Ärger mit Felgen/Reifen-Kauf, was tun?

  • Habe am Mittwoch beim großen Auktionshaus einen Satz 1teiler BBS mit Reifen ersteigert, für 203 Euro, Artikelnummer: 190293626285.
    Am nächsten Abend direkt hin, ein Weg ca. 200 km und 2 Stunden Fahrzeit. Da es dunkel war, aber der Verkäufer einen sehr guten Eindruck gemacht hat, habe ich mir die Reifen nur grob angeschaut, Profil sah gut aus. Bezahlt, eingeladen und 200 km wieder zurück.
    Einen Tag später im Hellen nochmal geschaut, und siehe da, kein Conti, sondern uniroyal. Gleiche Größe, allerdings weicht auch eine DOT Nr von den dreien ab, okay, nix Schlimmes. Aber eben kein Conti, wie in der Auktion groß angepriesen, sogar in der Überschrift.

    Ich den Verkäufer angeschrieben und ihm die Sache erklärt, schreibt er zurück, dass er die Felgen holen kommt (seine Mutter wohnt in Trier). Daraufhin habe ich ihm geschrieben, dass ich gerne die Felgen behalten würde, aber wenigstens grob meine Spritkosten raus haben möchte (habe mal 25 Euro in den Rauf geworfen) oder er dei Felgen abholen kommt und mir ggf die 25 Euro für den Sprit entschädigt.
    Nun will er gar nicht mehr korrespondieren...
    was würdet ihr hier machen?
    Nix machen, schlecht bewerten...? Reifen zurückgeben und auf 25 Euro Sprit sitzen bleiben?

    • Offizieller Beitrag

    Bist du hart genug für ehrliche Worte?

    Du bist selber Schuld.
    Du bist vor Ort gewesen und hättest direkt reklamieren müssen. Jetzt im Nachhinein geht das nicht mehr.
    Nichtmal schlecht bewerten kannst du weil du eben die Möglichkeit der Kontrolle hattest.
    Ärgere dich über dich selber das du dich von ihm hast einlullen lassen und die die Pellen nicht richtig angesehen hast.
    Aber irgendetwas verlangen, damit kommst du nicht durch.
    Hak ab den Mist und passe das nächste Mal besser auf.
    (die Reifen würde ich ihm nur im Tausch gegen die Contis geben ansonsten würde ich die Unis behalten)

  • Ja, wenn man zu gutgläubig ist...
    Verkäufer mit lupenreinem Bewertungsprofil, Verkäufer sehr freundlich und zuvorkommend, mein kurzer Blick auf die Reifen und Felgen (erster Eindruck: alles wie beschrieben, augenscheinlich super)...
    War auch alles eine Sache mit 5 Minuten, mehr nicht. Hmmpfphhh....

    • Offizieller Beitrag

    Wenn er Dir schon angeboten hat sie wieder abzuholen spricht das ja auch für denn Verkäufer!

    Was spricht für ihn, das er Contis inseriert und Unis auf der Felge verkauft?
    Das er sich bereit erklärt die falschen Reifen wieder mitzunehmen?

    Wenn er sie gegen die richtigen austauschen würde, OK, aber nur mitnehmen?

    • Offizieller Beitrag

    Naja, seine Mama wohnt ja im Ort also wäre es nichts aussergewöhnliches gewesen die Räder wieder abholen zu lassen.;)

    Ich finde es nicht gerade positiv erst die falschen Reifen auf den Rädern anzugeben und hinterher anzubieten, weil dem Käufer der "Schwindel" bekannt wurde, die kompletten Räder abholen zu lassen von einer Person die im Ort wohnt. (schließlich weiß er selber das er falsche Angaben machte)
    Wäre sie versendet worden hätte der VK sie auf seine Kosten sogar zurücknehmen und dem Käufer sämtliche Kosten erstatten müssen.

    Da dies aber eine Selbstabholung war und der Käufer so die Möglichkeit hatte die Ware direkt zu prüfen, dies aber nicht genau genug tat, ist es alleine das Pech vom Käufer.

  • Ja, wirklich Pech gehabt und dumm gelaufen. Hast wohl leider Recht, Günther. Aber mir gehts da ums Prinzip. Angebotene Ware weicht von tatsächlicher Ware ab. Und dann entstehen einem da zusätzliche Kosten (Sprit) + 4 Stunden meines Lebens verschenkt.
    Vertrauen ist gut, Kontrolle...


  • Da dies aber eine Selbstabholung war und der Käufer so die Möglichkeit hatte die Ware direkt zu prüfen, dies aber nicht genau genug tat, ist es alleine das Pech vom Käufer.

    Kennst Du dazu ein Paragrafen im BGB / Urteil?


    Bei einem erheblichen Magel besteht das Recht auf Reklamation. Ob es sich hier um einen solchen handelt, kann ich nicht sagen.
    Aber auf den Benzinkosten wird Du auf jeden Fall sitzen bleiben.
    Hat er nur geschrieben, daß er die Felgen abholt? Ist ja schon komisch.


  • Da dies aber eine Selbstabholung war und der Käufer so die Möglichkeit hatte die Ware direkt zu prüfen, dies aber nicht genau genug tat, ist es alleine das Pech vom Käufer.

    Kennst Du dazu ein Paragrafen im BGB / Urteil?


