Kurzzeitkennzeichen

  • Mal ganz nebenher....
    Habe soeben mit unserer dafür zuständigen Behörde telefoniert.
    Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht mehr Zweckgebunden, nur noch Fahrzeuggebunden.
    Es kann sehr wohl für Probefahrten, wie Überführungsfahrten genutz werden.Und wenn Du halt eine Probefahrt zum Nürburgring machst, die müssten Dir dann ersteinmal das Gegenteil beweisen.Denn Probefahrten dürfen durchaus Langstreckencharakter haben.
    Genauso hat er mir das grade gesagt, es war im Übrigen der Chef der Zulassungsstelle.


    Es nehmen ja auch Oldtimer an diversen Veranstaltungen oder Rallyes teil, die fahren ebenfalls mit diesem Kennzeichen.
    Ich selber werde dem Hamster wahrscheinlich auch solch ein Kennzeichen verpassen, sollte ich es nicht rechtzeitig schaffen.


    Hier kackt einer Korinthen und weiss nicht mal wirklich, worum es geht...


    So langsam glaube ich, dass uns hier einer veräppeln will...


    Sei es drum.Du darfst mit dem Kennzeichen fahren, wenn sich das Fahrzeug in einem betriebsicheren Zustand befindet und sich keine für den Strassenverkehr gefährlichen An- oder Umbauten dran befinden.Aber das drafst Du auch nicht. wenn das Fahrzeug angemeldet ist.

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  • Ich weiß nicht wo dein Problem liegt aber das ganze kommt nicht von mir sondern ist so im Gesetz verankert.
    Was glaubst du wohl warum ich den Link dazu hier angegeben habe?
    Ich kopiere ihn extra nochmal für dich hier rein:
    http://www.stva-ac.de/dienstle…tter/kurzkennzeichen.html


    Das ist § 16 FZV und nicht irgendwelche erfundenen Sätze von mir. Ich denke mal doch das man dem noch etwas mehr Glauben schenken darf als irgendwelche angeblich von dir durchgeführten Telefonate.


    Zeige doch einfach den neuen? Gesetzestext und dann ist gut.



    Übrigens:

    Hier kackt einer Korinthen und weiss nicht mal wirklich, worum es geht...


    So langsam glaube ich, dass uns hier einer veräppeln will...


    Bring doch mal lieber vernünftige Argumente in eine Diskussion ein statt beleidigend zu werden.

  • Firefighter... hast aber schon immer das "z.b." in dem Gesetzestext gelesen oder ? Kann also durchaus auch andere Gründe geben wie Kampfhamster schon sagte. Ach ja... Im zweifel "für" den Angeklagten !

    16VT im Aufbau :grinning_squinting_face:


    Nachtrag: 16VT Umbau abgeschlossen :biggrin:

  • Firefighter... hast aber schon immer das "z.b." in dem Gesetzestext gelesen oder ? Kann also durchaus auch andere Gründe geben wie Kampfhamster schon sagte. Ach ja... Im zweifel "für" den Angeklagten !


    Ja, hab ich gesehen das da z.B. steht schließlich sind es Beispiele von Prüfungs/Probefahrten. :winking_face:
    Hier mal etwas ausführlicher:
    http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_16.php


    Dort steht ja auch nicht explizit das man nach ausgeführter Reparatur die Dinger nutzen kann aber jeder weiß das dies zulässig ist.
    Eine genaue Definition von Prüfungs/Überführungs/Probefahrten gibt es im Strassenverkehrsgesetz nicht.
    Eine "Spazierfahrt" zu einem Autotreffen zählt ganz bestimmt nicht dazu. Weder als Probe- noch Prüfungs- noch als Überführungsfahrt.


    Wie ein jeder einzelne so eine Fahrt nun nennen möchte um sie legal zu reden ist mir Wurst. Fakt ist aber nunmal das selbst eine Einkaufsfahrt zum örtlichen Bäcker damit nicht erlaubt ist ob es dem einzelnen nun passt oder nicht.
    Da ändern auch keine Beleidigungen und andere blöden Sprüche etwas daran.


    Leute, ich habe die Gesetze doch nicht gemacht also seht mich doch nicht permanent als Feind an der euch was böses will.


    Aber einfach zu sagen:
    Hey, du mußt den Schein ausfüllen und dann passiert schon nicht........
    ist einfach zu billig und dazu auch noch falsch.
    Nur weil 99 Leute etwas falsch machen wird es beim 100 nicht automatisch richtig.
    Wer es nicht so "kleinkariert" sehen möchte und meint das er es machen kann soll es tun und fertig.

  • mein gott, dass DU mit deiner klugscheisserei bei der nächsten verkehrskontrolle dein kurzzeitkennzeichen abgibst, halte ich für nicht mal unwahrscheinlich.


    ich habe meinen teil dazu gesagt, und kann nur jedem "anfänger" in diesem thema mitteilen, dass es bis jetzt NIE probleme gegeben hat.


    desweiteren sollte man sich vor menschen hüten, die ständig mit ihrem allerwertesten auf paragraphen herumrutschen, DIE können einem in jeder lebenslage einen reinwürgen.


    also bitte, geh mir nicht weiter auf die nüsse, sondern überlege einfach mal, ob irgendwer deine rechthaberei hier überhaupt lesen will.
    nichts gegen eine zweite meinung, bin offen für alles, aber nicht auf die art und weise.


    nun wünsche ich dir einen heidenspass dabei, meinen beitrag nun in aller ausführlichkeit zu zitieren, und zu sezieren, lass dich nicht aufhalten...




    gruss paul

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  • ...ja unser Firefighter ist schon ne Wucht.:biggrin:


    sixpower: Kennst du den niemanden der dir rote Nummern für ein Wochenende ausleiht?Ich mache das eigentlich immer so wenn mein Corrado mal ausserhalb der Saison gewegt werden muss.Wäre für dich weniger Rennerei.


