Habe mir bei Ebay nen Kühlerträger für nen 16V gekauft.
Hab mir extra nen Händler gesucht, da ich mit Händlern immer positive Erfahrungen gemacht habe.
Dann kam das Paket, und es war ein G60 Träger drin, das dazu auch noch krum war.
Hab den Händler mehrfach angeschrieben was mit dem Träger ist.
Es hieß immer G60 und 16V sind gleich etc.
Wollte eigentlich den gekauften 16V Träger als Ersatz haben, der war aber unauffindbar.
Nach etlichen Mails, sollte ich zuerst den Träger auf eigene Kosten zurück schicken. Nach weitern Mails hat er mir dann den Kaufpreis plus Porto zurück überwiesen.
Habe dann negativ bewertet, weil es in der Auktion groß heißt:
Artikel wurde vor dem Ausbau geprüft / getestet !
Was bei einem krummen Träger ja nicht der Fall sein kann. Abgesehen davon das der falsche geliefert wurde.
Jetzt kommt heute ein Einschreiben vom Rechtsanwalt, das ich die Bewertung ändern soll. Ich würde Rufschädigung und dergleichen betreiben.
Was soll der Mist?
Ich habe nach meiner Meinung bewertet. Wenn ein Händler defekte Sachen(abgesehen davon das das Teil falsch war) verschickt, rumzickt wenn es ums umtauschen bzw Rückgabe geht, darf ich dann nicht ehrlich bewerten??