17" Felgen Serienfahrwerk

  • Hallo,


    kann mir vielleicht jemand sagen, ob bei einem Serienfahrwerk (voll beladen) 17" Räder im Radhaus schleifen? Weil ja, in den ABEs meist nix davon drinsteht, das was schleift.


    Lt. Aussage TÜV darf ich keine Karosserieumarbeitung machen und Federwegbegrenzer sind nicht zulässig.


    Skynet

  • Also zuerstmal mußte man wissen, welche breite die Felgen haben, dazu die ET und dann noch die Reifengröße.


    Beim neuen Modell passt auf jedenfall 7,5*17 ET 35 mit 205/40 17 ohne Karosseriearbeiten.


    Warum darfst du an der Karosserie nichts machen? Und wieso keine Federwegsbegrenzer?

  • Hm, also ET dürfte eigentlich egal sein, es geht ja nicht um irgendwelche Kanten, sondern um ein aufsetzen der Lauffläche oben im Radhaus.


    Das mit den Federwegsbegrenzern und den Karosseriearbeiten ist halt Aussage TÜV. Vielleicht hat ja einer mal nen Tip, wo man da mal nachschlagen kann, was erlaubt ist, da ja hier anscheinend jeder TÜV-Mensch was anderes erzählt.

  • Hallo, also ich fahre 7x17´er Porsche Felgen und hab nen 60´er Fahrwerk verbaut ohne irgendwas zu bearbeiten an der Karosse oder irgendwelche Federwegbegrenzer, da schleift selbst bei Extrembelastung nix.
    Ach ja sind übrigens vom TüV abgenommen worden.

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  • Auch dann nicht, wenn du die max. zulässigen Achlasten reinlädst? Und dann Extremsituationen fährst? Hast aber nen Sportfahrwerk drin, das hat doch bestimmt ne wesentlich andere Charakteristik als ein Serienfahrwerk.


    Mir geht es halt darum, ob so ABEs eingentlich Bestand haben. Das dürfte eigentlich nicht der Fall sein, wenn es trotzdem schleift.


    Nur, wenn ich halt Felgen mit ABE habe prüft das ja keiner so genau. Da wird dann einfach ne Kreisbahn gedreht, und dann is gut.

  • Naja bei einer Porschefelge gibt es natürlich keine ABE, das muss vom Prüfer eben geprüft werden, auf Freigängigkeit und Traglast u.s.w., und wenns passt gibts ne Eintragung.

  • Also wenn Du ne ABE hast für die Felgen dann kann der Tüv sich quasi kopfstellen du darfst die Felgen mit den Reifen die in der ABE stehn fahren egal ob Serienfahrwerk oder sportfahrwerk...und die müssen auch nicht vom Tüv abgenommen werden und wennst zum Tüv gehst für die HU dann kann der au net sagen die darfst net fahren wenns in der ABE genehmigt is ... Dafür gibbet ja die ABE

  • Ne, hab für die Felgen keine ABE, hab aber die Felgen nach Angaben in einer ABE für eine vergleichbare Felge verbaut. Mußte damit allerdings dann damit zur Einzelabnahme, wo die den Wagen max. zulässig beladen haben, und dann den Fahrtest durchgeführt haben, Ergebniss Radlauffläche berührt beim Einfedern das Radhaus. Argumentation in der ABE steht Radgröße passt zählt nicht, ist die ABE halt falsch, Aussage TÜV. Keine Eintragung.


    Ach ja, Federwegsbegrenzer sind lt. TÜV auch nicht zulässig.


    Gibt es da irgendwo ein Regelwerk, man sowas nachlesen kann? Z.B. die Unterlagen vom TÜV selber? Es war von Federkennlinien die Rede, die dann zu stark ansteigt.


    Also, wenn es ne ABE passend zu nen Rad gibt, und es dann trotzdem schleift, hat der Hersteller seine ABE anscheinend für viel Geld und wenige Prüfung bekommen.

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  • Hab erlich gesagt noch nie ne Zubehörfelge mit ABE gesehen, wenn dann höchstens mit nem Gutachten. Hat dein Wagen vieleicht mal nen Unfall gehabt, so dass evtl. das Radinnenhaus nicht mehr so geformt ist, wie es mal war? Was fürn Baujahr hat der Rado denn? Vor 7/91?


    Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass es im Radhaus eng wird, höchstens am Radlauf.


    An deiner Stelle würde ich zum Reifenhändler fahren, der Tüv Abnahmen im Haus macht. Die sollen den Wagen Diagonal verschränken, das sich das Rad schön ins Radhaus zieht.


    Mach auch diese Federwegsbegrenzer zum clipsen rein. Fällt nicht auf, da die Staubschutzmanschette das Teil verdeckt. Ausserdem hat mein Prüfer zu den federwgsbegrenzern nie was gesagt, obwohl er weis das sie drinsitzen. Es kommt halt nur darauf an, dass noch der gesetzlich vorgeschriebene Restfederweg vorhanden ist. Wobei das Auto ja auch noch fahrbar bleiben sollte...


    Was sind das denn für felgen?

