Beiträge von Stöhr Andreas

    Ich habe ein paar türen und eine Motorhaube / Kofferraumdeckel zu verschicken mit der opsot ist das nicht möglich hat jemand einen Tip mit was ich die Teile verschicken kann.

    Wie gesagt der Spruch gekauft wie gesehen hat keine rechtsgültigkeit mehr hier mal ein kleiner Auszug


    Die gesetzliche Änderung der Gewährleistungsfrist


    Ab dem 01.01.2002 tritt die Neuregelung des Schuldrechts in Kraft mit erheblichen Änderungen für gewerbliche Verkäufer. Denn ab diesem Zeitpunkt gild beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Privatpersonen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ein Ausschluss durch Geschäftsbedingungen wie bisher ist dan nicht mehr möglich, lediglich ihre Begrenzung auf ein Jahr.


    Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.


    Auch für Neuwagen gilt das gleiche, alle Neufahrzeuge die nach dem 01.01.2002 gekauft wurden gilt die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.


    Auch Freiberufler wie Anwälte, Bäcker, Metzger und Architekten, kurzum alle Unternehmer, die ihr geschäftlich genutztes Fahrzeug an privat verkaufen, unterliegen seit dem 01.01.2002 einer verschärften Haftung des sogenannten Verbrauchsgüterkaufrechts. Die bislang übliche Vertragsklausel "Gekauft wie gesehen" oder " Unter Ausschluss jeder Gewährleistung" ist nicht mehr gültig.
    Jeder Unternehmer der seinen Geschäftswagen privat verkauft, muss mindestens ein Jahr für auftretende Mängel einstehen. Enthält der Vertrag diese zeitliche Einschränkung nicht, sind es sogar zwei Jahre.
    Freiberuflern, die sich vor den finanziellen Folgen des neuen Gewährleistungsrecht schützen wollen, bieten einige Versicherungen entsprechende Policen an. Eine Liste der wichtigsten Versicherungen finden Sie hier...


    Ein Tipp:
    Wenn Sie den Wagen bei dem Händler in Zahlung geben, der ihnen das Fahrzeug verkauft hat, kommen Sie aus der Gewährleistungspflicht heraus.

    Mus auch noch was los werden der Spruch gekauft wie gesehen ist nicht rechtsgültig und zwar schon seite einem Jahr den Spruch hätte sich der verkäüfer auch schenken können.


    Desweiteren kannst du doch über den brief den ersten Fzg besitzer ausfindig machen und ihn fragen wenn dieser sagt der wagen war unfalfrei und dies in einer eidesstatlichen erklärung abgibt sind deine Chancen auch höher zu dem würde ich mich mal erst so versuchen mit dem Vorbesitzer zu einigen. wenn das nichts bringt ANWALT

    Also die Modelländerung war 8/91 das heisst das dein Wagen früher gebaut wurde aber halt erst später zugelassen wurde(vielleicht 6 Monat dann könnts ja hinkommen ) nimm einfach mal den Ascher raus da kannst du kucken denn da steht immer das Fertigungsdatum drauf wie auf jedem Teil eigentlich (is aber nur des fertigungsdatum des Aschers oder des betreffenden teils)

    Also ich kann dir sagen es passt fast alles beim amaturenbrett nimmst du dein altes Zeugs was drinnen war.
    A,B,C Säulenverkleidung passt Mitteltunnel passt
    Sitze passen rücksitzbank passt Köfferraumabdeckung passt


    Sitzheizung kann ich dir nicht sagen müsste aber gleich geblieben sein


    Türverkleidung musst du die Stecker ändern da diese anders sind gibts unterschiede Alt/Neu
    Leergehäuse kriegt man bei VW ist aber ne blöde arbeit wenn man nicht weiß wo welches kabel dann hin muss da es von der Steckplatz belegung auch unterschiede gibt

    Hier mal ein Zitat


    </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Code:
    --------------------------------------------------------------------------------


    Seid nett zu einander! Wir möchten uns alle gegenseitig helfen. Das heißt nicht, dass man immer einer Meinung sein muss, aber ich bitte um Wahrung von Anstand und höflichen Umgangsformen. Wer suchet, der findet! Bevor Du Dein Problem beschreibst, benutze doch bitte die Suchfunktion des Boards (oben rechts) und der Homepage. Sehr viele Themen wurden bereits behandelt und müssen nicht noch mal durchgesprochen werden. Gut sortiert ist halb gefunden! Bitte achte genau darauf, ob das Thema auch in den Bereich passt. Gut beschrieben ist halb gelöst! Je besser Deine (Problem)-Beschreibungen sind, desto besser kann Dir geholfen werden. Besonders die Überschrift des Themas sollte gut gewählt werden (z.B. "Wo sitzt der Keilriemen" - und nicht "Hilfe, hilfe, dringend!").


    --------------------------------------------------------------------------------


    Wer vor allem den 1. Punkt missachtet, muss mit Verwarnungen rechnen. Im Groben will ich mal sagen, wer sich zu sehr daneben benimmt, wird verwarnt. Wie beim Fussball. Erst Gelb, bei Wiederholung Rot und raus. Allerdings verschwindet hier nach einer Zeit die Gelbe wieder.


    [ 09 Januar 2003, 10:53: Beitrag bearbeitet von: Marius ]
    </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Wo war Gelb???


    Bevor ichs vergesse man kann mit den Leuten reden ! Vernünftig, oder ? Des sollte eigentlich auch schon was bewirken!

    [ 14 Januar 2003, 01:04: Beitrag bearbeitet von: 16V Andy ]