Xenon legal verbauen? + sonstige Fragen zu Leuchten/Xenon

  • ganz einfach ne ausnahmegenehmigung vom kba, so wie die neuen audi s6 z.b. fuer ihre led standlichterreihe haben.

    -> nur das was die konzerne fuer so nen spass aus der portokasse zahlen, werdet ihr nicht in einem jahr verdienen. :lachen3:

    Und das beste auf den E-Klasse Werfern ist nicht eine Kennung drauf (sollte ja normal im Glas drin sein)

    und die ersten der A8 reihe auch und die hatten auch nicht ne automatische leuchtweitenregulierung...

    Und keine Waschanlage.....

    Gruß Martin
    US16VG60, S2 Saugrohr, 6-Gang, großem LLK, 95er VR6 Karosse, Doppelairbag mit Raid, BiXenon, blau/schwarze Belederung, Climatronic, Tezet Fächer, Hartmann Anlage und Cupra R Bremsen v & h mit Mk20 ABS:biggrin:

  • Die LWR ist auch nur zur Ausregelung einer dauerhaften Beladung ausgelegt, meine braucht auch deutlich mehr als 10 Sek um zu reagieren (die billigen Plastikmotoren könnten das auch nicht lange durchhalten dauernd regeln zu müssen) Die Kanonennachführung vom Leo wäre da natürlich genau das richtige, aber vermutlich etwas teuer.

    Gruß Martin
    US16VG60, S2 Saugrohr, 6-Gang, großem LLK, 95er VR6 Karosse, Doppelairbag mit Raid, BiXenon, blau/schwarze Belederung, Climatronic, Tezet Fächer, Hartmann Anlage und Cupra R Bremsen v & h mit Mk20 ABS:biggrin:

  • Stimmt nicht ganz, das Xenon Set war für den G4, das hab ich ja damals gekauft. Nur sie SRA war nicht dabei und lie LWR war auf die HA des G4 ausgelegt, deshalb hab ich auf die Ultraschallvariante gewechselt, das gefiel dem Tüv deutlich besser.:super:

    Gruß Martin
    US16VG60, S2 Saugrohr, 6-Gang, großem LLK, 95er VR6 Karosse, Doppelairbag mit Raid, BiXenon, blau/schwarze Belederung, Climatronic, Tezet Fächer, Hartmann Anlage und Cupra R Bremsen v & h mit Mk20 ABS:biggrin:

  • Soo,

    ich hatte auch mal Xenon in den original Rado-Scheinwerfern und ich bin damit durch jede Kontrolle gekommen (auch mit den dicken 17"ern ohne Eintragung).

    Es hat nie jemanden gestört.

    Ich habe sie dann dennoch verkauft, weil mir die Sache zu heiß geworden ist. Die Herren in Grün haben in der Umgebung Schulungen mitgemacht und danach war das alles nicht mehr so leicht.

    In dem Zusammenhang habe ich folgende Erfahrungen gemacht:
    Die Lichtausbeute ist mit Xenon zwar besser als mit den originalen Lampen, aber überzeugt war ich davon auf Dauer nicht.
    Es gibt mittlerweile Lämpchen (Biolight) die sogar ohne Relaissatz ziemlich beachtliche Verbesserungen zustande bringen. Sieht sogar aus wie Xenon, flackert nur nicht so schön, beim anwerfen.

    Xenon kann man sich eintragen lassen, je nach Prüfer geht das einfacher bis garnicht, und jeder sieht es anders mit den Zusatzbedingungen.

    Xenon im Rado wird dadurch nicht legal, auch nicht mit SWR und LWR, da die Scheinwerfer selbst nicht für Xenon ausgelegt sind.
    Dies wird alleine schon durchs Streuglas und den oft fehlenden Linsen gestrichen.

    Je besser Xenon verbaut ist, desto weniger werden die Polizisten im Zweifel zu meckern haben. Sollten sie irgendwas finden, was gegen eine Weiterfahrt spricht, ists aus. Und sei es in diesem Zusammenhang nur der Gesamteindruck des Wagens. Wenn die Kiste aussieht wie der letzte Braunbär nach nem Schleudergang, finden sie halt zur Not etwas was sie an dem Umbau stören könnte.

    Ist beim TÜV auch ned anders. Es wird auch oft/meistens/immer der Gesamteindruck und Gesamtzustand, der in die Bewertung einfließt.

    Zu guter Letzt - Thema Relaissatz.

