Problem: Auto verkauft - Händler sagt, Automatik defekt!

  • Hallo,


    ich habe vor 5 Tagen einen Clio Automatik (BJ 2000) verkauft. Von Privat an Händler. Habe alle mir bekannten Mängel aufgeführt.
    im Vertrag steht: "verkauft mit durchgeführter Probefahrt und gesehenem Zustand" und, dass ich das Auto "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" an den Händler verkauft habe.


    Jetzt zeigt sich, dass sich der Clio auf Langstrecken verschaltet. Der Händler hat daraufhin Fehleranalyse gemacht und wirft mir nun vor der Schaden sei schon länger bekannt. (Fehler bei von Modulationsventilen?! der Automatik).


    Da ich aber immer nur Stadtverkehr gefahren bin, ist der Fehler bei mir nie aufgetreten. Habe nur gemerkt, dass der Clio in letzter Zeit ein wenig mehr Benzin gefressen hat als sonst, habe das aber auf die Winterreifen geschoben und nicht erwähnt.


    Was kann ich nun machen? ist das ein verschwiegener Mangel, wie der Händler behauptet?


    Bitte um eure Hilfe,
    bin am verzweifeln


    achja, bei der Probefahrt (Stadtverkehr) traten keine Mängel auf und der Händler war zufrieden mit dem Auto.


    Kann es sein, dass der Fehler erst jetzt bei ihm auftrat und er versucht ihn auf mich abzuwälzen? da die werkstatt meint der fehler müsse schon länger existieren!?

    Einmal editiert, zuletzt von Corradoman () aus folgendem Grund: aus 2 mach 1

    • Offizieller Beitrag

    Die Antwort wird Dir evtl. nicht gefallen aber ich fürchte das Du um einen Besuch bei einem Rechtsanwalt nicht drumherum kommst.
    Du kannst ihm zwar sagen das Du als Privatmann nicht zwingend soviel Ahnung von Autos und erst recht nicht von Automatikgetrieben haben mußt um soetwas zu wissen (dafür hätte er als Händler das ja vorher mit seinem Sachverstand merken müssen) und Du als Privatmann, bei ausgeschlossener Gewährleistung, auch diese nicht geben mußt aber das wird ihn garantiert nicht beeindrucken.


    Mein Rat:
    Laß Dich direkt vom Anwalt beraten.

  • Schließe mich an: Rechtsbeistand einholen. Falls Du Mitglied in einem Automobilclub bist, erst mal dort erkundigen. Falls Du eine Rechtsschutzversicherung mit KFZ- und Vertragsrechtsschutz hast, kannst Du auch ganz locker die Sache einem Anwalt übergeben.
    Ich könnte mir vorstellen, dass es dann auf ein Gutachten hinausläuft.
    Evtl. ist dann eindeutig erkennbar ob der Fehler neu ist oder schon Monate lang existiert.
    Falls das Gutachten die Frage nicht eindeutig klären kann, würde es wohl zu Deinen Gunsten ausgehen.

    Fahrfreude und Fahrvergnügen = Corrado

  • Danke für die Tipps. habe sowas schon befürchtet. Habe leider keine Rechtsschutzversicherung :frowning_face: jetzt wird mir gerade richtig schlecht ...


    kann man denn an einem Fehlerauslesen sehen ab, wann ein Fehler auftrat?


    Und was ist, wenn ich dem Händler vorschlage, den Vertrag rückgängig zu machen?! Geht der auf sowas ein?


    ohje

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  • Würde an deiner Stelle erstmal keinerlei eingeständnisse wie zurück nehmen oder sowas machen.
    Denn der Vertrag lautet nunmal das er den kauft wie gesehen.


    Würde sagen ab zum anwalt und abwarten.


    Mfg Matze

  • Wenn ein Händler einkauft kauft er automatisch ohne Gewährleistung Garantie oder Rücknahme oder was es sonst noch alles gibt. Er hätte den Fehler sowieso bei der Probefahrt als Fachmann erkennen müssen. Ich würde noch nicht zum Anwalt springen eher drauf ankommen lassen sonst zahlst ja gleich den Anwalt und der Händler geht warscheinlich eh keine rechtliche Schritte ein.

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  • Echt?
    Dachte das zählt wenn man als Privatmann verkauft.
    Sonst hat man ja garkeinen Schutz, falls der Käufer das Auto kaputt macht (beispiel morgens den Karren kalt an und dann sofort vollgas, und kommt dann nach ner Woche an und sagt Kopfdichtung usw ist kaputt und muss vorher schon gewesen sein)

  • Also ich würde mal behaupten das der Händler dir nicht viel kann.
    Würdest du einen Unfall verschweigen, dann ist klar, aber ein Mangel der bei dir nicht aufgetreten ist und bei der Probefahrt auch nichit aufgetreten ist, war vorher einfach auch nciht da. Ganz klar.
    Ich würde ihm sagen das du das nicht wusstest und ich würde ertmal auf keinen Fall auch nur andeuten das du zurück treten kannst oder mittn Preis runter gehen willst oder so.
    Das wird auch gerne als Masche genutzt. Erst kaufen und später nochmal anrufen das was kaputt ist und dann noch mitt Preis was machen wollen.
    Ich würde auch keine mitfahrt anbieten. Weil was ist wenn der Fehler wirklich auftritt? dann seit ihr auch nicht weiter gekommen...


    andreas

  • Danke für die Kommentare,


    Johnny Flash: ich hatte nur an einen Rückzieher gedacht, da ich nicht weiß, was evtl für ein Rattenschwanz an Anwalt/Gericht - Klage wegen verschwiegenem Mangel ... etc. auf mich zu kommt. Dachte es wäre dann evtl einfacher den Vertrag rückgängig zu machen.


