Hoi,
weiß jemand etwas über gesetzliche Bestimmungen zu den Eintragungen bei Fahrzeugen bis Bj 89?
Gruß, Chris
Hoi,
weiß jemand etwas über gesetzliche Bestimmungen zu den Eintragungen bei Fahrzeugen bis Bj 89?
Gruß, Chris
warum sollen die sich denn unterscheiden von den denen nach 89??
tomas
Hab nun von unterschiedlichen Leuten gehört dass die sich für Fahrzeuge ab Bj 90 geändert haben. Scheinbar gelten einige Bestimmungen für Karosserien mit Bj vor 90 nicht.
- keine Scheinwerferregulierung notwendig
- angeblich gilt diese magische 50cm Scheinwerferkante nicht
gibt noch paar wohl
hab gestern abend n corrifahrer aus der umgebung getroffen, haben uns ein bisschen unterhalten und er fragte mich welches Bj ich habe. 89. Darauf meinte er Glück gehabt, musst nichts eintragen lassen. Und wenn deine Felgen 10 cm rausstehen kann dir keine was machen. Ein andere Kollege von ihm hatte sich extra eine Karosserie bj 89 zugelegt und hat kein Ärger mehr. Ich hab da nich viel Ahnung von aber es würde mich doch sehr interessieren. Bin die ganze Zeit am suchen...
Scheinwerferkante 50cm gilt ab BJ 88, also für alle Corrados. Ansonsten wie schon erwähnt die Leuchtweitenregulierung ab Bj 90, sonst gibt es nichts.
ZitatDarauf meinte er Glück gehabt, musst nichts eintragen lassen.
Da biste aber an einen ganz besonderen Spezialisten geraten...
Hm.. ich werd mal weiter stöbern und mich erkundigen. Falls ich noch was finde werde ich es natürlich posten
Vielen Dank bis hierher
Da fallen mir noch 2 Sachen ein, so um BJ85 und BJ97 muss man andere Fahrgeräusche erfüllen.
Man muss keine Nebelschlussleuchte haben. Gilt glaube ich bis Baujahr 90. ohne gewähr.
ja das waren wohl richtige experten und wenn die 10cm rausstehen kann dir keiner was
tomas
Also ab 1.1.89 ist nebelschluss und rückfahrscheinwerfer pflicht! Deswegen kann man bei 88er Corrado die Heckklappe gut cleanen.
Stimmt so nicht
Die NSL ist ab 1.1.1991 Pflicht und nicht 89 und der RFS ist ab 1.1.87 Pflicht
Sandro
Das mir den Nebelschlussleuchten ist richtig.
Es machen auch einige. Hier mal ein Bild was gemeint ist.
http://www.bilder-space.de/show.php?file=Ah0ynUXLMLc9nLA.jpg
Zitat von Sandro g60Stimmt so nicht
Die NSL ist ab 1.1.1991 Pflicht und nicht 89 und der RFS ist ab 1.1.87 Pflicht
Sandro
habs aber irgendwo mal schriftlich gehabt.....
Meiner ist EZ3/89.Bei mir hat der TüV die Sidepipe mit 95 dB eingetragen.Hat damals gesagt,daß es mit dem Baujahr noch geht.Inwieweit weiß ich jetzt aber nicht
Also, bis Bj 97 muss das Fahrgeräusch 77db nach Bj 97 73db aufweisen. Gemessen bei 50km/h im 3. Gang.
Deine 95db sind dan sicher im Standgeräusch gemessen, als Fahrgeräusch wäre eine Eintragung unmöglich.
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