Hab beim Ebay-stöbern folgendes gefunden...
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…7922785895&rd=1
Angeblich mit ABE. Meines Wissens müssen gemäß § 52a (2) StVZO die Rückleuchten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern mit WEISSEM LICHT ausgerüstet sein. Es ist jawohl sehr unwahrscheinlich, daß durch das rote Deckglas weisses Licht kommt...(bei geschwärzten ist das ja etwas anderes).
Ich vermute mal wieder eine gefälschte ABE...
Andere statements...?