Was haltet ihr davon, ich weiss nicht mehr weiter

  • Hallole,
    habe einen Lumma Gutschein im Wert
    von 1000DM, wer Interesse hat bitte melden
    hier könnt Ihr mal schauen
    http://www.lumma-tuning.de/

    Das habe ich vor einiger Zeit geschrieben und den Gutschein verkauft. Und jetzt kann der Käufer den Gutschein bei LUMMA nicht einlösen ?????? !!!!!

    Zitat:"Sehr geehrter Herr ...,

    dies ist jetzt unser letztes Antwortschreiben zu Ihrem Fall.
    1.) der Gutschein ist grundsätzlich nicht übertragbar was dem Erwerber bei Übergabe erklärt wurde
    2.) Aufgrund der verschiedenen Umwege des Gutscheins ist eine Einlösung auch vom Zeitraum her nicht mehr möglich!
    3.) Um Ihnen weiterzuhelfen bitten wir Sie sich mit den Verkäufern des Gutscheins auseinanderzusetzen um dort Ihr Geld zurückzufordern!

    Mit freundlichen Grüßen
    Lumma-Tuning

    jetzt kommt meine Antwort:

    zu 1. wo bitte steht, dass der Gutschein nicht übertragbar ist?
    zu 2. wo bitte steht auf dem Gutschein einzulösen bis ... ?
    Die einzige Bedingung auf dem Gutschein war: ..nur für Tuningteile.. d.h. es konnten keine Reifen oder so was damit gekauft werden. Der Käufer wollte aber die Frontstosstange und den Schwellersatz

    WAS BITTE WÜRDET IHR TUN ?????????

    [email='chris_claudi@t-online.de'][/email]
    US-VR6 Modell '93, Vollausstattung
    CSS #10

  • Schon ein echtes Armutszeugnis für LUMMA Tuning. Wenn man dort so mit Kunden umgeht. Ich denke mal das der Gutschein doch bezahlt wurde, also wo ist deren Problem? Ausser Sie wollen natürlich doppelten Gewinn einfahren.

    Ich würd da auch nicht gross diskutieren sondern gleich das ganze zum Anwalt bringen. Oder noch besser an die Presse, VW Szene oder so? Das würde denen viel mehr Schaden. Die Schweine haben mir auch ne Defekte Heckstoßstange fürn Astra geliefert und wollten diese dann nicht umtauschen.

  • Wenn auf dem Gutschein Dein Name nicht steht, ist das kein Problem. Ausser es steht eben das Du ihn nicht weitergeben kannst.

    Sollte das nicht stehen und auch kein "Verfallsdatum", würde ich die Firma anrufen und den Geschäftsführer verlangen und mit Ihm das ganze besprechen... Darfst Ihm, oder solltest Ihm sogar sagen, dass Du einen Anwalt in anspruch nehmen wirst, wenn es keine Einigung gäbe.. Sollte er auf Dich eingehen kannst Du viel Geld sparen.

    Wünsche Dir viel Erfolg!

    Gruss
    Stefan

  • Der Gutschein war beim letzten VW Treffen (August 2001) der erste Preis. Es steht weder ein Name noch ein Datum drauf, wie ich schon geschrieben habe. Mit dem Schreiben an z.B. VW Speed hat der Käufer schon gedroht, dann hat der Horst L gesagt er würde ihn wegen Geschäftsschädigung verklagen

    [email='chris_claudi@t-online.de'][/email]
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    CSS #10

  • Hy,
    @ DGM: Nein, ich weiss zwar gerade nicht wo es steht aber Gutscheine dürfen kein Verfallsdatum haben, auch wenn eins drauf steht können sie sich darauf nicht berufen !!!

    Wie gesagt Gutscheine dürfen nicht verfallen !!!!
    Und August 2001 ist auch noch nicht wirklich lange her,...
    Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast würd ich gar nicht groß mit den streiten,... gleich zum Anwalt und gut ist !!!

    m.f.g. Mark
    PS: Der kann Dir dann auch gleich sagen was passieren kann wenn Du an Speed und Scene schreibst !!!

  • Da muß ich markVR6 beipflichten. Es ist nicht rechtens einen Gutschein einfach verfallen zu lassen. Das Geschäft hat ja schließlich das Geld von Dir bekommen, und noch keine Gegenleistung erbracht. (Sonst würd ich auch ein Geschäft aufmachen, und suuuuuuper viele Gutscheine mit 5 Minuten Verfallsdatum verkaufen *übertreib*) In bestimmten Fällen wird dem Geschäft aber wohl doch zugesprochen, daß man nicht jahrelang Buchungstechnisch darauf warten kann, daß der Gutschein eingelöst wird. Aber Tuningteile werden ja nicht von jedem tagtäglich gekauft, also dürfte die Zeit in diesem Falle keine Rolle spielen. (Gegenbeispiel: Gutschein für Klamotten oder CD´s: Sowas kauft man häufiger, also kann man eher erwarten, daß der Gutschein zeitig eingelöst wird.)

    Aber die erste Idee von Corradoman find ich auch nicht schlecht. Wieso kaufst Du ihm nicht die Sachen. Kannst ja seine Adresse als Versandadresse angeben.
    Natürlich ist es ein Armutszeugnis für Lumma, und sicherlich bist Du meiner Ansicht nach auch im Recht, aber wenn´s so einfach geht, kannste Dir doch den ganzen Ärger ersparen!

    Karsten: Ja, gilt für alle Gutscheine, eben aus dem oben genannten Grund, daß das Geschäft ja Geld erhalten hat, und dafür auch was gegenleisten muß.

  • Den Gutschein gab es anscheinend 2000 auch schon und wahrscheinlich wird er beim Treffen am 18. August in 3 Wochen in Benzingen neben der Tür von Lumma auch wieder einen geben !!!

    [email='chris_claudi@t-online.de'][/email]
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    CSS #10

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