Strafzettel wegen Parkverstoß

  • Tach Leutz,


    hätte da mal ne Frage:


    Habe letzte Woche für ca. 5 Min. auf nem Behindertenparkplatz "gehalten".
    Ja ja, ich weiß, da gibt's kein Pardon, aber ich habe wirklich keinerlei Beschilderung gesehen :roll:


    jedenfalls habe ich ein Ticket bekommen..


    Ich möcte jedoch Einspruch einlegen, da ich meiner Meinung nach, nur gehalten habe.


    Es befand sich noch eine person im Auto, und ausserdem konnte ich meinen Wagen sehen.. das zählt dann doch als Halten oder??


    Habe ich da ne Chance, der Verwarnung zu entgehen??

  • glaube ich nicht
    Bei mir war es so, dass ich vor unserm Geschäft im absoluten gehalten habe und schnell was rein gelangt habe und bin dann wieder weg. Habe sie von oben dann um die Ecke biegen sehen und habe noch gedacht buh Shwein gehabt. 2 Tage später flattert eine Verwarnung in die Firma gehaltebla bla bla
    Habe auch erst mal versucht mit Einspruch da ich ja übern Wegfahren war. Habe gemeint dass bei mir ein rotes Lämpchen geleuchtet hat und ich dann aus Angst den Motor kaputt zu machen dort angehalten habe aber hat nix genutzt. Da wirst du schlechte Karten haben. Bin dafür auch schon mal vor Gericht gezogen da mich ein Polizist verdächtigt hat NSW angehabt zu haben. Der zweite hat es nicht gesehen. Sollte damals 20 Mark bezahlen habe dann Einspruch eingelegt. Das ganze ging vor Gericht. Und ich sagte zu meiener Verteidigung, dass ja hier Aussage gegen Aussage steht und dann auch im Zweifel für den Angeklagetern, darauf der Richter "Ja das stimmt aber ich wüsste nicht warum ich nem Polizisten net galuben sollte" Dann musste ich 120 Mark bezahlen :wuerg:


    Drum immer die 2 Regeln


    1. Polizei hat immer Recht
    2. Wenn Polizei nicht Recht hat, gilt erste Regel


    ist echt zum :wuerg: . Da brauchst nur a weng Sternchen und schon bist du glaubwürdiger als ein normaler Bürger. Armer Rechtsstaat



    Sandro


    PS: Wer das Auto verlässt der parkt!!! :winking_face:

  • Zitat von Corrameleon

    Es befand sich noch eine person im Auto, und ausserdem konnte ich meinen Wagen sehen..


    Abgesehen davon, dass Du - rein rechtlich gesehen - nichts dagegen machen kannst, gibt es rein theoretisch immer noch die menschliche Kommunikation zwischen Politesse und Fahrer.
    Da sogar noch jemand im Auto gesessen hat, halte ich es schon für ziemlich dreist, ein Ticket direkt an den Wischer zu heften.
    In manchen Städten gibt es einen verbalen Rüffel, mit der Aufforderung das Fahrzeug unverzüglich zu entfernen... dann entschuldigt man sich... und die Sache ist gegessen.
    Aber in Deinem Fall hatte man es wohl regelrecht auf Dich abgesehen.


    C' est la vie! :face_with_rolling_eyes:


    Zitat von Sandro g60

    1. Polizei hat immer Recht
    2. Wenn Polizei nicht Recht hat, gilt erste Regel


    ist echt zum :wuerg: . Da brauchst nur a weng Sternchen und schon bist du glaubwürdiger als ein normaler Bürger. Armer Rechtsstaat


    Würde ich nicht so verallgemeinern.
    Denke immer dran: die Jungs in Grün machen auch nur ihren Job.
    Und in jeder Uniform steckt auch nur ein Mensch. Und wie es im richtigen Leben halt so ist, gibt es A....lö.... und solche, die es nicht sind. :winking_face:

    Gruß, Gregor

    Einmal editiert, zuletzt von Corradoman () aus folgendem Grund: aus 2 mach 1

  • Da wirst du keine chance haben bei mir war die Strasse zugeschneit und hatte keine Chance zu sehen was unter dem schnee abgebildet war. Und prompt war da Parken verboten abgebildet. Und nirgendwo ein Schild. Keine Chance gehabt. :frowning_face:

  • Also das mit der zugeschneiten Straße hatte ich auch schon, mußte aber nichts zahlen, da ich Einspruch eingelegt habe und dabei rauskam das ich Parkverbot nicht sehen konnte, da die Straße nicht geräumt war. Hab da noch schnell ein paar Fotos davon gemacht, damit ich es ja belegen kann !