  • ....ich mach mir die Welt, wiedewiedewie sie mir gefällt........


    Ich sehe schon, diskutieren ist heute nicht mehr "angesagt", lieber pöpeln und beleidigen. . Das kommt viel besser bei der Menge an und es gibt Applaus. Wenn ihr mal mit euren Argumenten so schnell sein würdet wie mit euren Beleidigungen wärt ihr unschlagbar.
    RTL und Co lassen wohl grüßen.
    Danke fürs Gespräch.
    :ohmann:


    Und ich dachte dies ist eine niveauvolle Truppe die sich wie erwachsene unterhalten, stattdessen sehe ich....ja, was sehe ich überhaupt?
    Kann man ja nichtmal definieren.
    Traurig!
    :down::down::down:

  • Was willst Du dann hier?
    Merkst Du nicht, dass hier niemand mit Dir diskutieren will?


    Wer wie Du jedesmal rumzickt, pöbelt und beleidigt muss sich nicht wundern, wenn das mal zurückkommt.

  • Ach ja der user "Firefighter" wieder.
    Er ist einfach der König im Zitieren von Gesetzestexten und Phrasen.:D


    Ich nutze die KZK recht oft,habe auch noch nie damit Stress bekommen.
    Zum Teil wird das sicherlich auch ne "Auslegungssache" sein.
    Aber naja,vieles wird heißer gekocht als es letzendlich dann ist...


    PS: Ja Firefighter,du hast recht und ich meine Ruhe,Danke.


    Gruß
    Daniel

    2003er Golf 4 TDI 4-Motion 96kW


    2008er Golf 5 R32 in Deep-Blue

  • Bei roten Nummern wirst du warscheinlich ein Problem bekommen sie zu kriegen . . . habe ich auch schon sehr oft versucht, aber leider bisher immer vergebens !!!


    Ich bleibe daher beim Kurzzeitkennzeichen. Holen, dran machen und fahren !!! Super !!!

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  • Bei roten Nummern wirst du warscheinlich ein Problem bekommen sie zu kriegen . . . habe ich auch schon sehr oft versucht, aber leider bisher immer vergebens !!!


    Ich bleibe daher beim Kurzzeitkennzeichen. Holen, dran machen und fahren !!! Super !!!


    Ja stimmt das mit den roten Nummern ist nicht mehr so einfach wiue früher.
    Aber wenn man nen ganz guten Draht zu ner Werkstatt hat,dann klappt das auch ab und an.


    Gruß
    Daniel

    2003er Golf 4 TDI 4-Motion 96kW


    2008er Golf 5 R32 in Deep-Blue

  • Ich kann nur sagen, holt euch für solche Fahrten lieber Kurzzeitkennzeichen, da ist man auf der sicheren Seite.


    Es kann immer was passieren mit dem man nicht rechnet, gerade wenn man auf größere Treffen fährt. Sicherlich haben manche hier die Erfahrung gemacht, dass man keine Probleme kriegt, aber im Falle des Falles, wird es der Polizei egal sein was man denkt und sich auf den Gesetztestext berufen.


    In diesem Fall kann ich firefighter nur zustimmen, jeder muss selber wissen was er tut, aber man kann sich damit auch jede Menge Ärger einhandeln.

    92er 16V L3CU ( 04 - 10 ) - Klima, Leder, elFH, 30er Momo Team, Schroth Gurte, 9*16 ET 15 Schmidt VN-Line, Rieger Grill, RS Front, Infinity Schweller, Rieger Dachspoiler, Rot/Weisse Rückleuchten, Bastuck Gruppe A, Hartmann Bi-Kat, Motortuning etc...
    MfG Phil :)

  • Ich will auch mal spielen:


    § 2 Begriffsbestimmungen


    23. Probefahrt: die Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs;


    24. Prüfungsfahrt: die Fahrt zur Durchführung der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück;


    25. Überführungsfahrt: die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort.


    Wenn das nicht reicht um sich einen Grund einfallen zu lassen weis ich auch nicht.


    Wie wärs mit Fahrwerksabstimmung auf dem Nürburgring, oder du hast einen Interessenten der sich nur da das Fahrzeug ansehen kann und ihr könnt euch nur da treffen.
    Ich glaub jeder weiss was ich meine und das der Gesetztestext da genügend Spielraum läßt.


    Allerdings hat firefigther recht das wenn es hart auf hart kommt du vor Gericht schlechte Karten haben kannst.
    Denke aber mal das es keine Probleme gibt wenn du anständig da unten deinen Rado fährst und kein Schei*** machst.


    Viel Spaß!!!

  • Die Kurzzeitkennzeichen sind nur für beschränkte Nutzungssphären gedacht, und im Schadenfall wird GENAU nachgehakt. Das ist mal Fakt. War fünfeinhalb Jahre mein täglich Brot, gottseidank sind die Zeiten vorbei. Für reguläre Fahrten gibts Zulassungen. Bin selber damit rumgefahren, ich kenn die Regularien aber auch genau...

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    Porsche 911 - Porsche Boxster - 95er Corrado VR6 - Skoda Superb V6 TDI

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