    Es wurde angesprochen, dass ein gut ausgebildeter Straßenordnungshüter, die Xenonverkabelung zum Scheinwerfer sehen würde und damit oft alles aus sei.
    Wenn der Beamte den Kasten des Relaissatzes sieht und feststellt, dass da Kabel zur Beleuchtung gehen, dürfte das Theoretisch den selben Effekt haben.

    Es ist zwar keine direkte Änderung an den Scheinwerfern, da aber unbekannt, könnte es als solche gewertet werden, und im Zweifel kann das auch zu einem Problem führen.

    Für mich steht fest: Sollte ich jemals nochmal Xenon verbauen, dann nur mit LWR und SWR + weitere Boni!

    Gruß,
    René


    95er Corrado VR6 111.000km (verkauft)

  • In dem Zusammenhang:


    Ist doch kein Xenon *g*.

    94er VR ohne Relaissatz mit den genannten Biolight Superwhite H7.
    Mit e-Prüfzeichen, sogar für Fern und Nebellicht...

    Sieht zwar aus wie reingemalt, aber das war wirklich so hell und mit Handy geknipst.
    Übrigens: 12V 55W =)

    Gruß,
    René


    95er Corrado VR6 111.000km (verkauft)

  • Hi Leutes,

    Zitat

    Xenon im Rado wird dadurch nicht legal, auch nicht mit SWR und LWR, da die Scheinwerfer selbst nicht für Xenon ausgelegt sind.
    Dies wird alleine schon durchs Streuglas und den oft fehlenden Linsen gestrichen.

    Wieder so eine Pauschalaussage. Warum kann man Xenon im Corrado nicht legal verbauen? Okay, mit der Streuscheibe davor wird das nichts, ist schon klar.
    Wieviele Corrados fahren mit 1.8T Motor, Turboumbauten, Audi-Felgen, geänderten Bremsanlagen usw. herum?! Ist das dann auch alles nicht legal?
    Ich verstehe absolut nicht, warum es nicht machbar sein soll? Klar, man muß alles Gesetzesauflagen erfüllen, wie bei jedem Umbau aber dann muß es doch machbar sein.
    Ich werde die Sache jetzt mal in Angriff nehmen. Bei meinem TFSI ist alles möglich umgebaut und eine Eintragung ist bis jetzt ohne Probleme machbar. Der Umbau wurde in enger Zusammenarbeit mit dem TÜV gemacht und der nimmt den Corrado auch ab.
    Das muß in Zusammenhang mit SRA, ALWR und Klarglasscheinwerfern machbar sein...

  • Wie siehts denn mit den Scheinwerfern vom Rally Golf aus, die haben doch diese Linse und sollen ohne Probleme auf Xenon umgebaut werden können. Damit kriegt man doch Xenon bestimmt legal eingetragen, oder? Die Form der Scheinwerfer sind ja auch ähnlich der der vom Corrado.

    Genieße dein Leben jetzt, ausruhen kannste dich später.

  • Sodele,mein TÜV Mann hat mir gesagt, was ich umbauen bzw. einbauen muss, damit er das einträgt.

    Da wäre

    -automatische Leuchtweitenregulierung (weiss nicht, ob es die für den Rado gab)
    -Scheinwerferreinigungsanlage
    -Klarglasscheinwerfer mit Linse (wenn möglich, weil die wohl am ehesten dafür geeignet sind)

    Er sagt, unter diesen Vorraussetzungen wäre das kein Problem.

    Deshalb verstehe ich diese ganzen Diskussionen nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Sodele,mein TÜV Mann hat mir gesagt, was ich umbauen bzw. einbauen muss, damit er das einträgt.

    Da wäre

    -automatische Leuchtweitenregulierung (weiss nicht, ob es die für den Rado gab)
    -Scheinwerferreinigungsanlage
    -Klarglasscheinwerfer mit Linse (wenn möglich, weil die wohl am ehesten dafür geeignet sind)

    Er sagt, unter diesen Vorraussetzungen wäre das kein Problem.

    Deshalb verstehe ich diese ganzen Diskussionen nicht.

    Hat dir dein Tüv-Mensch auch gesagt das die Scheinwerfer dafür zugelassen sein müssen?

  • Er sagt, dass eine DE Linse der Belastung durch Xenon standhält.

    Aber ich werde Ihn da mal drauf ansprechen.
    Ich habe es auch vor, darauf umzubauen, weil es doch nunmal ein schöneres Licht ist.Nur mache ich das nicht, wenn es da irgendwelche Zweifel gibt, oder mir so ein komischer Dorfpolizist die Karre stilllegt, nur weil er mein Xenonlicht bescheiden findet.
    Also das sollte schon seine Ordnung haben.