  • Aha kommen wir der sache schon näher wenn du keine ABE für diese Felge hast heisst es einzelabnahme und Federwegbegrenzer sind zulässig bei vielen KFZ unerläßlich sonst streifst auch mit 15" Felgen meiner is so tief das sogar die 15" felgen teilweise im Radhaus sind.... habe meine Radhausschale rausgemacht nur das was nötig is wegen Bremskühlung is noch drinnen beim Tüv keine Probleme gehabt...würde mal zu nem andren Tüv fahren es gibt a manchmal so Prüfer die machen das mit Absicht,warum keine ahnung sind einfach dumm schon paarmal erlebt...und laß da ne einzelabnahme machen mit federwegbegrenzer ....
    Radläufe weiten ist auch zulässig muß nur ebenfalls eingetragen werden wenn es die Fahrzeugbreite überschreitet da du dann ne neue Breite hast :winking_face:
    Aber gib mal die Daten von der felge her : Hersteller ET evtl. nummern auf der Felge...
    und welche reifen du fährst damit vl. kann ich oder jemand anderst die da eine kopie eines gutachtens vl. gibts ja sogar ne ABE für oder ein teilegutachten
    Achja bei felgen für die es kein Gutachten oder ABE gibt brauchts 5 Felgen von dem Typ weil eine davon macht der Tüv kaputt wegen festigkeitsgutchten Tragfähigkeit usw......

  • Ist ein 93er.


    Also, um mal ganz von vorne anzufangen.


    Also auf meinem Wagen sollten 18" montiert werden. Daraufhin haben wir beim TÜV vorher nachgefragt, welche Größe eintragbar ist. Antwort 8x18" ET 35 215 35 ZR 18, weil es hier wohl von irgendeinem Hersteller mal ein Gutachten gab(interessant wäre auch vielleicht mal, welcher das war). Also los, die Karre auf 5er LK umgebaut und Felgen bestellt (Gutachten mit Tragfähigkeit ist dabei, halt nur nicht für Corrado) 1. Feststellung ET 35 schleift am Bremssattel bzw. Federbein hinten. Also Dinstanzscheiben drauf. Kanten gezogen usw. Testfahrt gemacht, Tachowert ermittelt, soweit alles Prima, also auf zum TÜV. Aussage TÜV keine Gutachten keine Eintragung, auch nicht mit Vergleichsgutachten. Da müsse man zum TÜV nach Essen fahren, zur Forschungs-und Entwicklungsabteilung, die können mir dann ein Gutachten erstellen, und mit dem kann ich dann wiederkommen, und der TÜV kann die Die Räder dann eintragen. Hm, wir also Termin gemacht, die Karre vorsichtshalber auf Serienhöhe geschraubt, und ab nach Essen. Hier, erstmal die Karre bis an die max. Grenzen beladen und dann Kreisbahn mit Buckelpiste fahren. Und siehe da Rad schlägt durch. Unsere Nachfrage nach Federwegsbegrenzung wurde verneint, bzw. uns wurde gesagt, man müsse sich dann die Federwegskennlinie mal anschauen ob die Kennlinie nicht zu steil ansteigt. Sehr nett ist auch, das so eine Begutachtung (3Std.) mal eben 300€ kostet. Meine Vermutung ist jetzt die, das auch 17" Räder eingentlich durchschlagen müssten, denn wir haben ja schon nach oben hin ca. 2 cm mehr Platz als Serie, also müsste Serie und 17" auch aufsetzen, denn es steht in keinem Gutachten was davon drin, das man die Karosserie zerschneiden muss. Dies ist übrigens lt. TÜV aussage verboten.


    Interessant wäre jetzt mal, welche Richtlinien der TÜV da hat. Bzw. wenn ich etwas vom TÜV abgenommenes habe, z.B. durch Gutachten, und es "explodiert" trotzdem, kann ich den TÜV dafür Haftbar machen.

  • Also der Prüfer ist haftbar der das eingetragen hat den fall gab es schon in Augsburg ....
    Karosserie zerschneiden usw. is zulässig solang man die steifigkeit der karosserie nicht negativ beeinflusst und 17" auf serie haben nicht geschliffen zumindest net beim G60 Jet den a Kumpel fährt...Ich kenn das halt von den Import felgen wenn ich da imma welche zum Tüv Brachte haben die eine zerstört wegen Festigkeit und Traglast wenn die Felgen die Werte für das Fahrzeug einhielten bekamen wir die imma eingetragen ....Und da waren auch imma Federwegsbegrenzer mit dabei ... also is schon komisch der fall
    Wenn Distanzscheiben benötigst damit die Felge net am bremssattel schleift dann mußt ne andre ET nehmen und dann setzen die normalerweise auch nicht mehr auf weil der Reifen dann weiter im Radlauf drinnen is

  • ET 35 war TÜV-Vorgabe und hat nicht gepasst.


    Also wenn das Rad oben im Radhaus aufsetzt (da wo die waagerechte Kante verläuft, ca Mitte der Lauffläche)dürfte die ET eingentlich egal sein.


    Hat denn vielleicht irgendjemand 18" offiziell eingetragen bekommen?

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