Habe seit heute eine 2. Nebelschlussleuchte bei mir angeschlossen, sieht ZIEMLICH gut aus!!
Nun die Frage: ist das erlaubt?
Serienmäßig hat er ja nur 1, aber viele Japaner haben ja auch 2 NSL, Renaults habe ich auch schon viele gesehen?
Eigentlich dients ja der Sicherheit...!
2. Nebelschlussleuchte bei uns erlaubt?
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Wenn ich mich nicht irre, ist immer noch nur eine Nebelschlussleuchte erlaubt. Wie sollte man sonst die Nebler von Bremslichtern unterscheiden ? Wer´s besser weiss möge mich korrigieren .
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Audi A6 Alte Volvo's etc haben auch alle zwei NSL - das sollte nicht das problem sein - und da man die eh erst ab einer sichtweite von unter 50 m anmachen darf sowie die Vmax dann 50 km/h beträgt ist das wohl kein Thema
Achim
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ich meine auch das 2 verboten sind, beim a6 leuchet ja nur eine..
tomas
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was Özcan hier gelinkt hat, sagt doch mal was aus:
ZitatDer niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
D.h. dass die neue rechte NSL die gleichen Abstände dann hat wie die sereinmäßige linke NSL!
Und der Satz ,,ist nur eine angebracht...'' sagt ja schon aus, dass mehrere NSL durchaus zulässig sind, sonst würde sich der Satz in sich selbst widersprechen!
Also: erlaubt würde ich sagen!! -
oah muß fieber haben, dachte ich hätte zu dem thema was gepostet ..?
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Klar isses erlaubt, steht ja auch so in Absatz 2
Zitat
2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein. -
@ tomas
und ich bin mir immer noch sicher dass beim A6 2 Leuchten leuchten -
Hi Leute!
Man darf diese Kammer nicht für eine zweite Nebelschlußleuchte benutzen.
War vor ein paar Wochen beim Tüv und er hatte das am Fahrzeug bei mir bemängelt.
Er meinte,daß diese Kammer nicht dafür geprüft worden ist.Was immer er auch damit meinte?
Jedenfalls habe ich die Verbindung unterbrochen und meine Plakette dann bekommen.
Nur ein Beispiel.Mfg Marcel
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Tach zusammen,
ist auch ne Bauliche veränderung und damit Eintragungspflichtig in unserem Bürokratenstaat
gruß Oxmox
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hmm, es gibt ja auch Autos, die haben 2 Rückfahrscheinwerfer und welche, die nur einen haben! Sogar welche, die gar keinen haben (Bsp. US-Beetle!).
Es gibt Autos, wie schon besprochen, die haben eine oder 2 NSL, natürlich auch ältere, die gar keine NSL haben. Deswegen kann ich mir das nicht so ganz vorstellen, da es ja der Sicherheit gut tut (im Nebel).Deswegen sollten sich doch mal die Polizisten unter uns, die Corrado fahren und sich ja wirklich auskennen (müssten...!), hier mal melden und den Sachverhalt in unserem Beamtenstaat klären!
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