warst du denn jetzt schon da?
tomas
warst du denn jetzt schon da?
tomas
wieso da?? wo? wo soll ich denn hin??
andreas
Zitat:
§ 27(4)StVZO:
[...]
Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des Halbsatzes.
Was ist denn hier der Halbsatz? Wenn ich nun ein Saisonkennzeichen 04-10 habe, darf ich dann erst ab dem 01.04. mir meinen TÜV holen oder kann ich das jederzeit machen?
Zitat von MariusWas ist denn hier der Halbsatz? Wenn ich nun ein Saisonkennzeichen 04-10 habe, darf ich dann erst ab dem 01.04. mir meinen TÜV holen oder kann ich das jederzeit machen?
Tja das ist 'ne gute Frage. Also ich denke schon, dass du jederzeit zum TÜV fahren könntest. Im Gesetz ist vermerkt, dass wenn du Saisonkennzeichen hast, die Ruhephase quasi 11-03 nicht unbedingt unterbrechen brauchst, um dir deine Plaketen zu holen. Umkehrschluss wäre daher, dass du es nich musst, aber trotzdem machen kannst.
Fahrten zum TÜV während des Ruhezeitraums sind nicht gestattet. Dafür gibt der Gesetzgeber ja grad die Möglichkeit das im ersten Monat der Saison nachzuholen...
Ja du darfst die Fahrt dann zum Tüv machen, aber nicht erstmal ne weile rum gurken und dann ende des Monats zum Tüv fahren.
Da gilt dan nauch das du die erste fahrt direkt zum Tüv machen musst.
Am besten haste dann nen Termin wo du das belegen kannst wenn die dich anhalten sollten...
andreas
Na gut wieder was gelernt
Man der Gestzgeber kann auch wieder kleinlich sein Zum brechen sowas...
Ok, danke. Dann muss ich wohl am 02.04. zum TÜV ...
Nein das ist falsch. Das gilt nur wenn der TÜV bei 04-10 schon beispielsweise im September fällig gewesen wäre. Ist der TÜV im Dezember fällig hat man den ganzen April Zeit...
Der TÜV ist schon lange abgelaufen und ich will die Kiste so schnell wie möglich wieder fahren
Das ist ja zum Schreien....
Ich hab jetzt folgendes Problem...
Mein TÜV und AU wären vor 1 bzw 1,5 Jahren dran gewesen.
Ich habe das Auto aber seit 2Jahren abgemeldet, da Motorschaden.
Ich will versuchen dieses Jahr mein Fahrzeug wieder ganz zu bekommen und gleich ein KLR noch nachrüsten.
Fahre aber Sasisonkennzeichen 05-10 und werde den Motor frühstens Aug 07 fertig bekommen.
D.h. eine erneute Vollabnahme, Paragraf 21 steht nach 1500 gelaufenen Km seit dem letzten TÜV 05/2004 wieder an.
Geht das nicht einfacher, denn muß da ja eh vorher zu TÜV und der kommt nur Samstags. Aber da ist die Zulassungsstelle zu.
Was gibts denn da für Möglichkeiten, da sich ja die Abgaseinstufung ändert, kann ich ja eh nicht zuerst zu Zulassungsstelle und ohne Vollgutachten gibts da eh nur ne Absage.
Gruß
Um mal Licht ins Dunkle zu bringen:
Zusatz 2.6:
Zitat
2.6 Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung.
Also kurz
z.b.
xx.08.06 Auto abgemeldet
xx.11.06 TÜV fällig
xx.04.07 Saisonstart
xx.04.07 TÜV untersuchung (mit Doppelkarte un TÜV termin ab zum TÜV)
xx.04-10.07 Saison
xx.04.09 TÜV untersuchung mit Saisonkennzeichen
usw
hi !
also ich hatte das gleiche problem mit meiner winterkarre ...... ohne tüv keine zulassung und nur mit der doppelkarte durfte ich nicht fahren. hab mir dann leider auch so ein sch*** kurzzeitkennzeichen holen müssen .....
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