    Bei einem erheblichen Magel besteht das Recht auf Reklamation. Ob es sich hier um einen solchen handelt, kann ich nicht sagen.
    Aber auf den Benzinkosten wird Du auf jeden Fall sitzen bleiben.
    Hat er nur geschrieben, daß er die Felgen abholt? Ist ja schon komisch.

    Er schrieb mir, dass er die Räder zurücknimmt und ich mein Geld wieder bekomme.
    Ist ja sehr fair, nur bleibe ich dann trotzdem auf den Spritkosten sitzen, das ärgert mich halt.

    Akte6: Hattest du die auch abgeholt oder schicken lassen?

  • Abgeholt! Aber es war kein Gummi drauf und es war Sonntag, also hatte ich nicht die Möglichkeit die Felgen eventuell bei einem Reifenhändler auf Rundlauf prüfen zu lassen.
    Bin erst am nähsten Tag draufgekommen als ich mir einen Satz neuer Reifen gekauft hab.
    Bin auch auf den Spritkosten (190km) + Reparaturkosten (160€) sitzen geblieben. Um das Geld hätte ich auch neue bekommen .

  • Mir ist auch schon mal so etwas ehnliches passiert.
    Hab einen Satz gebrauchter RH-Turbo ersteigert (400€) und davon hatten 3 einen Schlag . Rein äußerlich sahen die wie neu aus.

    ABER, aus Fehlern lernt man :super:

    Meine Felgen hatten da gleiche Problem. Leider hab ich sie zugeschickt bekommen und erst nach 6 Monaten vorm verdichten bemerkt das eine einen totalen und eine zweite einen guten Schlag hatte. Felgen 450Euro und richten 150Euro.
    Leider war das auch zu spät und mit 25Euro bist du da noch gut dran.
    Das ist halt Ebay.

    Sonst mußt du halt neu kaufen. Hab auch wie fast jeder hier meine Erfahrungen gemacht. :frowning_face:

    • Offizieller Beitrag


    Da dies aber eine Selbstabholung war und der Käufer so die Möglichkeit hatte die Ware direkt zu prüfen, dies aber nicht genau genug tat, ist es alleine das Pech vom Käufer.

    Kennst Du dazu ein Paragrafen im BGB / Urteil?


    Bei einem erheblichen Magel besteht das Recht auf Reklamation. Ob es sich hier um einen solchen handelt, kann ich nicht sagen.
    Aber auf den Benzinkosten wird Du auf jeden Fall sitzen bleiben.
    Hat er nur geschrieben, daß er die Felgen abholt? Ist ja schon komisch.

    §§ habe ich nicht gesucht.
    Ein erheblicher Mangel scheidet aber erstmal aus denn ein erheblicher Mangel ist etwas was die beabsichtigte Nutzung mehr als nur geringfügig einschränkt und das ist bei einer anderen Reifenmarke eben nicht der Fall.
    Dann gilt es zu beachten das dies ein privater Verkäufer war da ist das alles ein bisschen anders im Gegensatz zu einem gewerblichen Verkäufer.

    Stefan
    Ich habe mir jetzt aber mal die Artikelbeschreibung angesehen:

    Der hat ja nichtmal die Gewährleistung ausgeschlossen also normalerweise müsste er voll haften.

    http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4131

    Allerdings steht dagegen das selbst abgeholt wurde und sämtliche gegebenen Eigenschaften somit anerkannt bzw. durch die Mitnahme akzeptiert wurden.

    Helfen wurde da wohl ein Rechtsanwalt aber lohnt sich der ganze Aufriß nur weil die Pellen von einem anderen Hersteller sind?
    Wenn die Profiltiefe OK ist, die Reifen und Felgen keine Beschädigungen aufweisen und man das ganze nutzen kann solltest du abwägen ob sich der Gang zum RA lohnt bzw. ob es dir das ganze wert ist.

    Edit:
    Wobei auch festgehalten werden muß das der Kaufvertrag mit den zugesicherten Eigenschaften der Artikelbeschreibung bei Auktionsende geschlossen wurde und nicht erst bei Abholung der Ware.
    Theoretisch könntest du also die Räder zurückgeben bzw. Nachbesserung verlangen. (wird beim privaten Verkäufer mit Gebrauchtware allerdings schwierig)
    Kückabwicklung hat er dir angeboten allerdings möchtest du ja gerne die Felgen behalten.

    Ich an deiner Stelle würde mich etwas ärgern, die Sache abhaken(solange die Reifen OK sind) und die 25€ vergessen.


  • §§ habe ich nicht gesucht.
    Ein erheblicher Mangel scheidet aber erstmal aus denn ein erheblicher Mangel ist etwas was die beabsichtigte Nutzung mehr als nur geringfügig einschränkt und das ist bei einer anderen Reifenmarke eben nicht der Fall.
    Dann gilt es zu beachten das dies ein privater Verkäufer war da ist das alles ein bisschen anders im Gegensatz zu einem gewerblichen Verkäufer.

    Mangel wollte ich gar nicht schreiben, sondern Abweichung zur Beschreibung. Ich habe dazu das hier gefunden: http://www.telespiegel.de/news/07/1704.html

    Aber danke :)

  • Ich habe jeden Tag Haftungsvereinbarungen von Bosch, Lear oder Siemens vor der Nase, aber ihr macht euch hier richtig einen fertig und schmeisst mit Haftung, Mängeln, Nachbesserung und dem BGB allgemein um euch, dass einem schlecht wird. Das ganze ist schlichtweg Pech, damit kann mans abrunden...

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