Hi A-L-I,
die Paragraphen sind alle wunderschön nutzen dir aber nur sofern du genügend Geld hast und entsprechend versichert bist.
Ich habe vor einiger Zeit genau dasselbe erleben dürfen, darum tut sich jeder einen Gefallen, der sich die Zeit nimmt die Dinge die ich hier poste mal zu überfliegen.
Wenige Stunden nachdem ich mein Auto verkauft habe, kommt ein Anruf, dass der Wagen Schrott ist und der Käufer den Wagen zurückgeben will. Natürlich wurde sofort mit einem Anwalt gedroht und dass er bei nächster Gelegenheit persönlich vorbeischauen wollte, ich mich in Zukunft besser vorsehen sollte etc.. natürlich bestünde aber noch die Möglichkeit das ganze außergerichtlich zu Regeln, weil man ist ja kein Unmensch.. blabla
1.Das Unüberlegteste was Du in solch einer Situation machen kannst, ist Geld zu überweisen. Sobald wie Du ihm auch nur einen Cent auf sein Konto schiebst kann dir das vor Gericht als "Schuldeingeständnis" ausgelegt werden und was das für dich bedeutet brauch ich dir ja nicht zu erklären. Dann hat er Dich nämlich voll in seiner Hand und da hilft auch kein Anwalt mehr raus. Daneben dass der Verkauf dann wegen dem Tatbestand der arglistigen Täuschung rückgängig gemacht werden kann, kommen noch jede Menge an Nebenkosten auf dich zu.
2. Wichtig ist dass man schnellstmöglich ein klärendes Gespräch mit einem Anwalt sucht und nicht von irgendwelchen "Experten" beeinflussen läßt. Wenn es einen nicht selbst betrifft, sagen sich die Dinge nämlich immer so leicht daher. Wenn du keine Möglichkeit hast, wäre eine Möglichkeit z.B., dass du kurzfristig eine ADAC Verkehrsrechtschutz abschließt, um zumindest den Service der telefonischen Anwaltberatung nutzen zu können. Kostet um die 60 Euro und im Fall einer Anklage springt diese ohnehin nicht für dich ein, kommt dich aber billiger als in solch einer heiklen Situation einen falschen Schachzug zu machen. Vor allem kannst du damit am Telefon sicherer Auftreten, wenn du dich auf die Worte eines Anwaltes bzw Rechtsexperten beziehen kannst als auf die Worte deines Kollegen vom Stammtisch nebenan.
3. Von meinem Anwalt wurde mir in der Situation gesagt, da Du Privatperson bist und kein Händler und von Autos und Technik keine Ahnung hast, kann auch niemand von Dir erwarten, dass Du über den technischen Zustand Deines Autos 100% bescheid wissen kannst. Somit wird es schon einmal für den Kläger schwer werden dir "arglistige Täuschung" zu unterstellen.
4. Auch wenn Du in dem Moment keine Rechtschutz hast, brauchst du das auch niemanden wissen lassen und einfach darauf hinweisen, dass es ihm offen steht alle weiteren Schritte gegen dich einzuleiten. In dem Fall, wo er arglisitge Täuschung unterstellt springt die Rechtschutz in den wenigsten Fällen ein. Bei mir steht z.B. im Vertrag eine Klausel, in der es heißt, dass die Rechtschutz u.a. nicht "zum Abwehren von Forderungen anderer" gedacht ist.
Darum solltesst Du vorerst an die Zulassungsstelle und danach an deine Versicherung ein Schreiben schicken, dass Du das Auto zum Zeitpunkt X verkauft hast und eine Kopie vom Kaufvertrag mit anfügen. Dazu bist Du im übrigen nämlich verpflichtet. Wenn du Glück hast interessiert sich die Zulassungsstelle nicht weiter für den Käufer, da dass Fahrzeug ohnehin in einer anderen Stadt angemeldet wird.
Von Drohungen etc. sollte man sich nicht einschüchtern lassen. Die Rechtschutz vom Kläger springt auch nur dann ein, wenn der Streitwert angemessen erscheint und die Erfolgsaussichten positiv sind. Die 500 Euro liegen z.B. deutlich unter den eigentlichen Prozesskosten, darum Füsse still halten und abwarten und nichts unüberlegtes tun. Bei mir ist danach nichts mehr gekommen, obwohl mir mit Anwalt, Gutachtern, persönlichem Besuch etc. gedroht wurde und in den ersten Wochen der Gang zum Briefkasten nicht leicht war.
Gruss
@lex 
Zuguterletzt würde ich an dieser Stelle auch nicht zuviel verwundbare Punkte darüber Preisgeben. Denn es gibt auch nicht so viele Corrado Foren in Deutschland, wo so etwas diskutiert wird ...
[ 16 Juli 2002, 23:50: Beitrag bearbeitet von: @lex_VR6 ]