Nochmal Versicherungsfrage HDI

  • Hi!

    hab meinen vr bei HDI haftpflichtversichert, aber da der jetzt um 50€ (!!!) zum nächsten jahr steigt will ich mich doch mal wo anders umsehen.

    Daten:

    Haftpflicht 35% momentan 480€, nächstes jahr dann ungefähr 530€!


    kennt jemand ne versicherung die zu günstigeren konditionen versichert?

    wäre super!

    gruss
    tobman

  • Zweimal falsch. Zur Wahrung der Kündigungsfrist reicht die rechtzeitige Absendung, sprich es werden in der Regel dieses Jahr bis zum 2.12. bei der Versicherung eigehende Kündigungen akzeptiert. In diesem speziellen Fall (Erhöhung der Prämie) hat man ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens...

    CorradoTobman!

    Wenns nur Haftpflicht sein soll probier mal den "Alternativ" Tarif der AXA...

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  • 2 mal falsch...?

    Ok, dann verbessere ich mich!

    Versicherungsende des bestehenden Vertrages: 01.01.2004, 0 Uhr.
    D. h., die Kündigung muss spätestestens einen Monat vor Vertragsende beim Versicherer einegegangen ein, also 01.12.2004, 0 Uhr.

    Wenn er aber morgen die Kündigung erst losschickt, kommt sie erst am 02.12. an, also zu spät!

    Es sei denn, man nutzt die Möglichkeit der Fax-Kündigung!

  • Nochmal: wer per Fax seine Kündigung am 1.12. schickt bekommt die Kündigung in der Regel nicht anerkannt (einige Versicherer handeln hier kulant, aber hier gehts ja ums Prinzip) genauso wie wenn er seine Kündigung auf dem Postwege am 1.12. losschickt. Kündigt der Versicherungsnehmer aber auf dem Postwege am Samstag den 29.11. (deswegen sollen diese Briefe per Einschreiben geschickt werden) und der Brief kommt erst am 2.12. oder 3.12. bei der Versicherung an, wird sie anerkannt. Massgeblich ist das Datum der Absendung...

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    • Offizieller Beitrag

    Ich hab das gerade anders gelesen. Entscheidend wäre das Eingangsdatum, nicht das Absendedatum. Kann das von Versicherung zu Versicherung anders sein?

    Was, wenn ich mein Auto ab- und wieder anmelde? Könnte ich so die Versicherung wechseln? Lohnt sich aber wahrscheinlich durch die Gebühren nicht, oder?

  • Das habe ich aus alten Studienzeiten auch noch in Erinnerung........meines Wissens ist der Zeitpunkt maßgeblich, an welchem der Empfänger das Schreiben erhält.

    Das kann aber dann nicht von Versicherung zu Versicherung unterschiedliech sein, sondern das ist gesetzlich so.......ich schau mal, ob ich den entsprechenden Paragraphen im BGB finde......

    Natürlich schließt das nicht aus, dass sich eine Versicherung kulant zeigen kann.....

    Corrado G60 EZ 01/1990 tornadorot, Golf 5 R32 EZ 12/2005 deep blue Perleffekt, GMC Pickup 5,7 l V8 EZ 1971 grün-metallic, Ford Explorer Black Edition 4,0 l V6 EZ 1998 schwarz, DKW Munga 0,9l EZ 1957 nato-oliv :super:

  • So....ich habs gefunden.....:

    . Gesetzliche Grundwertung:
    Bei der Regelung der Frage, wann eine Willenserklärung wirksam werden soll, kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht: Gegen die Abgabe bzw. Absendung der Erklärung spricht, daß die Interessen des Erklärungsempfängers nicht gewahrt sind. Auf der anderen Seite kann man aber auch nicht darauf abstellen, ob und wann der Empfänger vom Inhalt der Willenserklärung Kenntnis erlangt (Vernehmungstheorie). Sonst hinge die Wirksamkeit der Willenserklärung von seinem Belieben ab, da er den ihm übergebenen Brief, der z. B. eine Kündigung enthält, einfach nicht zu lesen bräuchte. Das Gesetz hat sich folglich für eine Lösung entschieden, die dem Erklärungsempfänger willkürliche Manipulationsmöglichkeiten verwehrt. Bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen - also im Regelfall - kommt es darauf an, wann die Willenserklärung dem Empfänger zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB; sog. Empfangstheorie).

    Hier kann man es noch genauer nachlesen:
    http://www.jura.uni-rostock.de/Singer/Repsys.htm#Zugang

    Alles klar? :shock:

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat von CorradoTobman

    hab meinen vr bei HDI haftpflichtversichert, aber da der jetzt um 50€ (!!!) zum nächsten jahr steigt will ich mich doch mal wo anders umsehen.
    Daten:
    Haftpflicht 35% momentan 480€, nächstes jahr dann ungefähr 530€!
    grusstobman


    Siehe HP Dies&Das - Versicherung
    VR6 Allianz 30% 228,- € - da konnte damals (1.1.2003) jedenfalls HUK +Co nicht mithalten.

  • Hier gehts aber nicht nach BGB, sondern nach VVG (Versicherungsvertragsrecht) beziehungsweise den Allgemeinen Vertragsbedingungen, Stichwort "lex spezialis vor lex generalis" :winking_face: also hat das BGB hier nix zu melden. Nehmt es einfach so hin, ich hab heut morgen erst zwei Verträge gehabt, bei denen das Kündigungssschreiben bei der HUK erst heute eingegangen ist, Kündigung wird akzeptiert...

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  • Ok, akzeptiert :)

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  • Marius:

    So leicht geht das leider nicht!
    Wenn du dein Auto abmeldest (Stilllegung), wird der Versicherungsvertrag davon nicht berührt. Du musst somit die Abmeldebescheinigung dem Versicherer vorlegen, damit eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes herrscht.
    Wenn du das Auto dann wieder anmeldest, lebt der Versicherungsschutz uneingeschränkt wieder auf.
    Es sei denn, die Unterbrechung des Versicherungsschutzes beträgt mehr als 18 Monate, dann endet der Vertrag mit dieser Frist, ohne dass eine Kündigung notwendig ist.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von CorradoTobman

    Klaus_Admin
    das wäre ja echt günstig!
    und das ist direkt bei der allianz?


    Ja, stellt Dir einfach vor Du wärst auf einem orientalischen Basar - Handeln, handeln, handeln,.... ;-.)
    Du mußt Dir aber auch bdie Details meines Vertrages anschauen, km, nur 2 Fahrer, Garage, Alarm, Wegfahrsperre, Bonus für Beruf usw.

  • @ Marius:

    Wenn du einen neuen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft machst, sagst du ja, auf wieviel Prozenten (die SF Klassen) du bisher gefahren bist.
    Die neue Versicherung fragt dann beim alten Versicherer an, ob deine Aussage stimmt. Die alte Versicherung wird hellhörig und erzählt der neuen, dass der Vertrag ja noch bei denen besteht!
    Somit wird dann kein SF-Rabatt bestätigt und du gehst quasi leer aus!

  • zu den Kündigungen per Fax:

    sie sind zu aktzeptieren! Gab da mal Gerichtsurteile.
    Der Absender muss aber zu erkennen sein (also beim Faxen die Nummer senden und das Fax richtig rum reinlegen!).
    Dann gilts!

    Bei einer ordentlichen Kündigung muss sie DOCH rechtzeitig beim Versicherer sein, also 30.11.!
    Wie Danilo aber gesagt, hat man aber ein außerordentliches Kündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung, 4 Wochen danach. Deswegen kann man dann auch seine Versicherung kündigen!Aber eben nur, wenns teuer wird.

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