Hi, hatte dasselbe Prob ein bissi gebogen und siehe da Problem gelöst aber das mitm Passat is natürlich auch ne gute Lösung
Beiträge von CityCobra
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Das wurde ja nen langer Artikel ... ich geben euch jedenfalls bescheid was rauskam sobald ich meine Ölwanne runterhab und die Lagerschalen draußen sind. Ich bin ja mit meinem Corri nur noch 20 Meter gefahren vom Parkplatz in die Garage und hoffe komme nexte woche dazu den zu zerlegen soweit dann schaumer mal weiter. Solang es die Lagerschlaen sind bin ich froh und wenn s die Kurbelwelle mit erwischt hat ok damit könnt ich noch leben solang es net mehr is. Hab ja scho einiges an Kohle in den Motor investiert und würd mir halt stinken wenn da mehr hinüber wäre.
Aber danke für eure Tips und Ratschläge
Achja der Leistungsverlust kam vom Co-Poti (kaputt) und wegen meinem tollen Keramik-Kat der hat auch das zeitliche gesegnet, naja mal gucken was noch kommt nach 187000km was die restliche Teile durchgehalten haben bisher.......
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Hi meiner fing vor kurzem auch an zu klackern und hab das gefühl das leistung fehlt ok gebe seit er klackert nicht mehr viel gas sobald ich das gas halb durchdrücke geht es los hört sich an wien Panzer *kotz* schlecht anspringen tut er auch kann aber auch am CO-Wert liegen weil der net stimmt und scho lönger schlecht anspringt...Hydros und/oder Pleuellager ??? oder vl. no schlimmer ???
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Du hast immer verbraucher dran das is normal und wenn sie nach ner woche leer is wenn das auto steht ok seh i vl. no an aber net nach einer nacht und das erst seit es kalt is naja vl. verträgt die sche*** Batterie auch keine Kälte aber wenn ich sie abklemme is es komischerweise kein Prob auch wenns kalt is
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Also der Prüfer ist haftbar der das eingetragen hat den fall gab es schon in Augsburg ....
Karosserie zerschneiden usw. is zulässig solang man die steifigkeit der karosserie nicht negativ beeinflusst und 17" auf serie haben nicht geschliffen zumindest net beim G60 Jet den a Kumpel fährt...Ich kenn das halt von den Import felgen wenn ich da imma welche zum Tüv Brachte haben die eine zerstört wegen Festigkeit und Traglast wenn die Felgen die Werte für das Fahrzeug einhielten bekamen wir die imma eingetragen ....Und da waren auch imma Federwegsbegrenzer mit dabei ... also is schon komisch der fall
Wenn Distanzscheiben benötigst damit die Felge net am bremssattel schleift dann mußt ne andre ET nehmen und dann setzen die normalerweise auch nicht mehr auf weil der Reifen dann weiter im Radlauf drinnen is -
Aha kommen wir der sache schon näher wenn du keine ABE für diese Felge hast heisst es einzelabnahme und Federwegbegrenzer sind zulässig bei vielen KFZ unerläßlich sonst streifst auch mit 15" Felgen meiner is so tief das sogar die 15" felgen teilweise im Radhaus sind.... habe meine Radhausschale rausgemacht nur das was nötig is wegen Bremskühlung is noch drinnen beim Tüv keine Probleme gehabt...würde mal zu nem andren Tüv fahren es gibt a manchmal so Prüfer die machen das mit Absicht,warum keine ahnung sind einfach dumm schon paarmal erlebt...und laß da ne einzelabnahme machen mit federwegbegrenzer ....
Radläufe weiten ist auch zulässig muß nur ebenfalls eingetragen werden wenn es die Fahrzeugbreite überschreitet da du dann ne neue Breite hast
Aber gib mal die Daten von der felge her : Hersteller ET evtl. nummern auf der Felge...
und welche reifen du fährst damit vl. kann ich oder jemand anderst die da eine kopie eines gutachtens vl. gibts ja sogar ne ABE für oder ein teilegutachten
Achja bei felgen für die es kein Gutachten oder ABE gibt brauchts 5 Felgen von dem Typ weil eine davon macht der Tüv kaputt wegen festigkeitsgutchten Tragfähigkeit usw...... -
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Hi, hab nen kleines wiederliches Problem mit meinem G60
seit es so kalt is is ständig die batterie leer.... keine ahnung warum wenn ich sie abklemme isses kein Problem laß ich sie angeklemmt is die nach einer nacht leer ...
Hat da einer ne Idee ???
