Kumpel hat meinen Corri verkratzt .. wer zahlt den schaden ?

  • Hey .... letzte woche nach der disco ( bin gefahren) hatte ich noch 2 kumpels mit die ich mitnehmen sollte nach hause .... wir raus zum auto wollten einsteigen und der andere kumpel wollte beifahrerseite einsteigen .... nun gut ... nur stand neben meinem wagen noch nen fahrrad an der seite vom zaun angelehnt ..... er ist also am fahrrad hängen geblieben und aus wut hat er gegen das fahrrad getreten ... es ist dann mit vollerwucht gegen meinen corri gesprungen und hat mir einige BÖSE kratzer in den lack gehauen inkl bäulen .... ... .... wer zahlt den schaden ? wird der überhaupt bezahlt bei sowas ?




    danke für die hilfe ...


    adrian

  • Sehe es auch so wie Günter!!!! haftpflicht!!! wenn er keine hat dann soll er es blechen, denn wer hat den gegen das fahrrad getreten und war zu doof um ins auto einzusteigen??? mal abgesehen davon das es keine art ist anderer leute gegenstände zu beschädigen egal ob fahrrad oder sonst was!!!!!

    Gruß Marco :verbeuge:Corrado 16V Turbo, Golf 1 Cabrio, Caddy 14d und V8 mit Stern:verbeuge:

  • naja also haftpflicht hat er ... er will auch zu sehn das ich die kohle wieder bekomme .. weil die tür und hinten muss neu lackiert werden ..... war schon beim lacker und in ner werkstatt deswegen ... gutachter war auch schon da.... das problem ist nur das er an dem abend total voll war *arghl*


    und das sollte man vieleicht nicht erwähnen ......


    jetzt mal unter uns ..... was kann man sagen das man die kohle wieder rein bekommt .... weil ich nich glaube das er das alles selber zahlen kann.



    adrian


    ( was nicht heissen soll das ich hier versicherungen verarschen will)

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  • Ich denke mal das es eher schlecht aussieht, da Geld von der Versicherung zu bekommen, weil wenn es bei der Haftpflicht ums Thema Auto geht, da werden die schnell hellhörig.


    Davon mal ab finde ich es hochgragdig asozial so feste gegen ein fremdes Fahhrad zu treten, dass dieses bis ans Auto fliegt und dann selbiges beschädigt. Wird der Rad Besitzer sich ja auch fragen wo er die Kohle herbekommt.

    MfG Marcel


    ..und die Welt ist eine Kurve... :biggrin:

  • .. bin auch sagen wir mal ... leicht ausgerastet .... und hätte meinem "kumpel" am liebsten den kopf zwischen den ohren weg gehauen ... weil das wirklich asozial ist ..... keine frage ...


    gut das fahrrad sah eh schon ... alt aus ... aber die fahren ja bekanntlich am besten :)



    ich hoffe echt nur das der das regelt .... weil ich weiss das versicherungen immer gern hellhörig werden bei sowas.



    adrian

  • also wenn du nicht angibst das er besoffen war und das er nicht absichtlich gegen das fahrrad getreten hat zahlt die versicherung!!!


    ihr könntet sagen das z.b. er mit dem fahrrad gekommen ist es abgestellt hat und mit der tasche dran hängengeblieben ist und es dann ins auto gefallen ist!!! aber so bald: alkohol oder dagegegn getreten fällt, ist es vorsetzlich(treten)!!!!!!


    aber das ist schon betrügen und ist nicht grade die korrekteste art!!!! lasst euch lieber was anderes einfallen!!!

    Gruß Marco :verbeuge:Corrado 16V Turbo, Golf 1 Cabrio, Caddy 14d und V8 mit Stern:verbeuge:

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  • ... er meinte er zahlt es so oder so .....


    aber haftpflicht wär da schon gut weils ja nich billig ist ....


    werden das morgen mal melden und dann schaun wa mal was bei raus kommt.


    adrian



    danke für die antworten

  • Der Versicherungsbetrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft!


    http://www.versicherungen.de/artikel145_2571_1.asp


    Ich würde es seien lassen, du glaubst gar nicht, was ein Gutachter so alles feststellen kann!


    Und BGB § 823 sagt, ,,wer vorsätzlich oder fahrlässig [...] das Eigentum [...] eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus enstehenden Schadens verpflichtet.''


    Laut Gesetz ist er dir also verpflichtet, den Schaden wieder gut zu machen. Das musst du dann mit ihm klären. Aber die Versicherung zu betrügen...? Na ja... :nein:

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  • Hi,
    also ich würde sagen dass es das Problem von Deinem Kumpel ist wie er das ganze regelt. Die Sache mit dem Vollsuff muss ja keiner wissen, und ob das Fahrrad mutwillig umgeschubst wurde oder der Typ es in der dunkelheit einfach übersehen hat kann dir sicher auch kein Gutachter nachweisen...sofern das Auto überhaupt einer zu Gesicht bekommt, bei mir hat der Versicherung in einem ähnlichen Fall ein Kostenvoranschlag mit Fotos gereicht)
    Gruß
    Timo
    PS: Die Versicherung muss vieleicht nicht unbedingt wissen dass Ihr euch kennt...

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