Mit 5 Tage Kennzeichen in Polizeikontrolle

  • Hallo, wollte mal hören wie es ist wenn ich mit einem 5 Tage Kurzzeitkennzeichen unterwegs bin und in eine Kontrolle oder schlimmer noch in einen Unfall gerate, mit meiner unterschrift in dem Fahrtenbuch belege ich ja die verkehrstauglichkeit meines fahrzeuges, wenn der wagen allerdings mit teilen ausgestattet ist z.b. einer radreifen kombination oder einer Tieferlegung die nicht der Serienmäßigen entspricht. wie ist es dann mit der definition der verkehrtauglichkeit, wie soll ich entscheiden ob die felgen villleicht nicht doch zu breit sind oder das gewindefahrwerk zu tief runtergeschraubt ist. das ist doch dann alles beurteilungsache oder? Was kann mir passieren wenn die herren der polizei meinen wagen für nicht verkehrstauglich halten?

  • Hi. Eigendlich sind die Kennzeichen für eine Abholung eines Fahrzeugs und zum anmelden geeignet.
    Ausserdem zum vorführen beim Tüv für eintragungen bzw. neu Tüv vorm anmelden. Soweit ich weis kannst also was verbauen zum vorführen. Also wenn dir auf dem weg zum tüv was passiert sollte es kein Problem sein.
    Wie es ist, wenn du am letzten tag hin fährst weis ich nicht, aber da könntest du ja sagen das du schon mal da warst und dann noch was geändert hast.
    Mfg

  • Also meines Wissens muß das auto in einem verkehrstüchtigen Zustand sein, steht auch auf dem roten Fahrzeugschein. Mich hat die Polizei auch angehalten mit Kurzzeitkennzeichen, wollten nur wissen was ich mache konolliert haben die nichts. Am besten sagen du machst ne Probefahrt, zum testen ob alles funktioniert. Riskieren würde ich es nicht mit einem nicht verkehrstüchtigen Auto zu fahren muß ich sagen.

    Wenn ich endlich rausfinde was Signatur bedeutet, schreib ich was rein!:kopfkrat:

  • Ich wurde auch mal mit abgelaufenen kennz. angehalten.
    Waren felgen drauf die nicht eingetragen waren.
    Musste aber nur 130€ insgesamt zahlen, das wars.
    Vielleicht einfach nur Glück.
    Mfg

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  • bei einem 5 tageskennzeichein musst du eine kopie mit den eintragungen z. bsp andere felgen u. fhw dabei haben. sprich sie müssen im fahrzeugbrief -schein eingetragen sein! das hat mir ein polizist gesagt!

  • Also meines Wissens muß das auto in einem verkehrstüchtigen Zustand sein, steht auch auf dem roten Fahrzeugschein. Mich hat die Polizei auch angehalten mit Kurzzeitkennzeichen, wollten nur wissen was ich mache konolliert haben die nichts. Am besten sagen du machst ne Probefahrt, zum testen ob alles funktioniert. Riskieren würde ich es nicht mit einem nicht verkehrstüchtigen Auto zu fahren muß ich sagen.


    also würdest du nicht mit einem auto fahren das ein gewindefahrwerkverbaut hat, welches nicht eingetragen ist?
    das würde ich mit dem kennzeichen schon, ist doch eine probefahrt wenn ich testen möchte wie sich das fahrwerk verhält, ob die bodenfreiheit und die freiheit in den radkästen ausreicht im alltagsgebrauch oder? ist irgendwie so ein gummiparagraph meiner meinung nach, ich unterschreibe das das kfz verkehrtauglich ist, mache aber ne probefahrt um festzustellen ob es verkehrtauglich ist.......

  • Also ich kenn es so das dass Auto verkehrstüchtig sein muss. Und was die Eintragungen angeht ist das erstmal egal. Weil du ja kein TÜV auf dem Auto hast. Also ist das völlig Bockwurst was du für Teile verbaut hast. So war das bei mir. Ich glaub ich bin in der Zeit damals mit meinem Auto 2000 KM gefahren in der Woche.

  • Mich hatten sie auch angehalten und gefragt, ob ich die sachen eingetragen sind. Ich hab gesagt die sind nicht eintragen, deswegen fahre ich ja mit kurzzeitkennzeichen rum. Und dann war alles in ordnung.

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    • Offizieller Beitrag

    Aber Vorsicht:


    Diese Kurzzeitkennzeichen (früher rote Nummer) sind kein Freifahrtschein für gefährliche Bastelkisten.
    Auch Fahrzeuge mit solchen Kennzeichen können aus dem Verkehr gezogen und einem Gutachter vorgeführt werden.
    Der Fahrzeughalter ist verantwortlich dafür das dieses Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist.
    Geschmäcker sind bekanntlich verschieden allerdings auch die Auffassung was verkehrssicher ist und was nicht.;)


    Hier mal der §28 der STVZO:
    http://www.juraforum.de/gesetz…berf%FChrungsfahrten.html

  • Ne falsch verstanden, ich meine natürlich auch wie Corradoman sagte Bastelkisten. Wenn du dein Fahrwerk testen willst ist das kein Thema würde ich sagen oder neue Felgen z.B. Hatte nur meinen roten Schein von der Kurzeitzulassung dabei, die Polizisten wollten nicht näher ins detail schauen.
    Gruß

    Wenn ich endlich rausfinde was Signatur bedeutet, schreib ich was rein!:kopfkrat:

  • :super: Also wenn ich was am Auto angebaut habe oder mein Auto noch im Aufbauzustand ist und ich in ne andere Werkstatt muß,zwecks hilfe oder Werkzeuge,dann sind diese Kennzeichen eigentlich dafür auch gedacht.Richtig ist natürlich,das ich mit dem Gefährt am öffentl.Verkehr teinehme und somit davon keine Gefahr für andere ausgehen darf!Wenn ich aber keine Scheinwerfer drin habe (am Tag),wäre es theoret.nicht verkehrssicher,es kommt dann bei Kontrollen sicher auch auf die Situation an.Also ne vernünftige Erklärung und man dürfte wenig Probleme haben.Blöd eben wäre,wenn ich 200 Km vom Wohnort angehalten werde und sage,ich will gerade zum TüV...:lachen3:

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  • ja, aber du kommst da doch nicht mehr ran. Nur noch als Händler.
    So wurde mir das in der Zulassungsstelle gesagt. Oder bei der Versicherrung...


    andreas

  • :super: Blöd eben wäre,wenn ich 200 Km vom Wohnort angehalten werde und sage,ich will gerade zum TüV...:lachen3:


    Lies dir mal den oben genannten paragraphen durch du darft damit quer durch deutschland fahren.....


    :face_with_rolling_eyes: Na ja eben,weil es hier schon hieß,dann sag sowas.Ist doch echt dumm so eine Begründung zu geben oder?Für den der es immeer noch nicht geschnallt hat :Es war sarkastisch!!!:ohmann:

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