Beiträge von Mechanix53i

    Ich habe einen kleinen Wärmetauscher, einen zweiten Tank sowie 2 magnetventile verbaut. Der Wärmetauscher hab ich vom Automatikgetriebe eines Audi A8 genommen und in den kleinen Kühlwasserkreislauf verbaut, der ist halt dafür da das das Pöl auf etwa 65 bis 80 C° erwärmt wird. Die 2 Magnetventile steuern ob ich mit Diesel oder Pflanzenöl fahre, deswegen auch der zweite Tank im Kofferraum. In der Kaltlaufphase fährt der Golf immer mit Diesel an, wenn der warm ist drück ich auf eine Knopf und dann fährt der mit 100 % Pflanzenöl. Wie weiter oben schon geschrieben hält das jetzt schon über 100 TKm ohne Probleme, übrigens im Sommer genauso wie im Winter. :mrgreen:

    :grinning_face_with_smiling_eyes: Ich hab für meinen Umbau grade mal etwa 180 euro ausgegeben, ist eigentlich relativ günstig und tanken kann man ja noch bei Aldi und co. :winking_face:

    Also ich hab etwa 100 TKm meinen 1,6 Golf 2 GTD mit Pöl gefahren. Selbstumgebaut auf 2 Tank System, 0 Probleme gehabt und 0 Leistungsverlust (wenn man alles beachtet :winking_face: )
    Von Biodiesel bzw Raps Metyhl Ester (RME) kann ich nur abraten, mit dem Zeug hat man enormen Leistungsverlust sowie Kraftstoffschläuche die sich verflüssigen.

    Und zur Temp :


    Ich bin mir sicher das die Schubabschaltung erst ab einer gewissen Motortemp arbeitet. Direkt nach Start sicher nicht weil der Motor da ja auch noch mit angefettetem Gemisch läuft.


    Danke soweit


    Die Schubabschaltung läuft direkt nach dem Start (jedenfalls bei Einspritzsystemen). Die Anfettung des Kraftstoffgemisches soll ja nur der Kondensation des Benzines an den noch relativ kalten Motor entgegenwirken, wenn also kein Benzin benötigt wird (Schubabschaltung) wird auch nicht angefettet.

    gibt es reifen die sozuzagen "vorwärts" und "rückwärts" gefahren werden können.
    beeinflusst die entgegengesetzte profilstruktur nicht die lauf eigenschaften, so das er nach eine seite ziehen müsste???


    mfg KiddoW


    Kurz gesagt, ja gibt es, dies hat auch so keine negative auswirkungen. Ich denke die bei Michelin wissen schon was sie da machen, ist immerhin ein Marken Hersteller.

    sry, aber das is unsinn!


    stilllegung darf nur bei gefaehrdung andere (oder dir selber) erfolgen. das heisst kaputte bremsen, abgefahrene reifen, etc.


    eine gestiegene emission reicht dazu nich aus; der wachlappen der mir deswegen das auto stillegen will, wird sich spaeter ueber post vom anwalt freuen. :winking_face:


    Sorry, dies ist Unsinn!!


    Ich denke nicht das du den § 19 Abs. (2) in der StVZO kennst, oder?!


    Dieser besagt das die Betriebserlaubnis automatisch erlischt wenn:


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, (ist hier nicht der Fall)
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist ODER
    3. das Abgas-oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. (Ah, da ist ja was! :p: , wird nämlich genau auf die gleiche Stufe gesetzt wie ne Gefährdung, was übrigens auch richtig so ist! :winking_face: )


    So, bevor jetzt wieder 1000 postings kommen, das das doch alles nicht wahr ist, weil Typ X mit zu lauter Karre rumfährt und nix passiert bei einer Kontrolle außer einer Mängelkarte, (was sicherlich sein kann und auf Gnade der Polizei zurückzuführen ist :face_with_rolling_eyes: ), sag ich einfach mal: Mir Egal, macht was ihr wollt, ist ja nicht mein Problem!! Gesetze sind nunmal für jeden da und das ist auch gut so, da kann dann auch Onkel Anwalt nix dran ändern.


    So, ich habe Fertig! :biggrin:


    :thema:

    Moin


    Der Sachverständige muss nicht noch etwas dazu finden, alleine diese Tatsache das der MSD eine Atrappe ist reicht aus das die Betribserlaubnis erlischt. Genauer gesagt ist das ein verstoß gegen §19 Abs. (2) 3. StVZO.
    Was das bedeutet hat D.A.D. im letzten post ganz unten geschrieben. :face_with_rolling_eyes: :winking_face:

    Fast richtig,allerdings darf die Gesamtmasse bei BE die 8,75 tonnen Marke nicht überschreiten.


    So habe ich es zumindest in der Fahrschule gelernt, was aber auch schon etwas zurück liegt.:biggrin:


    Bin mir aber relativ sicher.


    Kleine Ergänzung noch, die 8,75 t Grenze gilt nur bei Lkw mit Druckluftbremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen, ansonsten gilt die 7 t Grenze. Ich will nicht Korinthen schei---- aber als Fahrlehrer ist das halt genau mein Bereich. :mrgreen: :winking_face:


    Corrado__G60
    Zur Anfangs Frage: Ja du darfst mit BE dieses Gespann fahren.