Eintragung offener K&N + Auspuffanlage?

  • also bei mir wurde der K&N auch nach der Hartmannn eingetragen, die Hartmann war zu dem Zeitpunkt verbaut und bei mir steht auch nichts mit in Verbindung mit!!!


    das steht bei mir nur bei


    Fahrwerk ivm gezogenen Kotflügeln...


    Felgen ivm Distanzscheiben...


    keine Schneekettenivm eingetragenem Fahrwerk...


    Airbagsportlenkrad ivm Nabe...


    Da es früher keinerlei Einschränkungen in der Kombinierbarkeit mit den K&N Filtern gab mußte dies auch so nicht eingeragen werden!!


    Im übrigen sind teilweise die alten Gutachten ohne Einschränkungen in der Kombinierbarkeit immernoch gültig, somit bekommt man es mit einem solchen Gutachten auch noch eigetragen,
    oder eben wie schon geschrieben, über eine Fahrtgeräuschmessung und Standgeräuschmessung
    in der man natürlich die Grenzwerte einhält!!


    Der Patrick (Tekkno) weiß da genauer drüber bescheid, welche Gutachten zurückgezogen wurden und welche immernoch gültig sind!!!


    Gruß Achim

  • Stimmt so nicht ganz, hatte das "alte" Gutachten, und alle!!! Prüfer sagten das es ungültig ist. Ab 01.01.05 gabs ja die ne Gesetzesänderung, in der die Kombi von offenen Lufi und geänderter Abgasanlage nicht mehr zulässig ist... Ich war 2 Wochen nach dem 01.01. da. Wundert mich das alle Prüfer schon so gut Bescheid wussten...


    Habe das nun lange genug durchgekaut --> siehe ältere Postings von mir...


    Wers schafft, Herzlichen Glückwunsch von mir, ich für meinen Teil mach mir daüber keinen Kopf mehr...

  • Zitat

    Da es früher keinerlei Einschränkungen in der Kombinierbarkeit mit den K&N Filtern gab mußte dies auch so nicht eingeragen werden!!


    falsch, es wurde schon immer in verbindung mit eingetragen. und damals, sowie heute, ist es ohne dieses wort keine gültige eintragung.

  • laut den alten Gutachten von K&N gab es keine Einschränkungen!!


    Und wie gesagt, es wurden Gutachten zurückgezogen, allerdings nur bestimmte, ich meine die von 2002.


    Wens interessiert der sollte dem Patrick (Tekkno) mal ne PN schreiben!!

  • sodele, dann melde ich mich hier auch mal zu wort um vielleicht endlich mal dieses verdammte gerücht aus der welt zu schaffen.


    sorry das ich mich erst jetzt melde...


    also, womit fange ich an?


    es ist mal:
    im august 2004 eine K-mitteilung für die prüfer rausgegangen, die ab dem datum besagt, dass die verbindung zwischen "offenen luftfilter mit teilegutachten" und "Schalldämpferanlagen mit EG-TYPENGENEHMIGUNG" mit besonderer sorgfalt zu bewerten ist und dem prüfer nahegelegt wird, das ein standgeräuschmessung nicht ausreicht und noch zusätzlich eine fahrgeräuschmessung vollzogen werden "SOLLTE".


    also ist dies immer noch dem prüfer überlassen, wie er diese situation jetzt handhabt.


    da in dieser k-mitteilung aber auch noch der kleine verweis drinsteht, dass es auch schon zu strafrechtlichen ermittlungen gegen sachverständige kam, kann ich mir vorstellen, das die meisten prüfer in dieser sache doch einigermaßen zurückhaltender geworden sind und sogar das wichtigste einfach überlesen habe. nämlich das dies ja nur bei EG-Schalldämpfern so ist.



    zu den gutachten die zurück gezogen worden sind:


    da kam am april 2005 auch wieder eine k-miteilung, wo drinsteht, das die gutachten:


    - 2002_KTV-PZW-EX-1227_E_BU
    - 2002_KTV-PZW-EX-1228_E_BU
    - 2002_KTV-PZW-EX-1233_E_BU
    - 2002_KTV-PZW-EX-1241_E_BU
    - 2002_KTV-PZW-EX-1249_E_BU


    der firma racimex (K&N) zurückgezogen wurden und ihre gültigkeit verlieren.


    in diesen gutachten ging es aber um die fehlenden einstufungen hinsichtlich des abgasverhaltens (steuerliche einstufungen).



