Hat Versicherung Anrecht auf Vertrag?

  • Hallo


    hab mir einen Zweitwagen zugelegt. Um den zu holen benötigte ich ein Kurzzeitkennzeichen. Um das Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsstelle
    zu bekommen hab ich natürlich eine Deckungskarte (Doppelkarte bzw. Versicherungskarte - wie immer man das nennen mag) von einer Versicherung benötigt. Hab dann einfach bei meiner Versicherung (DA Direkt) angerufen und mir so eine Karte zuschicken lasse.
    Hat meine Versicherung jetzt ein Anrecht, dass ich das Auto jetzt auch bei denen versichere oder kann ich zu irgend einer anderen Versicherung gehen?


    :kopfkrat:

  • Soweit ich weiß, hat sie das nicht. Jedoch wird dir der betrag für das KKZ gut geschrieben, falls die dein Auto bei derselben Versicherung anmeldest.

  • Hi,


    Du kannst natürlich auch zu einer anderen Vers. gehen,
    nur werden Dir dann die Kosten ( 70 Euro ?) für die Überführungs-DK nicht zurückerstattet bzw. angerechnet :frowning_face: !


    Grüsse,


    andYMan

    Corri G60 D3 RS Kit : Rocco II Kerscherumbau 45´er Doppel-Weber : Rocco GTII ATS Cup : Rocco II Kawasakigrün EVO8 (verkauft :() : Daihatsu L251 (Winterkugelblitz);)

  • Hatte das auch mal gemacht,hatte die Karte von einer Versicherung,habe aber dann Vertrag letztlich bei anderen Versicherung abgeschlossen,waren eben unter das Angebot der ersten Versicherung geblieben!Du hast ja nichts unterschrieben.

  • Darum gehts nicht, es wird Versicherungsschutz geboten, der bezahlt werden muss...

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  • ok, Danke.
    Die Versicherung von der ich die Deckungskarte für das KZK hatte meinte es wird nichts berechnet.
    Soll mir auch Recht sein wenn das so ist.


    Aber schon unglaublich was einem von der Zulassungsstelle erzählt wird. Die sollten das ja auch wissen.
    Nur noch Idioten heutzutage :ohmann:

  • Nochmal, wird die Doka benutzt und hinterher kein Auto versichert oder woanders versichert kostet das...

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  • Das hab ich auch schon beim ersten Mal verstanden.
    Nur hat die von der Versicherung bei welcher die Karte für das KZK geholt wurde gemeint es wird nichts berechnet.
    Die hat sogar extra intern nachgefragt.
    Man wird sehen...

  • Es ist lediglich eine vorläufige Deckungszusage,kein Vertrag!Was im Schadensfall ist ...?Jedenfalls muß du keinen Vertrag dort automatisch abschließen,wie gesagt hatte das gleiche Problem,die erste Versicherung sieht es zwar nicht gern,aber keine Unterschrift=kein Vertrag

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