    • Offizieller Beitrag

    Er sagt, dass eine DE Linse der Belastung durch Xenon standhält.

    Sagt er das ja?

    Tja, InPro scheidet ja aus -> http://www.vwcorrado.de/forum/showpost…5&postcount=121

    Muß also nur ein Corrado-Klarglasscheinwerfer mit DE-Linse, der auch eine Xenonzulassung besitzt, gefunden werden.:biggrin:

    Übrigens:
    Es soll ja Tüv-Prüfer geben die auch lasierte Rückleuchten eintragen........

    Nochmal:
    eingetragen bedeutet nicht immer legal

  • Zitat

    Deshalb verstehe ich diese ganzen Diskussionen nicht.

    Sehe ich genauso. Es gibt ja auch kein Gutachten, welches besagt, das ein TFSI Motor in einem Corrado legal ist und es kann trotzdem abgenommen werden.


    kampfhamster: Automatische LWR gab es nicht im Corrado. Es gibt aber die Nachrüstlösung von Hella mit den Ultraschallsensoren. Wenn nicht, kommt bei mir eine Verstellung vom A3 rein, die bekommen wir schon angepaßt :winking_face:

  • Da ich Dir Recht gebe, werde ich das Morgen Nachmittag mal ansprechen.

    Besonders wegen der gesonderten Einzelabnahme.
    Mein TÜV Mann war eigentlich recht guter Dinge.Er bestand nur auf die ALWR und die SRA.Der Rest wäre normales Prüfen, sagte er wörtlich.

    • Offizieller Beitrag

    Corradoman: Was bedeutet dann legal/illegal? Wie wird es deiner Meinung nach definiert? Wie lauten deine Bedenken zu einem Motorumbau?

    Ich sehe keinen Zusammenhang von einem Motorumbau und zusammengestricktem Xenonlicht.

  • Zitat

    Ich sehe keinen Zusammenhang von einem Motorumbau und zusammengestricktem Xenonlicht.

    - zusammengestrickte Halterungen
    - zusammengestrickte Antriebswellen
    - zusammengestrickte Abgasanlage
    - zusammengestrickte Elektrik
    - zusammengestrickte ...

    Noch Fragen?

    Ich will hier nicht nur rumdiskutieren, weil mir das so gut gefällt, ich will eigentlich Xenon in meinem Corrado haben.
    Ich verstehe nur nicht, warum ich alle möglich Umbauten durchführen darf, wenn ich alle Richtlinien und Gesetze beachte aber "Xenonlich absolut unmöglich und illegal" sein soll.:kopfkrat:

  • Günter in deinem Link steht doch sogar das eine gesonderte Abnahme möglich sein kann.

    Das Gehäuse wird wohl die paar Grad mehr aushalten... da sehe ich eher Probleme darin ob ein Corrado 500 Turbo PS aushält.

    Wenn doch alle Vorrausetzungen für den Xenon-Betrieb gegeben sind, frage ich mich warum man das nicht eintragen lassen kann, es wird doch damit legal, wenn alles korrekt installiert ist.

    Gruß Marco :verbeuge:Corrado 16V Turbo, Golf 1 Cabrio, Caddy 14d und V8 mit Stern:verbeuge:

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du es so siehst.........mach es.
    Besprich es mit deinem Tüver und bau um.

    Beschwer dich aber nicht wenn es im Falle eines Unfalls vor Gericht dann heißt: "Der DennZ hat die A-Karte gezogen".

    Ein Wort vom Tüvprüfer ersetzt kein lichttechnisches Gutachten und das wird bei Gericht garantiert der Aufhänger sein.

    Sicher wäre es schön legal beim Corrado auf Xenon umzubauen aber noch gibt es nichts handfestes wo es heißt: SO und SO muß das gemacht werden damit es auch im schlimmsten Fall noch seine Richtigkeit hat.

    Günter in deinem Link steht doch sogar das eine gesonderte Abnahme möglich sein kann.

    Und du meinst wirklich der Tüv prüft ob der Scheinwerfer Xenontauglich ist?
    Wie soll er das machen ohne sauteure und aufwändige Testereien?
    Das einzige was in dem Link steht ist das man bei der örtlichen Prüfstelle fragen soll aber nicht das eine gesonderte Abnahme möglich ist!

  • Und ich kann dann den TÜV Mann vor den Kadi zerren lassen, weil er nunmal den Umbau abgesegnet hat....

    Ja nee is klar.

    Wieso sollte so etwas vor Gericht gehen, wenn es per Einzelabnahme eingetragen ist?
    Dafür habe ich doch den TÜV, der das macht.

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