Krasser eBay-Betrug
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Ja ist echt ne blödsinnige Regel bei ebay das man das Gebot inerhalb einer Stunde zurück nehmen kann und das auch so kurz vor Auktionsende.
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Heftig find ich wie es ausgegangen ist (seite 2)
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- Offizieller Beitrag
Ich habe es mir jetzt nicht alles in dem Forum durchgelesen aber:
http://pages.ebay.de/help/policies/…nt.html#auktion
ZitatNach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.
Das bedeutet das der Verkäufer nach einer Gebotsrücknahme NICHT verpflichtet ist an den nun neuen Höchstbieter zu verkaufen.
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Morgen ist laut momentanem Stand was ich gelesen habe die Gerichtsverhandlung.
Stimmt schon, allerdings erkläre dieses ein mal den netten Herren die vor deiner Haustür stehen ... gibt es denn die Möglichkeit, dass nach Auktionsende nicht automatisch an den höchstbietenden deine Adresse geschickt wird? Dann hat man auch die Herren nicht vor der Haustür.
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Ich habe diesen Bericht auch erst vor kurzem gesehen, aber dass das Ganze mittlerweile solche Ausmaße annimmt ist schon krass. Ich denke ich werde meine Cross lieber doch nicht bei ebay verkaufen
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und eigentlich sollte dieser Betrug nicht mehr gehen. Weil das gabs doch vor Jahre schonmal und wurde doch dann durch die Regel unterbunden, dass man 1Tag vor Auktionsende kein Gebot mehr zurücknehmen kann?
Oder ist das hier in dem Fall so, dass in der letzten Stunde geboten wurde und dann auch gleich wieder zurück paar min vorher? Das geht auch noch??
Sollte man auch noch bei ebay melden, dass diese Lücke auch noch geschlossen wird. -
Laut ebay kann dies nicht geändert werden, da man sein Gebot zurücknehmen können sollte, wenn man in letzter Minute bietet und sich in der Eile vertippt und z.B. eine Null zuviel eintippt.
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Ebay könnte es schon ändern, aber schieben den Grund vor, dass man jedem die Möglichkeit geben sollte sein Angebot zurück zu nehmen, wenn man sich in der Eile und Aufgeregtheit kurz vor Auktionsschluss vertippt hat.
Wie aber von Corradoman beschrieben, kommt kein Kaufvertrag zu Stande!!!
Meine Frage wäre nur, ob es eine Möglichkeit gibt, dass der Höchstbietende eben nicht die Adresse bekommt... -
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Wie aber von Corradoman beschrieben, kommt kein Kaufvertrag zu Stande!!!
Meine Frage wäre nur, ob es eine Möglichkeit gibt, dass der Höchstbietende eben nicht die Adresse bekommt...Diese Lücke müßte dann geschlossen werden, da die Daten dann rechtlich gesehen nicht raus gegeben werden dürfen, da laut Aussage von Ebay kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und somit der Verkäufer entscheidet ob er die Ware zu dem Preis raus gibt.
Ich will ja Ebay nichts unterstellen, aber für einen erfolgreichen Verkauf kassieren die ja die Gebühren und wer das Kleingedruckte nicht ließt, denk er müsse verkaufen.
Rechnet das mal hoch, wieviele Leute da Ebay auf den Leim gehen und Ebay die Verkaufsprovisition kassiert?
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- Offizieller Beitrag
Stimmt schon, allerdings erkläre dieses ein mal den netten Herren die vor deiner Haustür stehen ...
Wenn diejenigen es nicht begreifen wenn ich ihnen das erkläre dann werden garantiert die gerufenen Cops mehr Überzeugungskraft haben.
Wofür sonst hat man ein Telefon? -
Klaro, aber wie es ausarten kann siehst du ja anhand der Links.
Wenn du es nicht gelesen haben solltest.3 Herren hauen auf 2 ein, Hund beisst von den 3 Herren 2 Stück ...
Man muss es ja nicht immer so weit kommen lassen, was bringt es mir, wenn ich jemanden vor der Tür habe, dem so oder so alles egal ist und er mit Notfalls ne Kugel in den Kopf jagt oder sonst was macht ...Alles nur wegen ein paar Kröten ... da können die von der Polizei noch so schnell sein, wenn du erst mal ein Messer oder sonst was stecken hast, dann ist das alles nicht mehr so lustig und mit Polizei rufen ist da vielleicht auch nicht mehr viel.
Was ich damit sagen will ,wenn schon laut AGB kein Kaufvertrag vorliegt, dann sollte es auch in meinem Ermessen liegen ob ich jemand meine Private Adresse nenne oder nicht, dann kann ebay ja gleich meine Privatadresse in der Auktion offen legen ...
An sich sollte man eventuell mal überdenken ob ich nicht meine Daten persönlich senden kann wenn ich möchte, so bekommt eigentlich jeder meine Adresse, egal ob ein Paket versendet wird oder nicht.
Klar bekommt derjenige meine Adresse so oder so, wenn ich das Paket schicke ... aber vorab muss dieses nicht durch oben genannte Fälle sein ...
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- Offizieller Beitrag
OK, so gesehen dürfte Ebay natürlich keine Adresse weitergeben da derjenige offiziell natürlich nicht der Höchstbietende ist.
ABER:
Dieses ist natürlich ein sehr extremes Extrembeispiel und bestimmt nicht alltäglich nur weil bei einer Gebotsrücknahme bei Ebay irgendwelche Daten weitergeleitet wurden.
Solche Extremsportler hast du eigentlich überall und du kannst dir heutzutage u.U. sogar eine Kugel einfangen wenn du zur falschen Zeit am falschen Ort keine Zigarette bei hast.
Erst gestern habe ich in der Zeitung gelesen das sie einem Polizisten, der privat unterwegs war, vorm Geldautomaten ein Messer ins Herz gejagt haben. Für nix! -
Üble Sache. Da packt mich gleich wieder die Wut.
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Habe gerade 16 Seiten gelesen ...
und mir fehlen gerade die Worte -
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Ich habe es mir jetzt nicht alles in dem Forum durchgelesen aber:
http://pages.ebay.de/help/policies/…nt.html#auktion
ZitatNach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.
Das bedeutet das der Verkäufer nach einer Gebotsrücknahme NICHT verpflichtet ist an den nun neuen Höchstbieter zu verkaufen.
das mit dem kaufverträgen ist sowieso nichts mit hand und fuss, meist immer zivilrechtliche streiteren die ins geld gehen...
also bei ebay gibts leider sehr viele lücken schade eigentlich...
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Ich habe nun schon sehr viele Teile bei eBay verkauft und irgendwie bekomme ich gerade eine Gänsehaut. Es söllte die Adresse des Käufers sowie Verkäufers nicht sofort in der ersten E-Mail dastehen. Dies söllte geschützt werden.
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ändere halt deine verkäuferadresse, ich würde auch nicht mein zuhause als adresse angeben
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Also ich habe mir auch grad die 16 Seiten durchgelesen und es is schon echt krass welch große Kreise das ganze gezogen hat. Schon über 80 andere Foren. Aber auch leider einige Spezialisten
Also am 6.1. is die Verhandlung, bin ja echt mal gespannt wie das ausgeht. -
Das ist echt hart.
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