Heckscheibenwischer entfernen- TÜV-relevant?

  • Hallo liebe Leute,


    bin in der Suche auf einige ältere Beiträge gestoßen, die besagen, ein Entfernen des besagten Wischers würde vom TÜV nicht bemängelt. Gibt es mittlerweile neue Bestimmungen? Ich möchte ungerne Probleme bekommen, würde ihn aber, sofern er kein "Muss" ist, gerne im Zuge der zurzeit ausgeführten Lackierarbeiten entfernen lassen, da mir der G60 so von hinten besser gefällt.


    Was meint ihr? Ich meine mal gehört zu haben, es gebe Kategorien von Autos, bei denen das Vorhandensein eines Heckscheibnwischers vorgeschrieben ist, gehört der Corrado dazu? Oder handelt es sich hierbei um ein Märchen?


    Viele Grüße Ken

  • Alles was vorhanden ist muss auch funktionieren,ist grundsätzlich immer so! Nur wenn du jetzt richtig den Heckwischer entfernst und das Loch verschliesst wird es dem Prüfer wohl kaum auffallen,da er bestimmt nicht alle älteren Fahrzeugmarken im Kopf hat welche serienmässig einen Heckwischer hatten und welche nicht!

    Corrado G60 RS 20.05.2000 - 31.08.08 R.I.P, aktuell Corrado 16V Turbo (Sommerfahrzeug)
    und 3er Golf GTI Edition (Alltagsmobil)
    Corrado-What else?!

  • Ist in der Regel richtig was Johnny Flash da sagt,
    nur manchmal kann man an Prüfer geraten die einen Furz quer sitzen haben.
    Dieser Art von Prüfern muß man dann aber auch nur erklären das durch den rechten Aussenspiegel immer eine 2te sicht nach hinten gegeben ist.
    Ausserdem handelt es sich beim Corrado nicht um einen Kombi. Somit ist Strömungstechnisch eine Reinígung der Heckscheibe gegeben.
    Macht = 99% TÜV

    Wo entstehen eigentlich G-Kräfte :kopfkrat:
    :flirt: Member of Corrado Club Germany e.V.
    91er G60 - RIP / 89er G60 im Aufbau

  • Das Ding ist nämlich, dass ich letzte Woche mit einem TÜV-Prüfer von der FSP gesprochen hab, der meinte, der Corrado gehöre zu den Autos, der einen Heckwischer haben müsse. Das sei Pflicht.
    Frage ich wahrscheinlich noch drei von der Sorte, bekomme ich wahrscheinlich immer zweierlei Antworten.
    Also riskieren und das Ding eliminieren?

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    • Offizieller Beitrag

    ....der Corrado gehöre zu den Autos, der einen Heckwischer haben müsse. Das sei Pflicht.


    :kopfkrat:


    Zu WELCHEN Autos gehört der?
    Welche weiteren Fahrzeuge gehören noch dazu?
    Wo kann man das ganze nachlesen?



    Hast du ihn das denn auch mal gefragt oder hast du dich mit dieser "Antwort" einfach nur abspeisen lassen?

  • Er bezieht sich dabei auf ein Sicherheitsrelevantes Bauteil. Wegen der Rücksicht aus der Scheibe. Solche Bauteile dürfen halt nicht entfernt werden. Es sei den man sorgt für den freien Blick nach hinten und das ist der rechte Aussenspiegel.
    Dein Prüfer geht garnicht! Ab zum nächsten.

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  • Corradoman: Deine in diesem Zusammenhang gestellten Fragen haben auch bei mir dazu geführt, mich mit der lapidaren Antwort, den Wischer bei DIESEM Auto nicht entfernen zu dürfen, nicht zufrieden geben zu können.
    Zeitlich war dieser Prüfer am Telefon nur so eingeschränkt, dass ich im Detail nicht weiter nachfragen konnte.
    Da es mir allerdings aufgrund meiner Arbeitszeiten nicht möglich ist, einen Prüfer nach dem anderen anzufahren oder telefonisch zu kontaktieren, war für mich zunächst die naheliegenste Lösung, durch das große Wissen vieler User hier, eine Erklärung des Sachverhalts in Erfahrung zu bringen.
    Hast du vielleicht eine eindeutige Antwort auf meine Frage, um nicht einer möglicherweise geübten Willkür der TÜV-Prüfer zu verfallen?

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    • Offizieller Beitrag

    Nur §40 StVZO käme da in Frage.


    Einige argumentieren zwar das gerade Fließheck-Fahrzeuge dazu neigen das die Heckscheibe verschmutzt wird und deswegen muß dort ein Wischer sein aber es gibt auch genügend Fließheck-Modelle die eben keinen Heckwischer haben.
    Wenn man danach gehen würde dürfte kein Fahrzeug mehr einen Heckscheibenaufkleber oder Tönungsfolie anbringen.


    Was ist zudem auch noch gefunden habe:


    Zitat

    OLG Düsseldorf, 1. Sen für Bußgeldsachen, Beschl v 26. 10. 1990, 5 Ss (OWi) 360/90 – (OWi) 149/90 I, VerkMitt 1991 Nr 42: Die Sichtbehinderung des FzFührers nach hinten durch eine beschlagene Heckscheibe kann durch das Vorhandensein eines zweiten Außenspiegels ausgeglichen sein. Nach § 23 Abs 1 Satz 1 StVO ist der FzFührer ua dafür verantwortlich, daß seine Sicht nicht durch den Zustand des Fz beeinträchtigt wird. Die Sicht muß auch nach hinten überschaubar sein. Sie darf bei nur einem Außenspiegel auch nicht durch
    Schmutz, Eis- oder Wasserbeschlag beeinträchtigt sein. Eine Sichtbehinderung
    nach hinten – so zB durch eine beschlagene Heckscheibe – kann aber durch einen zweiten Außenspiegel ausgeglichen sein (vgl Mühlhaus/Janiszewski, StVO
    12. Aufl, Rdn 2 zu § 23 StVO).


    Bei nur einem Aussenspiegel und wenn wirklich ALLE Fließheck-Fahrzeuge auch einen Wischer hätten, könnte ich der Argumentation mit der häufiger verschmutzten Heckscheibe und die dadurch vorhandenen Heckwischer-Pflicht ja noch glauben.

  • Du kannst dir den Heckwischer sogar extra austragen lassen wenn du ganz sicher sein willst. Würde ich aber nur beim cleanen empfehlen.
    Also wenn du das Loch ganz entfernen willst.

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  • Mahlzeit,


    das Heckwischer Pflicht sein sollen wäre mir neu. Sämtliche Firmenbulli`s und Caddy`s haben hinten Blech. Ein Bekannter hat einen Polo mit "Blechfenstern" hinten.


    Zweiter Aussenspiegel reicht vollkommen aus. Ansonsten wären ja auch die komischen Sonnenrollo`s nicht erlaubt.



    Gruss Silvio

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