also bei mir wurde der K&N auch nach der Hartmannn eingetragen, die Hartmann war zu dem Zeitpunkt verbaut und bei mir steht auch nichts mit in Verbindung mit!!!
das steht bei mir nur bei
Fahrwerk ivm gezogenen Kotflügeln...
Felgen ivm Distanzscheiben...
keine Schneekettenivm eingetragenem Fahrwerk...
Airbagsportlenkrad ivm Nabe...
Da es früher keinerlei Einschränkungen in der Kombinierbarkeit mit den K&N Filtern gab mußte dies auch so nicht eingeragen werden!!
Im übrigen sind teilweise die alten Gutachten ohne Einschränkungen in der Kombinierbarkeit immernoch gültig, somit bekommt man es mit einem solchen Gutachten auch noch eigetragen,
oder eben wie schon geschrieben, über eine Fahrtgeräuschmessung und Standgeräuschmessung in der man natürlich die Grenzwerte einhält!!
Der Patrick (Tekkno) weiß da genauer drüber bescheid, welche Gutachten zurückgezogen wurden und welche immernoch gültig sind!!!
Gruß Achim