Hallo liebe Leute,
bin in der Suche auf einige ältere Beiträge gestoßen, die besagen, ein Entfernen des besagten Wischers würde vom TÜV nicht bemängelt. Gibt es mittlerweile neue Bestimmungen? Ich möchte ungerne Probleme bekommen, würde ihn aber, sofern er kein "Muss" ist, gerne im Zuge der zurzeit ausgeführten Lackierarbeiten entfernen lassen, da mir der G60 so von hinten besser gefällt.
Was meint ihr? Ich meine mal gehört zu haben, es gebe Kategorien von Autos, bei denen das Vorhandensein eines Heckscheibnwischers vorgeschrieben ist, gehört der Corrado dazu? Oder handelt es sich hierbei um ein Märchen?
Viele Grüße Ken