Hab ich so eben endeckt! Weiß nicht genau, ob das ein alter Schinken ist, aber ich dachte mir, machst mal nen neuen Thread!
Was sagt man denn dazu???
260440137839
Gruß Goose
Hab ich so eben endeckt! Weiß nicht genau, ob das ein alter Schinken ist, aber ich dachte mir, machst mal nen neuen Thread!
Was sagt man denn dazu???
260440137839
Gruß Goose
Naja, irgendwie ein Widerspruch zu dieser Erklärung vom KBA:
http://www.bmw-syndikat.de/bmw-syndikat/a…achruestung.pdf
ZitatAlles anzeigen§ 22a StVZO;
- Umrüstung von Scheinwerfern mit Glühlampen auf Gasentladungs-Lichtquellen
Frage- oder Problemstellung:
Im Internet und in Zeitschriften werden zunehmend Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten
zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern, die ausschließlich mit Glühlampen als Leuchtmittel
genehmigt worden sind, angeboten.
Die Präsentationen dieser Systeme erwecken häufig den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit
und erwähnen oftmals erst in der Montageanleitung oder in anderen beiliegenden Unterlagen
den für die Verbraucher wesentlichen Hinweis: „... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und
entspricht nicht der StVZO!“
Ergebnis:
Das Kraftfahrt-Bundesamt möchte die Verbraucher über die geltenden Vorschriften informieren und
darauf hinweisen, dass nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu
zählt auch der Sockel) oder nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern
(einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquellen) zum Erlöschen
der Bauartgenehmigungen der Lichtquellen bzw. Scheinwerfer und somit zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen.
In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei einer
Verwendung von Xenon-Scheinwerfer für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben.
So sind Kraftfahrzeuge bei der Ausrüstung mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht gemäß
- der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen
für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
- der ECE-Regelung 48 „Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich
des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen“
- § 50 Abs. 10 StVZO
zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
auszurüsten.
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte
Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen
verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
Die Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen bzw. ohne Genehmigungszeichen
bzw. entsprechender Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern
mit Glühlampen bestimmt sind, werden darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen Hinweise
wie : „...nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!“ oder ähnliche Formulierungen
für das Feilbieten hier im Allgemeinen nicht ausreichen.
- § 23 StVG entfällt lediglich für solche Teile, die ihrer Bauart nach objektiv nur für nicht am öffentlichen
Verkehr teilnehmende Fahrzeuge bestimmt und geeignet sind.
- Sind die Teile ausschließlich für den Export bestimmt, darf sich der Feilbietende nicht an den
Endverbraucher im Inland wenden.
Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Verkehrsgefährdung ausgehen kann, wird
das Kraftfahrt-Bundesamt das Feilbieten derartiger Umrüstsätze unter Berücksichtigung der o. g.
Bedingungen entsprechend § 23 StVG kritisch beobachten.
Demgegenüber ist das Anbieten kompletter Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach
der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden, nicht zu beanstanden.
Flensburg, 23.09.2002
412-130
Wer wem mehr Glauben schenkt ist jedem selbst überlassen.
Wer auch mal genauer hinschaut:
ZitatAchtung!!! Leider werden hier auch billige Nachahmungen zum Verkauf angeboten!!!
Nur rechtsgültig vom Original!!! Zu erkennen an dem Wasserzeichen in Form der Gutachtenschrift,die bei billigen Nachahmungen nicht mehr vorhanden ist!!!
Alle größeren Tuninghersteller sichern somit Ihre Gutachten zur Vervielfältigung und Fälschungen ab!!!
Zitat
Dieses Angebot ist privater und nicht gewerblicher Art.
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.
Es handelt sich hierbei um Ablichtungen.Mit dem Kauf erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden,
Kaufen Sie nicht,wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind!!!
Ich habe auch ein 2 "Kopien" von solchen Gutachten, besser als nichts mit zu haben.