    Aber in so einem Fall hilft eigentlich nur normal mit dem Polizisten zu reden, dann lassen sie sowas öfters mal unter den Tisch fallen...

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  • muss aber net immer sein dass sie mit sich reden lassen aber manchmal schon :grinning_squinting_face:


    Bei unserem alljährlichen Fest bin ich als Absperrung immer mit eingeteilt. Ich habe damals mein Auto abgestellt und zwar war das vordere Rad in Höhe des Schildes absolutes Halteverbot. Habe natürlich einen Wisch bekommen. Naja bin halt dann mal zur Polizei gewackelt und gefragt warum ich denn nen Zettel bekommen habe darauf sagte der Polizist weil das linke vordere Rad auf der Strasse stand deswegen :confused: (ich dacht wegen dem Schild)
    Darauf sagte ich das war doch gar net auf der Strasse. Er erwiderte: Doch ich habe Fotos gemacht. Darauf ich: Die würde ich aber gerne mal sehen.
    Er darauf: Naja geb den Zettel her die Sache ist erledigt aber ich habe echt Fotos gemacht. :spitze: . Blieb dann ohne weitere Konsequenzen. Nur muss ich dazusagen, dass ich in Feuerwehrklamotten zur Polizei bin was mir auch etwas entgegenkam, als "Normalbürger" hätte er es wahrscheinlich gegen mich durchgezogen und ich hätte zahlen müssen und genau mit diesem Polizisten verrichtete ich an diesem Abend noch meinen Dienst :grinning_squinting_face:


    Sandro

  • Sieht schlecht aus: "Wer sein Auto verläßt, oder länger als 3 Min. hält, parkt"
    Ich glaub, da is kein Spielraum...

    Was nicht dran ist, kann auch nicht kaputtgehen

  • Zitat von Gregor

    Aber in Deinem Fall hatte man es wohl regelrecht auf Dich abgesehen.


    .. kann ich mir nicht vorstellen!


    Fahre im Alltag ( und im Winter sowieso ) einen Passat 3BG Variant mit Kinnerscheese hinten drin!


    Der ist völlkig unscheinbar. Mal davon abgesehen, in dem Ort kennt man mich überhaupt nicht!


    Zitat von Mechanix53i

    Verlaßen des Fahrzeuges geht, nur man muß im Verfügungsbereich bleiben, soll heißen, ein sofortiges wegfahren muß möglich sein.


    .. ZACK! Und da haben wir's.. ich konnte meine Karre vom fenster aus doch sehen! Hätte innerhalb weniger Sekunden den Wagen weg fahren können!



    Gregor


    Die *******e haben mir noch nicht mal ein Ticket an den Wischer geklebt!
    Brief kam direkt ohne Vorankündigung!


    FRECHHEIT!!!

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  • Zitat von Christopher

    Im übrigen herrscht auf Behindertenplätzen sogar Halteverbot. Also nicht mal das ist erlaubt und du wirst kaum um das Ticket rumkommen.


    Auf regulären Behindertenparkplätzen gilt Parkverbot, Halten bis zu 3 Minuten ist erlaubt solange man sich in dem Verfügungsbereich befindet! Sorry, will nicht klugkoten :mrgreen: , ich mach den Kram nur Beruflich. :winking_face:


    Corrameleon
    Wenn man sich in einem Raum aufhält, auch wenn man sein Fahrzeug sehen kann, ist man außerhalb des Verfügungsbereiches, laut der Rechtssprechung. Mit deinem Einspruch wirst du wohl, wie schon gesagt wurde, keinen Erfolg haben.

  • Zitat von Marius

    Warum hast du das dann nicht getan als sie dich aufgeschrieben haben :winking_face:


    .. weil ich niemanden gesehen habe, der mic aufschreibt, und die Person im Auto hat ebenfalls niemanden bemerkt!


    P.S. Habe mal bei den Jungs in Grün nachgefragt, defintiv keine Chance!


    Muss ich dann halt zahlen, find ich zwar trotzdem ne Frachheit, aber so ist das eben in unserem Bürokratenstaat!


    :wuerg:

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Corrameleon

    .. weil ich niemanden gesehen habe, der mic aufschreibt, und die Person im Auto hat ebenfalls niemanden bemerkt!


    Eben. Und dann ist das Argument "wenn er nicht sieht dass ich aufschreibe, sieht der auch nicht, dass hier jemand aus seinen parkplatz will" :winking_face:

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