkäufer ein unfall erstmal nachgewiesen werden. was aber mittels einem gutachter leicht möglich ist der dann das alter der lackierung/schweissung ungefähr feststellen kann
    hat der vorherige verkäufer evtl.dreck am stecken dann kommt es wieder draufan was da drinnesteht im vertrag. das is ungleich schwieriger. mittels eines anwalts sollteste da aber erfolgreich klagen können.....denn hat derjenige was verschwiegen der dir den wagen verkauft hat wird er normalerweise nach post vom anwalt einschwenken und den wagen zurücknehmen...


    viel erfolg


    reiner

    .....Trauertag 5.4.2003.....Corry verkauft ..jetzt TTR...auch nich übel :winking_face:

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  • ich würde mich auch an den vorbesitzer wenden und den mal abfragen und dann , ansonsten klare sache. Ist nunmal so wenn eine vertraglich zugesicherte eigenschaft fehlt ist das ding nichtig...


    tomas

    nur tote fische schwimmen mit dem strom.


  • @deep.....


    wielange das her ist war bei meinem fall unwichtig. solche aussagen/zugesicherte eigenschaften haben auch nach jahren gültigkeit. so wars bei mir auch damals. der unfall an einem audi cabriolet wurde erst nach 4 jahren eher zufällig in der werkstatt entdeckt..anruf beim damaligen vertragshändler und alles war klar...damals 6000 dm schaden....zwar fachlich 1a repariert....aber den wertverlust aufgrund des unfalls musste der typ erstatten...und hätt ich drauf gedrängt hätt er den sogar zurücknehmen müssen...natürlich mit etwas abschlag für die nutzung...aber doch schon noch ein erheblicher betrag....


    cu


    reiner

    .....Trauertag 5.4.2003.....Corry verkauft ..jetzt TTR...auch nich übel :winking_face:

  • @ deep...
    gewartet habe ich keine 3 Monate denkst du wenn ich das schon eher mitgekriegt hätte würde ich noch 3 Monate warten
    @hajabusa es steht nicht unfallfrei aber auch nicht Unfallwagen im Kaufvertrag lediglich gekauft wie gesehen bla bla bla....

  • Wie gesagt der Spruch gekauft wie gesehen hat keine rechtsgültigkeit mehr hier mal ein kleiner Auszug


    Die gesetzliche Änderung der Gewährleistungsfrist


    Ab dem 01.01.2002 tritt die Neuregelung des Schuldrechts in Kraft mit erheblichen Änderungen für gewerbliche Verkäufer. Denn ab diesem Zeitpunkt gild beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Privatpersonen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ein Ausschluss durch Geschäftsbedingungen wie bisher ist dan nicht mehr möglich, lediglich ihre Begrenzung auf ein Jahr.


    Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.


    Auch für Neuwagen gilt das gleiche, alle Neufahrzeuge die nach dem 01.01.2002 gekauft wurden gilt die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.


    Auch Freiberufler wie Anwälte, Bäcker, Metzger und Architekten, kurzum alle Unternehmer, die ihr geschäftlich genutztes Fahrzeug an privat verkaufen, unterliegen seit dem 01.01.2002 einer verschärften Haftung des sogenannten Verbrauchsgüterkaufrechts. Die bislang übliche Vertragsklausel "Gekauft wie gesehen" oder " Unter Ausschluss jeder Gewährleistung" ist nicht mehr gültig.
    Jeder Unternehmer der seinen Geschäftswagen privat verkauft, muss mindestens ein Jahr für auftretende Mängel einstehen. Enthält der Vertrag diese zeitliche Einschränkung nicht, sind es sogar zwei Jahre.
    Freiberuflern, die sich vor den finanziellen Folgen des neuen Gewährleistungsrecht schützen wollen, bieten einige Versicherungen entsprechende Policen an. Eine Liste der wichtigsten Versicherungen finden Sie hier...


    Ein Tipp:
    Wenn Sie den Wagen bei dem Händler in Zahlung geben, der ihnen das Fahrzeug verkauft hat, kommen Sie aus der Gewährleistungspflicht heraus.

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