Aber das Xenon hat die Poliziei bisher immer "Null" interresiert.
Hatte mit dem Bi-Xenon bis jetzt auch nie probleme!
Ich dagegen hatte ca. 3Mon. Xenon verbaut! Wurde dann von der Polizei angehalten und habe 3 Pnkte und 75,-€ zahlen müssen!
Ein Wiedervorstellung war auch noch mit drin!
weiß nicht so recht, ob ich das wieder haben muss!!!???
Gruß Goose
habs auch drin, aber jetzt kauf ich eine Auto das Xenon serie hat
Wäre mal wirklich interessant ob solch ein Gutachten wirklich existiert und ob dieses auch Gültigkeit hat!!!
Ich meine der Typ kann viel erzählen, wenn der Tag lang ist, sollte es solch ein Gutachten aber wirklich gegeben haben wo so etwas drin steht und dieses kam wirklich vom KBA, wäre nun die Frage ob man dieses "Gutachten" oder ABE, wie auch immer man es bezeichnen will, einfach außer Kraft setzen kann, so dass das KBA sozusagen die Meinung revidiert und alle ABE´s und Gutachten für ungültig erklärt ...
hm...Das ist echt unterschiedlich mit der Polizei wie die reagieren...Wenn man nen guten Tag bei denen erwischt dann sagen die nichts, wenn man nen schlechten erwischt wird alles genau unter die Lupe genommen! =(
hm...Das ist echt unterschiedlich mit der Polizei wie die reagieren...Wenn man nen guten Tag bei denen erwischt dann sagen die nichts, wenn man nen schlechten erwischt wird alles genau unter die Lupe genommen! =(
Sicherlich, sofern man alles eingetragen hat sollte das aber kein Problem sein, außer vlt Xenon (was bis dato nicht eintragbar ist und illegal ist) sollte so ein Gutachten aber wirklich existieren und auch wirklich noch Gültigkeit haben, dann wäre dieses super, aber eher unwahrscheinlich so etwas!
bin mir fast sicher das es kein gutachten giebt
denke ich auch....
naja, die stelle sich aber mit allem an...sogar wenn du ein kleines kennzeichen hast, was auch vom tüv genemigt ist und dan jaulen die wieder rum das das zu klein ist und nicht lesbar -.-
sollte es sowas geben, wäre das natürlich top...aber ich zweifle dran...weil das nur bei den neuen geht ( xenon)
denke ich auch....
naja, die stelle sich aber mit allem an...sogar wenn du ein kleines kennzeichen hast, was auch vom tüv genemigt ist und dan jaulen die wieder rum das das zu klein ist und nicht lesbar -.-
sollte es sowas geben, wäre das natürlich top...aber ich zweifle dran...weil das nur bei den neuen geht ( xenon)
Das kann man ja nicht direkt vergleichen. Ein kleines Kennzeichen ist bestimmt nicht sicherheitsrelevant, nachträgliche Xenonumbauten aber evtl. schon.
Mir kommen da manchmal Autos entgegen, da vibrieren die Scheinwerfer und blenden extrem.
Man muss auch nicht alles aus dem 3. Jahrtausend in ein Auto aus dem 2. Jahrtausend einbauen.
Wenn ich manchmal sehe wie sehr mich Fahrzeuge (Transporter und Co) auch ohne Xenon blenden und es bei Xenon auch Unterschiede vom Blendverhalten gibt ist das eh eine Sache bei der das Geld entscheidet.
Ich habe 4300K drin und mich hat bis jetzt keiner mit Lichthupe wg Blendung attackiert. Dennoch werde ich es auch wieder raus machen. Es ist zu teuer wenn man erwischt wird. Und mit einen Relaissatz und guten Lamper sollte man beim Corri genug sehen.
Zum Gutachten sag ich nur so viel. Das was manchmal drauf steht ist nicht mal das Papier wert. Gesetze sind ja da und es darf in Deutschland halt nicht legal nachgerüstet werden. Punkt.
