Was ich mal fragen wollte, sind Fächerkrümmer, Nockenwelle und Ansaugbrücke eigentlich eintragungspflichtig beim TÜV? also wenn ich keine orginal VW teile verbaue meine ich.
Danke schon mal im vorraus
Was ich mal fragen wollte, sind Fächerkrümmer, Nockenwelle und Ansaugbrücke eigentlich eintragungspflichtig beim TÜV? also wenn ich keine orginal VW teile verbaue meine ich.
Danke schon mal im vorraus
Ja ist eintragungspflichtig !
Na klar,
damit steigerst Du doch die Motorleistung und die Abgaswerte ändern sich!
Wer trägt denn bitte eine Nockenwelle ein???
Ansaugbrücke, sofern VW, wird auch von keinem (Tüv-Prüfer) beachtet. Ok, bei dir ist sie nicht von VW, dann kommst du wohl um eine Eintragung nicht drumherum.
Fächer muss auf jeden Fall eingetragen werden.
Ob mans eintragen lässt ist eine Sache für sich, aber generell sind Nocken, Ansaugbrücken (wenns nicht Serienteile sind - Oettinger, Pierburg, Schrick) eintragungspflichtig. Findige Gutachter vermerken das, Versicherer freuen sich...
Als Beispiel ein BMW-Umbau um den ich mich grad gekümmert habe:
"...Leistungssteig. d. Drosselklappeneinspritzung, Nockenwellen 261E1521.VO/261A1441 m. Sportluftfiltersystem K&N 57I..."
Danilo, das heisst im Klartext das die Versicherung entsprechend der Mehrleistung nach oben hin korrigiert wird?!
Ja korrekt. Die Leistung wird intern mit eigener Klasseneinteilung versehen.
Beispiel AXA-Haftpflicht Corrado VR6:
190PS Serie - Typklasse 19
Motorumbau auf VR6 Turbo 400PS - Einstufung in Typklasse 23
Beispiel AXA-Haftpflicht Scirocco 1,8 JH:
95PS Serie - Typklasse 22
Motorumbau auf G60 220PS - Einstufung in Typklasse 23
Ein Auto was günstig eingestuft ist wird erheblich teurer, ein Auto was bereits hoch eingestuft wird bekommt nur einen geringen Zuschlag. Einige Versicherer nehmen prozentuale Aufschläge, ist aber eher unüblich.
Späße wie 55PS-Golf auf VR ohne Zuschläge kann man vergessen, da pennen entweder Vermittler oder Versicherung, wird aber nur für den Kunden zum Problem...
Dan
Kann die Versicherung im Unfall-Falle eines veränderten Fahrzeugs dessen Änderungen nicht eingetragen wurden eine Zahlung verweigern da es nicht das Fahrzeug ist was sie versichert hatten?
Nein kann sie nicht, wird aber den Versicherungsnehmer in Regreß nehmen...
Aber diese Regressansprüche gelten doch nur bis zu einer bestimmten Summe oder irre ich mich?
Regressbegrenzung gibts marktüblich nur bei Alkoholfahrten und Fahrerflucht, bei allem anderen gibts Vertragsstrafen und Regress ohne Begrenzung...
ah ok danke dann weis ich ja schon mal bescheid. Aber ich dachte da eher so an 220 oder 230 PS da wird die Versicherung ja nicht gleich all zu hoch werden oder? Und wenn ich von Schrick Nockenwellen reinmach z.B. da dürfte doch das Eintragen kein Problem sein normalwerweise oder?
Danilo:
Da muss ich auch mal grad eine Frage an den Fachmann richten:
Wie wird ein G60 der mal auf 16VT mit 263kW (eingetragen) umgebaut wurde eingestuft? Ähnlich dem VR-T?
Bei uns gibts ab 154KW nur noch Typklasse 23...
Ok danke.
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