Beiträge von Ricardo

    Hier steht es etwas genauer:

    Zitat


    Paragraph 22b "Mißbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitbegrenzern"

    Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
    2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
    3. eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solcher Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

    Der Wagen wird bei der AU immer nach den Werksdaten geprüft, es reicht aus, diese einzuhalten. Entscheidend ist, dass dem Kat ein Gutachten beigelgt ist, dass mit diesem eine bestimmte Abgasnorm für das Fahrzeug erfüllt ist. Man beachte: Eine AU prüft lediglich die grundsätzliche Funktion der Abgasreinigungsanlage, die Einhaltung einer bestimmten Abgasnorm kann dadurch nicht geprüft werden, hier wäre eine aufwendige Fahrzyklusprüfung notwendig.

    Ich wurde in den 14 Jahren, in denen ich den Corrado jetzt fahre noch nie von der Polizei angehalten. Nur einmal musste ich ich denen die Papiere zeigen, als ich einen (unverschuldeten) Unfall hatte. Kann mich also nicht beschweren.

    Ja, unter der Verkeidung befinden sich zwei Schrauben zum Einstellen der Handbremse. Daran liegt es aber meistens nicht. Die Handbremse ist nämlich selbst nachstellend. Allerdings ist dieser Mechanismus oft ohne Wirkung, wenn der Handbremshebel am Bremssattel fest ist und von der Feder nicht ganz zurück gedrückt wird. Schau mal ob sich dieser Hebel noch gut bewegt bzw. versuche ihn wieder gängig zu machen, indem du auch etwas Öl auf die Welle sprühst. Geht das nicht, muss der Bremssattel leider eneuert bzw. instandgesetzt werden.

    Zitat von Corrameleon

    2 bis vier Monate, kostet 15 €!

    Im Buißgeldkatalog heißt es:

    Zitat


    Der Termin war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten. (15 Euro)

    Es wird also erst ab dem dritten Monat ein Bußgeld fällig.

    Zitat von psychopath


    Der war garantiert nicht von nem VW Autohaus,denn kein VW Autohaus legt sich G-Lader ins Lager.

    Das denk ich auch, für den Corri haben die fast nichts mehr auf Lager. Vielleicht war der Lader mal kurz eingebaut, so dass er nicht mehr zurückgegeben werden konnte und hinterher wurde er nicht fachgerecht gereinigt und konserviert.

    Bei einer Teilkasko wird man im Schadensfall nicht hochgestuft. Allerdings habe ich es schon öfter erlebt, dass Leuten, die mehrere Schäden in kurzer Zeit hatten gekündigt wurde. In so einem Fall ist es dann auch schwierig, von einer anderen Versicherung wieder Teilkasko zu bekommen.
    Auch der Leistungsumfang ist unterschiedlich, z.B. Neupreiserstattung oder immer nur Zeitwert, Wert der mitversicherten Zubehörteile, Zusammenstoß mit Tieren aller Art oder nur mit Haarwild usw.

    Der Klopfsensor hat ein geschirmtes Kabel. Also um die die Innenleiter ist eine Metallhülle. Das Ganze ist normalerweise noch mit einer Isolierung geschützt. Wenn die Isolierung ab ist, wird zunächst nichts passieren, die Metallhülle liegt auf Masse. Jedoch solltest du das Kabel wieder nachisolieren, damit es nicht so leicht beschädigt wird.

    Schwarz-gelb am Zündschloß ist doch der X-Kontakt. Hier ist zwar Strom, wenn die Zündung an ist, aber wenn der Anlasser betätigt ist, wird der Kontakt unterbrochen. Für manche Zusatzinstrumente ist das ungünstig, weil man sie auch während des Startvorgangs beobachten will. Hier kann man schwarz (15) verwenden.

    Zitat von turbomanG60

    Dewegen behält man ja auch die typenklasse wenn man z.b. einen stärkeren motor einbaut.

    Das dachte ich bisher auch. Hier hat mich Danilo kürzlich belehrt, es kann, je nach Versicherung, zu einem Aufschlag oder einer Umgruppierung in eine andere Typklasse kommen. Auch in der Haftpflicht. Siehe Thread. Aber runter gehts wohl nicht, bei weniger Leistung.

    Vermutlich dient das Kabel zur besseren elektromagnetischen Abschirmung des Motorraums gegen Ein- und Abstrahlung. Es werden also im Motorraum entstehende Störfelder nach außen hin abgeschirmt und externe Störquellen (z.B. Sender) können so weniger stark auf die Motorelektronik einwirken. Diese Abschirmung ist deutlich besser, wenn die Motorhaube auf dem gleichen Potential wie die anderen Karosserieteile liegt, die normalen Aufhängepunkte (Scharniere) sind Wackelkontakte.

    Zitat von Danilo

    Käse. Jede Versicherung sieht das anders. In der Regel ist immer ein Zuschlag zu bezahlen, sowohl in Haftpflicht, als auch in der Kasko...


    Wenn du soetwas behauptest, solltest du schon entsprechende Quellen anführen können. Ich habe die Bedingungen meiner Versicherung studiert und nichts gefunden, was auf eine Prämienerhöhung hinweist.