    wer sich jetzt aber einen k&n zulegen will, wird mit warscheinlichkeit das neuste gutachten von 2005 bekommen und da steht klipp und klar drin, unter einschränkungen, das die eintragung nur in verbindung mit dem serienmäßigen abgas- und ansaugtragt (system) vollzogen werden darf. :frowning_face:


    dies stand halt in den älteren gutachten noch nicht drin :)


    also wird man heut zu tage nicht mehr an einer fahrgeräuschmessung vorbei kommen, oder man hat ebend das glück und hält das alte gutachten in den händen :winking_face:


    wenn dies der fall ist und der prüfer lehnt die eintragung genzlich ab, würde ich ihm mal nahe legen, sich nochmal die richtlinien für diesen fall "richtig" durch zu lesen *klugscheißer* :)


    aber wie gesagt, das liegt dann immer noch am prüfer, ob er das eintragen möchte, oder nicht.


    gruß

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  • Zitat von Johnny Flash

    Habe das Gutachten: Nr: 2001-KTV/PZW-EX-1249/E2/BU


    Damit hätte es ja dann eigentlich klappen müssen.


    RICHTIG!!!!!! :)


    kommt halt jetzt noch auf deien auspuffanlage an. wenn du ne HM drunter hast, dürfte es eigentlich kein problem sein...


    gruß

  • Nö, is ne Bastuck. Aber auf Grund der Tatsache, das die Prüfer nur interessierte, das es sich um eine andere als die Originale handelt, war bei denen Schluß mit lustig.


    Warum wäre es mit Hartmann kein Problem gewesen? Die hat doch genau wie die Bastuck "nur" nen Gutachten...

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  • Doch, das weiß ich... LEIDER! :frowning_face: Hatte das Teil ja ne Gute Woche drauf, und bin damit von einem Prüfer zu nächsten...


    Am besten war die Aussage vom DEKRA Mann, (bin dahin, obwohl mir klar war, das die das eigentl. im "Westen" nicht dürfen)


    "...vom Klang her würd ich dir das Teil sofort eintragen, klingt echt scharf... doch leider darf ich es nicht..."

  • Zitat von Johnny Flash

    "...vom Klang her würd ich dir das Teil sofort eintragen, klingt echt scharf... doch leider darf ich es nicht..."


    zu hard :grinning_squinting_face:


    schade schade sag ich da nur.


    gruß

  • Da hat mans hier im Kreis Lippe aber gut ich hab vorhin nochmal mit 2 TÜVer gesprochen die haben gesagt das sie sofort offenen Filter + Sportauspuff eintragen.


    Das reine Tuningparadies :p::winking_face::verliebt::1luvu:

  • Hallo,


    hab auch das o.g. 2001er Gutachten, obwohl ich den Luftfilter Anfang Januar 2005 gekauft habe. Der TÜV-Fritze hat das gleich abgelehnt einzutragen, der DEKRA-Fritze wollte es eintragen hat dann aber einen durchgängigen MSD gefunden (mit einem Mal war das Auto zu laut, 5 Minuten vorher sagte er "...ist ja kein großer Lärm...") und es nicht gemacht. Dann hab ich den MSD gegen den Originalen getauscht und bin zum GTÜ gefahren. Der hat dann den Kram eingetragen obwohl ein Remus ESD mit EG-Genehnigung drin stand und auch verbaut war. Da ich den offenen K&N uneingetragen schon seit Jahren fahre (auch zum TÜV) denke, wirds niemand wieter interessieren. Übrigens war dar durchgängige MSD (MSD ist zuviel, ist eigentlich nur ein Rohr) auch schon seit Jahren drunter und wurde nie vom TÜV/DEKRA bemängelt.


    MFG Diabolino

    Corrado R32 mit Euro4 und 6-Gang, Innenspiegel mit Kompass und automatisch abblendend vom R8, VW Navigation MFD, Klimatronik incl. Lüftersteuerung vom Golf4, Mark 20 + Audi S3-Bremse vorn und hinten, VW DSP-Soundsystem, Einparkhilfe hinten Audi A3

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  • Ein Kumpel der als KFZ-Mechaniker arbeitet hat für mich am Freitag wegen ner Eintragung vom Auspuff in verbindung mit dem 57i Kit gefragt, ob denn das noch gehen würde un der Prüfer (GTÜ) hätte es mir wenn ich mein Auto denn dort gehabt hätte eingetragen, er wisse nix davon dass man Sportauspuff mit Luftfilter nicht mehr eintragen darf...
    Als besser zum GTÜ als zum TüV oder Dekra, die sind da lockerer!

    Schönwetter - 95er 53i VR6 Turbo
    Alltag - 2021er Octavia IV RS TDi oder 2012er Audi A6 Avant BiTDi

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