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Also wenn Du ne ABE hast für die Felgen dann kann der Tüv sich quasi kopfstellen du darfst die Felgen mit den Reifen die in der ABE stehn fahren egal ob Serienfahrwerk oder sportfahrwerk...und die müssen auch nicht vom Tüv abgenommen werden und wennst zum Tüv gehst für die HU dann kann der au net sagen die darfst net fahren wenns in der ABE genehmigt is ... Dafür gibbet ja die ABE
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Jo das reicht schon habs selber auch so ... würde evtl. mal andre masse kabel im bereich des Pluskabels im Motorraum prüfen vl. liegen da welche zu nah dran hatte das auch mal und gesucht wien depp
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Also Weitec kannste gleich vergessen kann ich nur abraten nie wieder federn setzen sich extrem und werden auch sehr weich...FK bietet gute FW´s zu einem tragbaren Preis natürlich sind die KW und Koni top aber kosten halt auch dementsprechend aber im allg. finger weg von billig FW´s beeinflussen das Fahrverhalten mehr Negativ und das soll ja net sein
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Die Collins Endstufen sind sehr gut für Ihren Preis und bieten auch nen haufen Leistung mußt mal bei http://www.technoland.de glaub ich is die URL
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Leg doch einfach ein 1,5mm² vonner Batterie zum Radio Plus und minus Thema ende kostet nix und funzt saugut hab das schon öfter gemacht belastet die Batterie auch nicht extra und manchmal helfen die Entstörfilter net wirklich
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Wie weit ne Felge rauskommt hängt in der Regel von der Einpresstiefe ab und was fürn Bett die hat ---niedrige Einpresstiefe tiefes Felgenbett= weiter raus korrigiert mich falls ich irre
http://www.reifen.com gibbet auch schöne felgen günstig und kannst auch gleich gucken wie sie aufm Corri aussehen
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Das Cinchkabel darf au net in der Nähe vom Pluskabel sein ... Falls das alles nix hilft dann leg mal ne extra Stromleitung vonner Batterie zum Radio inkl. Masse das hilft auch und spart das unnötige Geld für nen Entstörfilter
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Das Steuergerät schaltet ins Notprogramm wenn es einen Fehler bemerkt d.h. das Auto läuft zwar noch aber man sollte den schnellstmöglich inne Werkstatt und die Fehlerdiagnose auslesen lassen kann glaub auch der BoschDienst genauso machen
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Weiß net ob bei Dir Wildschaden in der teilkasko dabei is normal zahlt die ja nur Glasschäden soweit ich weiß
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Die ersten beiden Berichten habe ich AutoBild Online entnommen den 2.Teil habe ich bei ADAC Online gefunden
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Wie oben fett geschrieben steht liegt es eigentlich im ermessen der Zulassungsbehörde...ob das nun korrekt ist oder nicht kann man sich drüber streiten.
Für mich steht jedenfalls fest das Corri´s mit den Bj.88/89 dort reinfallen sollten/müßten da es vom technischen Standpunkt hergesehen und von der geringen Produktionsstückzahl KRAFTFAHRTTECHNISCHES KULTURGUT ist. Und wie man weiter oben sieht kann man auch KFZ zulassen die Jünger als 20 Jahre sind aber wie gesagt das liegt eben ermessen des Landrantsamtes im allg.
Klaus_Admin würde mich freuen wenn Du die Regelung die ich bis getsern noch nicht kannte auch mal hier posten könntest wegen dem allg. fahren von Youngtimern also net nur zu treffen oder Probefahrten...
Würde mich auch freuen wenn andre die was interessantes dazufinden es hier posten könnten -
Rotes Oldtimer-Kennzeichen "07..." (49. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
Der Traum des Oldtimer-Sammlers: Endlich ein "Wechselkennzeichen", das aber mit deutlichen Einschränkungen: Gestattet sind alleine die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen sowie Probe- und Werkstattfahrten. In den meisten Bundesländern ist zu dem die Führung eines Einzelfahrten-Nachweises (wie beim Roten Händlerkennzeichen) vorgeschrieben. Steuersatz pauschal wie H-Kennzeichen.
Voraussetzungen für die Erteilung: Ein Mindestalter der Fahrzeuge ist zwar in der Verordnung nicht vorgegeben, eine Zuteilung für Fahrzeuge, die jünger als 20 Jahre sind dürfte aber kaum zu erzielen sein. Im Prinzip liegt das im Ermessen der örtlichen Zulassungsbehörde, ebenso wie deren Zustimmung zu den vorgeschlagenen Fahrzeugen. Letztendlich geht es um die Frage, ob die in der Verordnung genannte Voraussetzung "Darstellung des kraftfahrtechnischen Kulturgutes" ausreichend erfüllt wird.
Benötigt werden eine formlose Fahrzeug-Auflistung, ein aktueller Auszug aus der Flensburger Punktekartei sowie ein Polizeiliches Führungszeugnis. Eine Fahrzeug-Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief) ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben; als Nachweis der Verkehrssicherheit wird in einigen Bundesländern eine gültige Hauptuntersuchung ("TÜV") gefordert.Mit steuerlichen Entlastungen für Fahrzeuge, die noch nicht 3 Jahrzehnte alt sind, sieht es also eher ungünstig aus. Erleichterung verspricht in Einzelfällen allenfalls eine Kat-Nachrüstun