Stimmt...schreiben kann man viel wenn der Tag lang ist.Damit kann man keine Gesetze ändern...
@g60.de damit meinte ich,dass die netten Herren in blau/weiß sehr launisch sind,was das betrifft.Ob sie sich was ganz genau anschauen oder drüber hinweg sehen...
Wer das Xenon-Thema noch nicht kennt darf sich gerne hier Informationen holen:
http://www.vwcorrado.de/forum/showthread.php?t=98317
Was sag ich immer: Nicht wissen schützt vor Strafe nicht!
Hatte am Anfang mal eingefärbte bzw. lasierte schwarze Rückleuchten! Auch da habe ich ein Gutachten mitbekommen, was die Polizei bei der nächsten Kontrolle aber sofort gemerkt hatte, das das gefälscht war! Das wäre fast ins Auge gegangen wegen Urkundenfälschung! Zum Glück hat er noch ein Auge zugedrückt und ich musste die Rückleuchten nur umrüsten...aber es gibt bestimmt Einige, die das richtig ernst meinen!!!
Da kommt man dann auch nicht weiter wenn man sagt: Das habe ich nicht gewusst!!!
Gruß Goose
allso ich hab bis jetzt noch keine prodleme gehabt mit den grünen wegen xenon scheinwerfer
allso ich hab bis jetzt noch keine prodleme gehabt mit den grünen wegen xenon scheinwerfer
Dann hattest du es mit unwissenden zu tun, oder hast du so ein Gutachten uns es vorgezeigt und sie haben es hingenommen, auch wenn es nicht legal wäre ...
Es ist nun mal so dass man Glück oder Pech haben kann mit den Scheriffs.
Hier in Hamburg hat die Polizei jetzt eine neue Einheit gebildet: Verkehrsstaffel Nord. Mit überwiegend auf getunte Autos geschulten Beamten, die zum Teil selber getunte Autos fahren. (Bekannter von mir arbeitet dort)
Es gibt jedoch eine Möglichkeit Xenon legal im Corrado zu verbauen. Und zwar:
Die Xenonlinsen vom E46 BMW VOR-Facelift in den Originalscheinwerfer einzuarbeiten (schon mehrfach erfolgreich durchgeführt) und den Wagen mit SWRA und ALWR versehen.
Dann kommt noch die Eintragung dazu die auch nicht jeder Prüfingineur macht.
Muss man sich vorher erkundigen. Aber somit wäre es legal!
Es ist nun mal so dass man Glück oder Pech haben kann mit den Scheriffs.
Hier in Hamburg hat die Polizei jetzt eine neue Einheit gebildet: Verkehrsstaffel Nord. Mit überwiegend auf getunte Autos geschulten Beamten, die zum Teil selber getunte Autos fahren. (Bekannter von mir arbeitet dort)Es gibt jedoch eine Möglichkeit Xenon legal im Corrado zu verbauen. Und zwar:
Die Xenonlinsen vom E46 BMW VOR-Facelift in den Originalscheinwerfer einzuarbeiten (schon mehrfach erfolgreich durchgeführt) und den Wagen mit SWRA und ALWR versehen.
Dann kommt noch die Eintragung dazu die auch nicht jeder Prüfingineur macht.
Muss man sich vorher erkundigen. Aber somit wäre es legal!
Kommt drauf an wie man deinen Satz nun verstehen will.
1) in die originalen Corrado Scheinwerfer die E46 BMW Linsen und dazu SWRA und ALWR, somit wäre es dennoch nicht legal, da die originalen Scheinwerfer vom Corrado genau so wenig eine Freigabe für Xenon haben wie die Inpro Scheinwerfer!
2) Du meinst statt die Scheinwerfer vom Corrado die E46 BMW Scheinwerfer an den Corrado bauen, das sieht dann aber exrem bescheiden aus, wie ICH finde.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!