Tach Leutz,
hätte da mal ne Frage:
Habe letzte Woche für ca. 5 Min. auf nem Behindertenparkplatz "gehalten".
Ja ja, ich weiß, da gibt's kein Pardon, aber ich habe wirklich keinerlei Beschilderung gesehen
jedenfalls habe ich ein Ticket bekommen..
Ich möcte jedoch Einspruch einlegen, da ich meiner Meinung nach, nur gehalten habe.
Es befand sich noch eine person im Auto, und ausserdem konnte ich meinen Wagen sehen.. das zählt dann doch als Halten oder??
Habe ich da ne Chance, der Verwarnung zu entgehen??