Kill Switch in DE erlaubt?

  • Hi


    ich habe vor in meinem corry n paar beleuchtungen einzubauen, z.B. Kofferaumbeleuchtung, entstufenbeleuchtung, Fußraumbeleuchtung und keine Ahnung was noch alles! die muss ich natürlich irgendwie schalten! jetzt dachte ich da an die Kill Switches die man immer in Filmen in flugzeugen und auch getunten Autos sieht! Wollte jetzt nur wissen ob diese in Deutschland im Straßenverkehr erlaubt sind, wenn sie beim Tüv verschwinden dürfte es ja da schonmal keine Probleme mehr geben, aber was sagt die Polizei da zu wenn sie die sehen? und welche beleuchtungen sind erlaubt, wie hell oder wo dürfen sie angebraucht sein?


    bitte helft mir da mal n bisschen!


    mfg andi

  • Es spicht im Grunde genommen nichts gegen Kill-Switches. Sollte halt nur auf allgemeine Sachen geachtet werden: nicht ins Sichtfeld, am Lenkrad usw...
    Klingt vielleicht blöd aber die Leute kommen auf Ideen....
    Auf gut deutsch: Überall dahin, wo es nicht die ordungsgemäße Bedienung des Fahrzeugs beeinträchtigt oder verhindert.
    Zur Beleuchtungsfrage:
    Fußraumbeleuchtung ist erlaubt, auch während der Fahrt, solange es den Fahrer nicht blendet (Röhren oder Led's also weit genug nach hinten setzten und es gibt keine Probleme).
    Endstufen- bzw Kofferaumbeleuchtung ist erlaubt. Im Stand bei offenem Kofferraum sowieso, während der Fahrt (wers braucht....) so, dass es von außen nicht sichtbar ist.

  • es heist ja bei vielen verkäufern auf den internetseiten dass die kill switches in der StvZo oder so nicht erlaubt wären! so wie du das schilderst könnte ich sie aber in den eigentlichen aschenbecher machen oder? da spricht nix dagegen denk ich mal!

  • Nicht wirklich. Kann mir nicht vorstellen, dass ein Unterschied gemacht wird zwischen diesen und stinknormalen Kippschaltern, die tausende zur Endstufensteuerung oder für sonstwas nachrüsten. Deine Kill-Switches dürfen nur nicht beleuchtet sein...

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  • Also ich kann mir nun auch nicht wirklich vorstellen, daß es wegen der besonderen Schlaterform probleme geben soll, solang man sich an Eisgraus hinweise hält. Bei mir werden über kurz oder lang auch einige davon im Cockpit verbaut sein. Und weil die Schlaterform ürsprünglich für etwas zweifellhafte Zwecke gebraucht wurde...- Turbos und Kompressoren wurden eine ganze Zeit lang auch gebraucht um Kriegsflugzeugen in höhere Bereiche zu bringen und sind deswegen nicht verboten :winking_face: !!!! Mich erinnern die Dinger mittlerweile zu allererst an Motorsport..... :grinning_squinting_face:

    MfG
    Giz -------> Member of CCG #346
    Mein Antidepressivum: CORRADOFAHREN!!!!! :fahren:

  • So jut, die schalter sind nu drin, blaue kofferraumbeleuchtung und anlagenbeleuchtung auch, die anlage kann ich übers remote kabel mit dem schalter abschalten, falls ich mal leis musik hören will :winking_face:


    wie sieht es denn mit beleuchtung hinterm Kühlergrill aus? is die erlaubt, also einbau erlaubt, aber nicht während der fahrt anschalten, oder ist die garnicht erlaubt?

  • Einbauen darf man sowas schon, meine ich, aber nicht im Bereich der StVZO benützen....- aber willst Du das wirklich?!?!?


