Ärger mit Verkäufer bei Ebay, wie vorgehen?

  • Mahlzeit,

    meine Frau hat bei Ebay einen gebrauchten Roller von einer privaten Verkäuferin erworben. Laut Beschreibung Top!!!!!! und super in Ordnung.
    Hier kam ein Teil an, welches überall verrostet war, das Schutzblech verknickt und ein Griff aufgerissen. Als ich den Roller zum Bilder machen auf den Kopf gestellt habe, ich mir die Rostbrühe auf den Fußboden gelaufen.:ohmann:
    Wir haben ihr das die Fotos an ihre email geschickt und es kam keine Reaktion. Haben dann bei Ebay ein Problem eröffnet und siehe da schon am nächsten Tag eine Antwort. Ja die Klingel wäre verrostet, aber die anderen Mängel, da sei nicht ihr Roller gewesen und im übrigen hätte sie ja Garantie und Rücknahme ausgeschlossen (hat sie 48 Stunden vor Ablauf noch eingefügt). Ich teilte ihr dann nochmal mit, daß sie die Pflicht zur Gewährleistung hat und sie den Roller zurücknehmen soll.
    Dann kam seit 11 Tagen nichts mehr.
    Wie würdet ihr weiter vorgehen? Werde es an Ebay melden, aber glaube nicht, daß dies was nützt. Negativ bewerten und die 50 Euro abhaken? Oder kann man sonst noch etwas tun? Wenn ich deswegen einen Anwalt beauftrage, sind ja ratz fatz mehr als 50 Euro weg und unsere Rechtschutz hat 150 Euro SB.

    Gruß

    Gunther

  • Als Privatverkäufer musst du keine Garantie geben wenn du drauf hinweist,von daher sehr schwer so einfach auf einen grünen Zweig zu kommen! Wenn sie auf Stur schaltet würd ich den Anwalt mal zu rate ziehen,der weiss da besser welche Möglichkeiten man hat und wie man am besten vorgehen sollte,ob Anzeige oder nicht,...!

    Corrado G60 RS 20.05.2000 - 31.08.08 R.I.P, aktuell Corrado 16V Turbo (Sommerfahrzeug)
    und 3er Golf GTI Edition (Alltagsmobil)
    Corrado-What else?!

  • Das ist doch eh alles quatsch, von wegen Garantie und Gewährleistung....

    Grundsätzlich gilt, der Artikel muss so beschrieben sein, wie er wirklich ist. Da du schreibst, er ist nicht so sind wir im Bereich Arglistiger Täuschung. Das heisst, Sie hat wissentlich den Artikel besser beschrieben als er tatsächlich ist um einen höheren Preis zu erzielen.
    Kannst auf jeden Fall mit der Zivilklage dagegen angehen.

    Ob sich das lohnt, bei 50€, ist die andere Frage.

    • Offizieller Beitrag

    Als Privatverkäufer musst du keine Garantie geben wenn du drauf hinweist.....

    a) selbst ein gewerblicher braucht keine Garantie geben
    b) auch wenn er nicht darauf hinweist braucht ein privater Verkäufer keine Garantie geben

    evtl. mal lesen:
    http://www.ra-kotz.de/garantie.htm
    (habe ich dir den Link nicht schonmal gegeben?)


    Zum eigentlichen Thema:
    http://www.internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht.htm

  • Ja sicher, nur bei einem Betrag in Höhe €50,00 wird da nicht viel passieren. Man kann sich überlegen ein sehr persönliches Gespräch mit dem Verkäufer zu führen, wenn die Wut groß ist würde ich es tun, ganz gleich wo Er/Sie wohnt, ansonsten leider Pech gehabt. Alles andere halte ich nicht für lohnend.

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