    Helldriver: ja, das war ein hinterhofhändler ... bin zu allen möglichen gefahren um zu vergleichen - hab an den bestbietenden verkauft.


    bin komplett unerfahren mit autos - war mein erster verkauf, bin student und habe sowieso kaum kohle und jetzt das ...


    naja aber dann wart ich wohl ab, mehr als darauf beharren, dass ich den fehler nicht kannte, kann ich nicht. aber nochmal die frage zur fehlerauslese: wieso kann die werkstatt sagen, der fehler bestünde wohl schon länger, wenn ich den nicht bemerkt habe? sind die fehler im speicher mit datum versehen? oder warum ist etwas im fehlerspeicher, dass ich vorher nicht bemerkt habe?

    • Offizieller Beitrag

    aber nochmal die frage zur fehlerauslese: wieso kann die werkstatt sagen, der fehler bestünde wohl schon länger, wenn ich den nicht bemerkt habe? sind die fehler im speicher mit datum versehen? oder warum ist etwas im fehlerspeicher, dass ich vorher nicht bemerkt habe?


    Das wäre mir neu das die Fehler neuerdings mit Datum versehen, abgespeichert werden.
    Wenn ein Fehler abgespeichert wird heißt das noch lange nicht das der Fahrer es merken muß. Es kommt eben immer darauf an welcher Fehler das ist.
    Eine defekte Lambdasonde z.B. wirst du garantiert nicht merken obwohl der Wagen damit sogar in das Notlaufprogramm geht. Den abgespeicherten Fehler eines defekten Hallgebers z.B. wird jeder Laie bemerken weil er dann nicht mehr richtig läuft.


    Deinen Fehler mit dem Getriebe, das er Gänge überspringt, muß man nicht unbedingt merken wenn man sich, so wie du schon sagtest, zu 100% im Stadtverkehr bewegt.(es sei den er überspringt den 2ten Gang)


    Es ist natürlich möglich das der Händler nur versucht im Nachhinein den Preis zu mindern aber wenn wir mal logisch nachdenken wäre er ziemlich blöd ausgerechnet einen Fehler zu erfinden den man nicht mal eben schnell einbauen kann weil es jederzeit nachprüfbar wäre.
    In meinen Augen hat er als Fachmann es einfach nur versäumt das Fahrzeug auf Herz und Nieren zu prüfen und versucht nun deine Unwissenheit auszunutzen und dir den schwarzen Peter zuzuschieben.


    Deswegen auch weiterhin mein Rat an dich sich am besten mit einem fähigen Rechtsanwalt auszutauschen. Nichts gegen die Leute die hier posten aber das alles hier im Forum ist eigentlich nur vergeudete Zeit da hier meistens nur Sachen vom Hörensagen kommen und wenn man sich zu sehr darauf verläßt, weil einem persönlich die Antwort gefällt kann es u.U. sehr teuer werden.


    Wenn die Kohle als Student knapp ist geh zum Amtsgericht wegen Prozesskostenhilfe bzw Beratungshilfe:
    http://www.callnrw.de/broschue…16/prozesskostenhilfe.pdf


    Nähere Informationen dazu gibt dir gerne jeder Rechtspfleger beim Amtsgericht.
    :winking_face:

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  • Ich würde das einfach mal ignorieren und erst handeln, wenn wirklich ein Schreiben vom Anwalt des Händlers kommt. Ich denk der will dich blos einschüchtern und bissl Geld gutmachen.

  • Ja, ich würde auch warten was passiert und nicht drauf eingehen.
    du hast das nicht gewusst, bei der Fahrt ist es ihm nicht aufgefallen...
    Wenn wirklich nen schreiben von seinem anwalt kommt, dann kannst du dich immernoch um einen eigenen Anwalt kümmern.


    andreas

  • Was auch evtl. in Frage kommt, ist folgendes:
    Bei moderneren Automatikgetrieben (ich weiß nicht, ob es in dem Fall auch so ist) gibt es eine Fahrertyperkennung. Das Automatikgetiebe wertet verschieden Parameter wie Gaspedalstellung, Gaspedalbeschleunigung, Bremsverhalten und viele andere Parameter aus und stellt ein gewisses Kennfeld zur Verfügung.
    Bedingt dadaruch, dass ein anderer Fahrer und somit anderes Fahrverhalten vorhanden ist, kann es sein, dass es ein paar KM dauert, bis alles "rund" läuft...

    • Offizieller Beitrag

    Was auch evtl. in Frage kommt, ist folgendes:
    Bei moderneren Automatikgetrieben (ich weiß nicht, ob es in dem Fall auch so ist) gibt es eine Fahrertyperkennung.


    Nein, kommt hier nicht in Frage:


    Jetzt zeigt sich, dass sich der Clio auf Langstrecken verschaltet. Der Händler hat daraufhin Fehleranalyse gemacht und wirft mir nun vor der Schaden sei schon länger bekannt. (Fehler bei von Modulationsventilen?! der Automatik).



    Ist jetzt aber auch nicht nötig hier mit irgendwelchen "Reparaturversuchen" zu kommen denn da könnte durchaus auch ein Getriebeölwechsel Abhilfe schaffen.
    Das ist aber hier nicht das Thema, da soll sich der Händler selber was einfallen lassen.
    Der TE will das Ding ja nicht reparieren sondern vom Händler in Ruhe gelassen werden.
    :winking_face:

  • Zitat

    Der TE will das Ding ja nicht reparieren sondern vom Händler in Ruhe gelassen werden.


    ja, das wäre genial, kann schon nicht mehr schlafen ...


    und langsam bekommen ich angst, daß ich "besuch" von dem hinterhofhändler bekomme :loudly_crying_face:


    also er sagt was von defekten Modulationsventilen!? was ist das genau? sind das Verschleißteile?

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