    Sörry, der Kommentar ist mir jetzt rausgerutscht!!! Soll halt nur meine Meinung wiedergeben!!! An meiner Krawallschleuder finden sicher auch viele das eine oder andere Detail übertrieben..... :winking_face:

    MfG
    Giz -------> Member of CCG #346
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  • mhmh.. hab die dinger auch mal gesehen, sie können angeblich nur geringe stromspannungen schalten, so sagte man mir des..
    man darf sie für keine wichtigen elemente im kfz verwenden.. lichtschalter o.Ä. aber son licht wär schon kein ding.


    mein tip an dich für fußraumbeleuchtung:
    hol dir nen 2-um schalter, der hat wechsler mit nullstellung.. dann legst du dir an deine fußraumbeleuchtung direkt plus, lässt über den schalter minus laufen (innenraumbeleuchtung wird nur minus geschlossen)! jetzt lötest du an pin eins (eingang1) des 2-umschalters die masse-leitung von der innenraumleuchte.. an pin 2 (mitte des schalters=Ausgang) die masseverbindung zur Fußraumbel. und an Pin 3 dauer minus! jetzt kannst du sagen, wenn man dich anhält und deine fußtraumbeleuchtung bemängelt, des du des wohl nicht bemerkt hättest, und es wohl einen defekt hat, dann legst deinen schalter auf tür-um (stellung1) und sobald die tür dicht is, geht des licht aus! dann kannst sagen, des die innenbeleuchtung wohl komischer weise gesponnen hat..
    dann dürfen se dir die 10 € nicht abnehmen


    also so hab ich es mit der unterbodenbeleuchtung bei anderen autos gemacht! die darf auch als einstiegsbeleuchtung gemeinsam mit der innenraumbeleuchtung leuchten!


    bei fragen erklär ich dir des nochma anhand einer zeichung..

    --> Medizin für die Augen&Hände
    --> Medizin für die Füße&Ohren


    ... Corrados sollten von der Krankenkasse gefördert werden...

  • Zitat von g60 98 silber


    wie sieht es denn mit beleuchtung hinterm Kühlergrill aus? is die erlaubt, also einbau erlaubt, aber nicht während der fahrt anschalten, oder ist die garnicht erlaubt?


    Verboten, ohne wenn und aber. Solche Teile werden immer mit dem Hinweis "Im BEREICH der Stvo nicht zugelassen". D.h. kein Einbau, kein Betrieb (nichtmal bei stehendem Fahrzeug). Sehr heikel ist das Anbringen von nicht zugelassenen Signalgeräten, die von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen und mißverstanden oder zu Irritation führen können.
    Lass es lieber sein. Den Ärger, der diese Spielerei mit sich zieht ist es keinesfalls wert...

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  • eisgrau: Bist sicher?? Ich mein einbauen dürft man sowas....


    Kann allerdings auch sein, daß ichmich täusche.

    MfG
    Giz -------> Member of CCG #346
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  • Gizmo:


    Kann sein, dass ein Großteil von Polizisten nichts dagegen machen oder reagieren, wenn sie ihn beim Vorbeifahren aufm Parkplatz sehen und sein Kühlergrill blinkt/leuchtet. Er braucht aber nur das Pech haben und an einen vom Rest zu geraten, der nen wirklich miesen Tag hat, sich dafür aber umso besser auskennt. Der spricht dann den berühmten Satz "Beim Anbringen von nicht zugelassen und verkehrsgefährdenden Teilen erlischt die ABE des Fahrzeugs". Und was folgt? Mängelkarte? Sicherlich... Anzeige? Bei ganz viel Pech... Punkte? Wer weiß...
    Wie gesagt, ist unwahrscheinlich, KANN aber passieren. Und das allein wärs nicht wert.
    Hier wurde ja nicht nach der Wahrscheinlichkeit des erwischen werden gefragt, sondern nach der Gesetzlage und die ist eindeutig, auch wenn es in der Praxis anders aussieht...

  • Wenn der Eisgrau recht hat schon!!! Ich meine mich da zwar anders erinnern zu können, will da aber keine Unwahrheiten in die Welt setzen. Ich mein schon, daß man alles mögliche zu S&S-Zwecken einbauen dürft, aber könnt auch sein, daß sich das geändert hat.
    Ich weiß nich ob der Eisgrau heut nach Rheinbach kommt, aber wenn kann ich das ja mal mit dem bei nem Cappu ausdiskutieren :winking_face: ....

    MfG
    Giz -------> Member of CCG #346
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