Mehrfacheintragungen?

  • Hi,


    zur Zeit habe ich ein 30er Raidlenkrad verbaut und eingetragen. Nun würde ich gerne mal eine Zeit lang ein 32er testen und eintragen lassen.


    Wie sieht es dann aus, wird das 30er gestrichen oder habe ich dann beide eingetragen. Sprich wenn mir das 32er doch nicht gefällt könnte ich wieder zurück wechseln?


    LG

  • Ich würde sagen das wenn du dir ein 32er einbaust und abnehmen lässt,
    dein 30er gestrichen wird.



    Die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein oder in den Anhängerverzeichnissen nach § 24 Satz 3 oder im Nachweis nach § 18 Abs.5 müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen


    Quelle StVZO §27 Abs.(1)

  • Ich muss dir ehrlich sagen, dass ich in diesem Fall einfach mal das Risiko eingehen würde und fürn paar Tage einfach das 32er einbauen würde und es nicht eintragen lassen würde...Ich denke ob es einem gefällt oder nicht, hat man ja nun relativ schnell raus...und wenns dir gefällt, lässt es dann eintragen...


    Immerhin hast du nen 30er eingetragen, gegen das 32er würde also erst Recht nichts sprechen...Denke das kann man mit ruhigem Gewissen fürn paar Tage ausprobieren...Aber: Wenn die Rennleitung dann natürlich streng ist, können die dir natürlich was...das musst du für dich entscheiden...aber ich würde mir nix eintragen lassen wenn es sein kann, dass es nach nen paar Tagen wieder ab ist...


    p.s.: Kenne auch Leute die verschiedene Lenkräder und auch Felgensätze eingetragen haben. Ob dies nun rechtens ist oder nicht, kann ich aber nicht sagen...Aber: Die originale Bereifung wird ja z.B. auch nicht ausgetragen, wenn du Felgen mit anderer Bereifung fährst, die den gleichen Abrollumfang haben bzw. in der Toleranz liegen...

  • Normal wird das was dann nicht mehr verbaut ist ausgetragen.


    Dann müsste man ja bei jedem Räderwechsel die entsprechende Rad-/Reifenkombination
    austragen lassen, wenn man Sommer oder Winter eine unterschiedliche eingetragene
    Version fährt ;). Ich denke, das fällt dann unter die Kategorie:


    Auch möglich mit Lenkrad ......


    Michael

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  • ......
    Dann müsste man ja bei jedem Räderwechsel die entsprechende Rad-/Reifenkombination
    austragen lassen, wenn man Sommer oder Winter eine unterschiedliche eingetragene
    Version fährt......


    Michael


    Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.. :winking_face:
    Ich würde wetten das bei fast allen Herstellern mind 2 Reifenkombis ab Werk eingetragen sind.Du kannst dir 10 unterschiedliche Felgensätze eintragen lassen.
    Aber zu 90% wirst du nie 3 Lenkräder im Schein stehen haben.

  • Sehe ich nicht so. Ich habe z.B. bei mir 2 verschiedene Plattenstärken eingetragen bekommen:
    1x 5mm vorne und 15mm hinten mit Serienbereifung und
    1x 15mm vorne und 20mm hinten mit einer bestimmten Felge und Radgröße.


    Zufällig ist das bei mir halt der Unterschied Sommer - Winter aber davon steht nichts im Schein, warum auch.


    Aber ich denke, das Hauptthema (Lenkräder) berührt den §27 Abs.(1) STVZO, demnach muss
    alles den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Obwohl dort nichts von Rad-Reifen-Kombinationen
    als Ausnahme steht, denke ich, das es gängige Praxis ist und deshalb korrekt, aber eine Grundlage
    habe ich nicht gefunden.


    Das Lenkrad, obwohl ja bei unseren Autos ohne Airbag noch leicht zu wechseln, fällt wohl
    unter diese Regelung.


    Michael


  • Mir hat man auch mal in der Zulassungsstelle gesagt ich sollte nur die gültige Rad/Reifen-Kombination im Schein stehen lassen und die alte austragen lassen.
    Mach ich aber natürlich nicht, kostet ja Geld und das Neueintragen auch wieder.


    Wenn du doch aber nur die Eintragung vom TÜV machen lassen würdest und die Abnahmebescheinigung nicht in den Fahrzeugschein übernimmst dürfte das doch im Fall der Fälle bei einer Polizeikontrolle auch i.O. sein?
    Soweit ich weiß reicht der Polizei der Zettel vom Tüv.

  • Zitat von georgmcde

    Wenn du doch aber nur die Eintragung vom TÜV machen lassen würdest und die Abnahmebescheinigung nicht in den Fahrzeugschein übernimmst dürfte das doch im Fall der Fälle bei einer Polizeikontrolle auch i.O. sein?
    Soweit ich weiß reicht der Polizei der Zettel vom Tüv.


    Das hätte ich auch bestimmt so gemacht, hätte mein Prüfer nicht eine Eintragung gemacht:
    Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich vorzunehmen :winking_face:
    Damit musste auch die andere Eintragung, (bei der nächsten Korrektur der Papiere) mit
    eingetragen werden.


    Wie gesagt, da scheint es irgendwie eine Ausnahme zum §27 zu geben. Aber wie die
    begründet ist ?



    Michael

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  • ...


    Mir hat man auch mal in der Zulassungsstelle gesagt ich sollte nur die gültige Rad/Reifen-Kombination im Schein stehen lassen und die alte austragen lassen.
    ...


    Da hätte man ja im Winter wieder Probleme, wenn man es genau nimmt.
    Denn würde nur die momentane Rad/Reifenkombi im Schein stehen z.B 7,5 x 17 Et35 215/35 und der Rest gestrichen werden könntest du nur Winterreifen in der gleichen Dimension fahren..(macht ja keiner)..Aber würde man dann einfach die WR-Kombi in 15" draufziehen, wäre man ja genau genommen ohne gültige Eintragung unterwegs..


    ......


    Wie gesagt, da scheint es irgendwie eine Ausnahme zum §27 zu geben. Aber wie die
    begründet ist ?
    .....


    Ich denke das wechseln von Rädern liegt in der Natur der Sache.
    Lenkräder werden dann doch eher seltener hin und her getauscht.

  • Zitat von airwave

    natürlich blleibt die eintragung..da wird nix gestrichen..habe auch mehrfach die selben eintragungen in verschiedenen ausführungen


    Das Mehrfacheintragungen von Rädern wohl geduldet sind, haben wir ja, wenn auch ohne Grundlage im §27.
    Aber was ist nun z.B. mit Lenkrädern, wie der Threadersteller fragt, gilt da der §27 oder auch nicht ?


    Michael


    Also so wie es den Anschein hat, ist der §27 <klick> aufgehoben.


    Die Frage muss also irgendwo anders geregelt sein, was mit 2 Lenkrädern oder mehrere
    Rad-Reifenkombinationen und deren Eintragungen gilt, aber wo ?


    Michael

  • Beim Lenkrad kann man sicher so eintragen wie: Momo XY 30 ww. Momo XY 32, sofern beide mit dem Auto und natürlich den weiteren verbauten/veränderten Dingen am Fahrzeug passen.

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