Finde die Regelung wie sie aktuell ist schon sehr gut.
Weniger als 0,2 Promill lassen sich messtechnisch und auch strafrechtlich nicht sicher und beweisverwertbar messen. Weshalb auch bei Fahranfängern, für die eigentlich nach Gesetz "0,0" gilt, durch die Kontrollbehörden in der Regel ein Maß von 0,2 Promill angelegt wird.
=> 0,0 Promille im Gesetz entsprechen 0,2 Promill in der Praxis
Ab 0,3 Promille greift bereits unser Strafgesetzbuch und stellt das Führen eines Fahrzeugs unter Strafe insofern es bei diesem Blutalkoholgehalt bereits zu Ausfallerscheinungen kommt.
Leute die auch bei 0,3 Promille bereits total daneben sind dürfen damit auch nicht mehr fahren.
Durch eine 0,0 Promille Grenze würde man also nur die Lücke zwischen den 0,2 und den 0,3 Promill schließen.
Die meisten Alkoholsünder, die dann auch alkoholbedingte Unfälle verursachen, befinden sich eine ganze Kommastelle weiter nach rechts versetzt...