Parkplatzunfälle

  • Hoffe das Thema ist hier richtig!
    Angesichts mehrerer Parkplatzunfälle einiger Mitglieder hier im Forum (ich leider auch),wollte ich mal fragen ob sich einer mit der Gesetzeslage auskennt?


    Hab leider keine Paragraphen im Netz gefunden.
    Vielleicht kennt sich ja einer der Polizeibeamten hier im Forum aus?


    Habe nämlich gehört,dass man eigentlich immer eine Teilschuld bekommt auf Grund der Gesetzeslage! Wie ist das begründet?
    mfg Christian

    < - :twisted: :tacho: VR6 RULEZ :tacho: :twisted: ->
    :mukkies:Waffenschmiede Wolfsburg:mukkies:

  • Mir ist erst vor 2 Tagen eine Fahranfängerin auf einem parkplatz hinten links in die Seite meines Audi 80 gefahren (hat mir die Vorfahrt genommen). Wäre das nun auf einer öffentlichen Straße passiert und nicht auf dem dummen privaten parkplatz wäre die Schuldfrage einfach und die Polizei hätte den Unfall auch aufgenommen.
    Aber so kamen die Grünen nur kurz vorbei um mir zu sagen das sie da nu nix machen können da auf den Parkplätzen generell keine Stvo gelte, aber dort oft angewand wird.
    Sprich, je nach Versicherung und Unfallteilnehmer kannste Glück oder Pech haben. Bei mir siehts gerade sehr nach Pech aus, werde wohl auf den Reperaturkosten (1500Euro) sitzen bleiben...


    mfG
    logan

    • Offizieller Beitrag

    Das wäre mir bei Parkplatzunfällen neu.
    Das stimmt zwar fast 99% bei Unfällen mit Radlern, aber das ist was anderes.


    Die Polizei kümmert sich i.d.R. auch nicht um Unfälle auf privaten Parkplätzen. Anders sieht aus aus, wenn man von einem Parplatz auf eine öffentliche Straße fährt (fahren will) und es dort zu einem Unfall kommt. Z.B. Auto zu 2/3 auf Parplatz und 1/3 auf der Straße. Dann bekommt meistens derjenige, der aus der Ausfahrt auf die öffentliche Straße fährt erst mal einen Strafzettel (wenn's zum Crash gekommen ist) und auch hat auch die schlechteren Karten. Vergleichbar einem Auffahrunfall.


    Um was geht es denn genau, Christian ?

  • Auf Privatgrund kann die Polizei gar nichts machen. Die Polizei entscheidet auch nicht über eine Teilschuld. Das ist alles eine Versicherungssache.

    *** Octavia RS TFSI Modell 2008 ABT IS Tuning ***
    ***Fabia II Elegance Black&White***

  • Meine erfahrung mit der polizei ist nicht gut!
    die sehen das Auto (tief, breit, schaut schnell aus) und schon ist man schuld!
    War bei mir so!


    flo

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  • war erst neulich vor Gericht deswegen man hat immer eine Teilschuld Richter meinte weil man auf Parkplätzen immer mit allen rechnen müsste...und so auch fahren sollte...aber mehr wie still stehn kann ich net wenn der unfall Gegner was anderes sagt is halt doof.. Aussage gegen Aussage...Zeugen wollten die garkeine hören, weil das Wort von engen Freunden eigentlich nichts wert ist.

  • Klaus_Admin
    Mir gehts um öffentliche Parkplätze in erster Linie!
    Unfälle die komplett auf diesem statt finden.
    Nicht z.B ums rausfahren auf die normale Straße.
    mfg Christian

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  • Moin,
    also grundsätzlich muss man immer schauen, ob der Parkplatz ausschließlich als Privatgrund bestimmt ist oder ein sog. faktisch öffentlicher Verkehrsraum. Im ersteren Fall ist immer Zivilrecht anwendbar. Es sei denn, dass der "Betreiber" des privaten Parkplatzes ausschließlich auf die Anwendung der StVO hingewiesen hat. Dieses klärt aber noch nicht die Abwicklung im Schadensfall, sondern lediglich, dass sich die Verkehrsteilnehmer an die Regeln der StVO halten sollen, respektive, dass die Regeln der StVO zur Anwendung kommen.

    Im zweiten Fall ist es ein wenig leichter, sobald der Parkplatz als faktisch öffentlicher Verkehrsraum betrachtet wird, gilt diesser Parkplatz als "echter" öffentlicher Verkehrsraum, somit wäre die StVO (in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog) anwendbar.

    Letztlich läuft es aber immer darauf hinaus, dass ausschließlich Zivilrecht zur Anwendung kommt. Als Beispiel, wenn jemand im öffentlichen Verkehrsraum rückwärts fährt und dadurch einen Unfall verursacht, bekommt er in der Regel auch zu 100% als Unfallverursacher eine OWI. Die Polizei stellt niemals die "Schuld" fest, sondern entscheidet lediglich, wer die Ursache gesetzt hat.

    Verursacht dagegen jemand auf einem privaten Parkplatz durch rückwärtsfahren einen Schaden, geht es ausschließlich um die Schuldfrage und dieses ist nunmal Zivilrecht. Es ist immer zwischen Verursachung und Schuld zu unterscheiden.

    Insgesamt ist das Problem auf Parkplätzen schwierig und auch rechtlich umstritten. Einfach wird es immer, wenn der "Unfallverursacher" einen Schaden auf einen privaten Parkplatz anrichtet und sich dann unerlaubt entfernt, dann liegt in aller Regel eine Straftat vor und bei einer solchen gibt es im vorgenannten Sinne keinen privaten Parkplatz mehr. Dieses wird dann von der Polizei auch verfolgt.

    Tipp am Rande:
    Sobald auf einem privaten Parkplatz ein Schaden entstanden ist, immer versuchen, Zeugen festzustellen, Fotos zu machen und im Umfeld auf Fahrzeuge achten, die an diesem Schaden beteiligt sein können.

    Und im Zweifel immer die Polizei rufen, mehr als die Aussage: Hier sind wir nicht zuständig, kann man nicht bekommen. Und falls es ein Unfall (respektive Schaden) mit Flucht ist, sofort einen Strafantrag stellen.

    (Und wie immer, die vorstehenden Angaben sind nach besten Wissen gemacht worden und stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar. Selbst Gerichte entscheiden teilweise gegensätzlich.)

    G 60, Bj. 4/91, er bleibt, als Zweitwagen!!! Auch wenn er mich ärgert (manchmal....):D
    BMW E30 Cabrio Bj. 89, letztes Chrom-Modell - absoluter Original-Zustand und natürlich 6 Zylinder.....
    Golf GTI Bj. 8/79, Schwarz und Original - ein Traum!

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