Ich war heute beim Tüv und darf verkünden das, dass neu Stilllegungsgesetz ab dem 1.3.07 auch für Fahrzeuge gilt die vorher abgemeldet wurden. Mein Corrado würde vor drei Jahren abgemeldet und wurde mit ner HU wieder in den Verkehr zugelassen . Habe eigentlich nicht damit gerechnet da die Telefonate vor drei Tagen mit der Zulassungstelle noch genau das Gegenteil besagte.
MfG Simon