Neues Stilllegungsgesetz

  • Ich war heute beim Tüv und darf verkünden das, dass neu Stilllegungsgesetz ab dem 1.3.07 auch für Fahrzeuge gilt die vorher abgemeldet wurden. Mein Corrado würde vor drei Jahren abgemeldet und wurde mit ner HU wieder in den Verkehr zugelassen :super: . Habe eigentlich nicht damit gerechnet da die Telefonate vor drei Tagen mit der Zulassungstelle noch genau das Gegenteil besagte.

    MfG Simon

    Wenn ich endlich rausfinde was Signatur bedeutet, schreib ich was rein!:kopfkrat:

  • ja endlich...darauf habe ich gewartet. war doch sowieso der reinste schwachsinn, als wenn bei der vollabnahme was anderes gemacht wird. wie läuft das denn jetzt mit dem brief, bekommt man trotzdem immer nen neuen oder könnte man den alten weiterverwenden?

  • Also ich habe nen neuen bekommen, ob das aber immer so ist kann ich nicht sagen. Meiner wurde bei der Zulassungsstelle von meinem bekannten als Vollabnahme zugelassen da die neue Software für die neue Regelung erst am Montag kommt :ohmann: und ich nicht warten wollte.

    Wenn ich endlich rausfinde was Signatur bedeutet, schreib ich was rein!:kopfkrat:

  • ja endlich...darauf habe ich gewartet. war doch sowieso der reinste schwachsinn, als wenn bei der vollabnahme was anderes gemacht wird. wie läuft das denn jetzt mit dem brief, bekommt man trotzdem immer nen neuen oder könnte man den alten weiterverwenden?

    Und ob die anders abläuft. Da wird alles gecheckt. Der gute Mann hat bei mit die Scheinwerfer Unterkante gemessen und meinte erstmal so bekommst du keinen TÜV. 47cm waren es 50 braucht man. Hab dann aber trotzdem TÜV bekommen.

    Und dein Corri wird auf Herz und Nieren geprüft.

    MFG Sven

  • War bei mir ein ganz normaler Tüv ohne irgendwelche großen schikanen.
    War allerdings in nem Autohaus den Tüv machen.

    Wenn ich endlich rausfinde was Signatur bedeutet, schreib ich was rein!:kopfkrat:

  • ...Dann hab ich wohl jetzt Glück und muß nicht die Vollabnahme machen lassen? Hab meinen Corrado am 07.04.2005 abgemeldet und hätte 05.2005 zum TÜV gemusst.
    Wäre bis max 07.10.2006 vorrübergehend stillgelegt und müsste nach dem alten Gesetz wieder zu einer Vollabnahme.
    Und das nach 1500km seit dem letzten TÜV und stand nur in der Garage.
    AU machen muß ich ja eh wg Kaltlaufregler... :)

    Hat das jemand schriftlich, dass das mit der neuen Reglung immer so gemacht werden muß und nicht wieder eine "Kann"-Entscheidung der Behörden ist. Sind ja schließlich ca. bis zu 100€ extra für ne Vollabnahme.

    Danke u Gruß

  • Bei uns ist ne Vollabnahme auch nix anderes als ne normale HU die 5€ mehr kostet. Was mich da schon mehr interessiert ist wie Zulassungsstelle das handhabt. Wäre nämlich klasse wenn der Brief dann auch 7 Jahre gültig bleibt und man einfach neu TÜV drauf macht und wieder zulassen kann. Bei der Zuteilung eines neuen Briefes nach längerer Abmeldung wollten die Vögel hier nämlich immer die Kiste persönlich in Augenschein nehmen.Hoffe das entfällt in Zukunft.

    mfg Stefan

  • ist eine generelle regelung, gilt in der ganzen brd

    ich weiss ja nicht was die bei deiner vollabnahme getestet haben, aber bei meinem rado hats nichtmal eine halbe std gedauert.
    hupe war def, lenkrad nicht original, heckspoiler ist nicht ausgefahren, scheinwerfer waren nicht eingestellt und das standlicht vl war defekt.

    bis auf das standlicht hat keiner was bemerkt. ist für mich n ganz normaler tüv...

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