Heck gecleant! und jetzt?!

  • Hi leute,
    hab schon alles im forum durchsucht aber irgendwie nichts passendes für mich gefunden...


    Also hab mir eine corrado us model gekauft und wieder fit gemacht. Jetzt wird es bald zeit zum Tüv zu fahren, nur hab nen problem mit meiner heckbeleuchtung! Die inneren Rückleuchten sind weg gemacht worden, und keine weiteren Scheinwerfer eingebaut worden. Jetzt weiß ich nicht wie ich das realiesiren soll mit der Nebelschlussleucht und Rückfahrlicht.


    Deswegen wollt ich mal nachfragen wo ich passende Scheinwerfer her bekomme und wie ihr das gemacht habt??


    Mfg Benno

  • fertige leuchten wirst du nicht bekommen. rückfahrlicht ist keine pflicht, kannste also weglassen. nebelschlussleuchte musste dann halt in eine der äüßeren leuchten umbauen, ob der tüv seinen segen gibt, wage ich allerdings zu bezweifeln...


    mfg
    pe

  • Wie das Rückfahrlicht ist echt keine pflicht? Könnte ich nicht die nebelschlussleucht in die 3 bremsleucht rein machen? ist ja nen us model? Oder stimmt dann die höhe nicht?

  • keine ahnung, ob das von der höhe her geht. ne alternative wäre ne nebelschlussleuchte vom peugeot 206 in die stosssstange bauen. dazu sagt der tüv definitiv nichts. hatte mein bruder auch so gemacht bei seinem fiesta, und der tüv fands sogar gut...

    Jetzt unterwegs im Audi A6 Avant 2,8 S-Line :cool:
    der Pampersbomber :biggrin:

  • fertige leuchten wirst du nicht bekommen. rückfahrlicht ist keine pflicht, kannste also weglassen. nebelschlussleuchte musste dann halt in eine der äüßeren leuchten umbauen, ob der tüv seinen segen gibt, wage ich allerdings zu bezweifeln...


    mfg
    pe



    Rüchfahrscheinwerfer sind pflicht!


    §52a Rüchfahrscheinwerfer
    Kraftfahrzeuge müssen mit 1 oder 2 Rückfahrscheinwerfern ausgerüstet sein
    höchster punkt der leuchtenenden fläche 1200mm niedrigster punkt 250mm
    maximales ausleuchtun der fahrbahn 10m hinter dem fahrzeug


    §53b STVO Nebelschlussleuchten
    höchster punkt der leuchtenden fläche 1000mm niedrigster punkt 250mm über der fahrbahn
    abstand zu den bremsleuchten mindestens 100mm


    benno erst informieren dann umbauen :winking_face:

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  • Wenn dein Corrado erstmals vor dem 1. Januar 1991 zugelassen wurde kannst du auf die Nebelschlussleuchte(n) verzichten. Vor dem 1.1.1987 wird er sicher nicht zugelassen worden sein - also ist ein Rückfahrscheinwerfer Pflicht.


    Die StVZO § 72 (Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen) sagt hierzu:


    § 52a (Rückfahrscheinwerfer)
    tritt in Kraft am 1. Januar 1987 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge.


    § 53 d Abs. 2 (Ausrüstung mit Nebelschlußleuchten) ist spätestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge anzuwenden.

  • Hey danke erstmal für die vielen antworten!!
    Hab mir da jetzt auch mal ein paar mehr gedanken dazu gemacht, wie ich das alles so machen könnte! Aber eine frage hab ich noch an euch,
    wo bekomme ich gut aussehende Nebelschlussleuchten und Rückfahrscheinwerfer? Will da kein rundes dingen dran bauen, das passt irgendwie nicht zu dem Corrado.

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