Klage nach negativer Bewertung

  • Habe mir bei Ebay nen Kühlerträger für nen 16V gekauft.
    Hab mir extra nen Händler gesucht, da ich mit Händlern immer positive Erfahrungen gemacht habe.
    Dann kam das Paket, und es war ein G60 Träger drin, das dazu auch noch krum war.
    Hab den Händler mehrfach angeschrieben was mit dem Träger ist.
    Es hieß immer G60 und 16V sind gleich etc.
    Wollte eigentlich den gekauften 16V Träger als Ersatz haben, der war aber unauffindbar.
    Nach etlichen Mails, sollte ich zuerst den Träger auf eigene Kosten zurück schicken. Nach weitern Mails hat er mir dann den Kaufpreis plus Porto zurück überwiesen.
    Habe dann negativ bewertet, weil es in der Auktion groß heißt:
    Artikel wurde vor dem Ausbau geprüft / getestet !
    Was bei einem krummen Träger ja nicht der Fall sein kann. Abgesehen davon das der falsche geliefert wurde.

    Jetzt kommt heute ein Einschreiben vom Rechtsanwalt, das ich die Bewertung ändern soll. Ich würde Rufschädigung und dergleichen betreiben.

    Was soll der Mist?
    Ich habe nach meiner Meinung bewertet. Wenn ein Händler defekte Sachen(abgesehen davon das das Teil falsch war) verschickt, rumzickt wenn es ums umtauschen bzw Rückgabe geht, darf ich dann nicht ehrlich bewerten??

    Gruß Marco

    94er VR6K mit 16Bit, Doppel-Airbag, E-Recaros, Climatronic ECON, Mark20, Hartmann, SWRA, GRA und noch viel viel mehr in LK1B :biggrin:

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  • natürlich sind alle Mails noch vorhanden.
    Versteh nur nicht, das man gleich Post vom Anwalt bekommt, wenn man frei seine Meinung äußert.

    Gruß Marco

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  • Du brauchst dir da keine Gedanken zu machen,erstens is das Bewertungsportal bei Ebay dafür da so zu bewerten wie die Ware auch tatsächlich ist und zweitens kannst du ja eh alles belegen. Du bist im Recht und es is dein gutes Recht über schlechte Ware einen negativen Bewertungskommentar abzugeben...zumal sie so sehr vom angebotenen Artikel/Artikelzustand abweicht!

    Corrado G60 RS 20.05.2000 - 31.08.08 R.I.P, aktuell Corrado 16V Turbo (Sommerfahrzeug)
    und 3er Golf GTI Edition (Alltagsmobil)
    Corrado-What else?!

  • Hab mal Google befragt.
    Ich denke, ich werde erstmal garnichts machen und sehen was noch so kommt.
    Kann ja nicht sein, das man seine Meinung nicht frei äußern darf.

    Gruß Marco

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  • Genauer Wortlaut Bewertung:
    "von wegen geprüft und getestet"

    Gruß Marco

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  • Wenn ihr schon negative Bewerten wollt schreibt immer: "Artikel entspricht nicht der Artikelbeschreibung", da wird niemand beleidigt und es ist sachlich richtig so das niemand etwas machen kann.

  • Bei Ebay muss man immer mit dem schlimmsten rechnen, ist einfach so. Wobei wenn der mir am Ende alle Kosten angewiesen hätte, ich würde da nicht mehr bewerten. Sofern ich die Kosten fürs zurückschicken an den Verkäufer übernehmen hätte müssen, ja dann Negativ, ganz klar. Denke der kann da nichts, es war keine Lüge/Rufschädigung, der hat da schlicht versagt.

  • Genauer Wortlaut Bewertung:
    "von wegen geprüft und getestet"

    Allein wenn man geprüft und getestet liest, dann weiß ich schon ohne zu suchen, welcher Händler das bei Ebay ist:face_with_rolling_eyes:
    Ich denke auch, dass der eine oder andere von dort hier vertreten ist:face_with_rolling_eyes:

    "Corrado VR6T"

    ......:ok:214 Herpa Corrados und kein Ende in Sicht:ok:......
    CCG Bereichsgruppenleiter Nord

  • Welcher Händler es ist, ist ja erstmal Nebensache.
    Es geht mir einzig darum, das auf eine richtige Bewertung ob positiv oder negativ sofort mit Anwalt gedroht wird.
    Mal abgesehen davon, das er nach Geldeingang eigentlich hätte bewerten müssen.
    Meinen Teil des "Vertrags" habe ich eingehalten.
    Bewertung habe ich bis jetzt noch nicht erhalten.(Bin ich aber auch nicht geil drauf).

    Gruß Marco

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  • Ebay hat das Bewertungsportal eingeführt und bietet auch negative Bewertungen abzugeben an.
    Diese hast du in Anspruch genommen. Lass abwarten und die Sache klärt sich von selber.....

    "Corrado VR6T"

    ......:ok:214 Herpa Corrados und kein Ende in Sicht:ok:......
    CCG Bereichsgruppenleiter Nord

    • Offizieller Beitrag

    Welcher Händler es ist, ist ja erstmal Nebensache.
    Es geht mir einzig darum, das auf eine richtige Bewertung ob positiv oder negativ sofort mit Anwalt gedroht wird.


    Leider ist es aber heute bei Ebay wohl völlig "normal" das erstmal mit einem Rechtsanwalt gedroht wird oder aber versucht wird mittels RA eine negative Bewertung entfernen zu lassen. (Käufer einschüchtern das der die BW überarbeitet)


    Mal abgesehen davon, das er nach Geldeingang eigentlich hätte bewerten müssen.


    Falsch
    Eine Bewertung, egal ob von Verkäufer oder Käufer, war und ist freiwillig!


    Meinen Teil des "Vertrags" habe ich eingehalten.
    Bewertung habe ich bis jetzt noch nicht erhalten.(Bin ich aber auch nicht geil drauf).

    Der Verkäufer kann nurnoch positiv bewerten.
    Positive Bewertungen mit negativem Text werden, nach Hinweis an Ebay, von diesen wieder entfernt.

  • Habs gerade mal angesehen. Hast Du die anderen, die neg bewertet haben mal angeschrieben, ob sie auch so ein Schreiben vom Anwalt bekommen haben ?
    Mach doch mal ein Screenshot von den insgesamt 6 neg Bewertungen, viell
    werden es ja weniger in ein paar Tagen. Nur um zu sehen, ob er Erfolg hat mit
    seiner Methode.

  • Ich werd mich mit dem ganzen Thema überhaupt nicht mehr befassen.
    Die anderen negativen Bewertungen liegen ja schon eine Weile zurück.
    Habe für mich entschlossen das ich mich nicht einschüchtern lasse.
    Falls wirklich irgendwas vom Gericht kommen sollte werd ich erst anfangen was zu unternehmen.
    Wozu bin ich Rechtsschutz versichert.

    Gruß Marco

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