Bestimmungen bis Bj. 89

  • Hoi,


    weiß jemand etwas über gesetzliche Bestimmungen zu den Eintragungen bei Fahrzeugen bis Bj 89?


    Gruß, Chris :biggrin:

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  • Hab nun von unterschiedlichen Leuten gehört dass die sich für Fahrzeuge ab Bj 90 geändert haben. Scheinbar gelten einige Bestimmungen für Karosserien mit Bj vor 90 nicht.

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  • - keine Scheinwerferregulierung notwendig
    - angeblich gilt diese magische 50cm Scheinwerferkante nicht
    gibt noch paar wohl

    Passat 35i Kombi: 2001-2004 / Passat 35i Limo: 2004-2007 / Volvo 850 Kombi: 2007-2007 / Audi A4 8E Avant 2007-2009 / Golf 2 2008-2009 / BMW 7er E32 V8 2009-2010 / Golf 2 syncro 2009-20**

  • hab gestern abend n corrifahrer aus der umgebung getroffen, haben uns ein bisschen unterhalten und er fragte mich welches Bj ich habe. 89. Darauf meinte er Glück gehabt, musst nichts eintragen lassen. Und wenn deine Felgen 10 cm rausstehen kann dir keine was machen. Ein andere Kollege von ihm hatte sich extra eine Karosserie bj 89 zugelegt und hat kein Ärger mehr. Ich hab da nich viel Ahnung von aber es würde mich doch sehr interessieren. Bin die ganze Zeit am suchen...

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  • Scheinwerferkante 50cm gilt ab BJ 88, also für alle Corrados. Ansonsten wie schon erwähnt die Leuchtweitenregulierung ab Bj 90, sonst gibt es nichts.

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  • Hm.. ich werd mal weiter stöbern und mich erkundigen. Falls ich noch was finde werde ich es natürlich posten :)


    Vielen Dank bis hierher

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  • Zitat von Jürgen 16V

    Da biste aber an einen ganz besonderen Spezialisten geraten... :lachen3:


    Wär auch irgendwie zu einfach gewesen :face_with_rolling_eyes:

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  • Zitat von Matthias Arndt

    Da fallen mir noch 2 Sachen ein, so um BJ85 und BJ97 muss man andere Fahrgeräusche erfüllen. :)



    Weißt du da was genaueres? Geht das dann um Lärmpegel? :biggrin::biggrin:

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  • habs aber irgendwo mal schriftlich gehabt..... :confused:

  • Also, bis Bj 97 muss das Fahrgeräusch 77db nach Bj 97 73db aufweisen. Gemessen bei 50km/h im 3. Gang.


    Deine 95db sind dan sicher im Standgeräusch gemessen, als Fahrgeräusch wäre eine Eintragung unmöglich.

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