Das mit der Richtgeschwindigkeit ist so richtig. Sobald ich diese Geschwindigkeit übertrete nehme ich in Kauf bei einem Unfall eine Teilschuld zu bekommen. Es gibt eigentlich kaum Unfälle wo eine geringere Geschwindigkeit nicht hätte den Unfall verhindern können. Von daher hat man da eigentlich immer eine Teilschuld zu befürchten.
Wieso gibts bei uns in D eigentlich kein Tempolimit?
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danke buzzT!!!
also stimmts doch, alle auf der arbeit meinen das auch *gg* -
Doch doch, das stimmt schon so - leider!
Für mich ist das allerdings inkonsequent, aber das ist ein anderes Thema.......
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- Offizieller Beitrag
Und ab 180km/h handelt man grob Fahrlässig. Da zahlt dann auch die Vollkasko nicht mehr.
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wie jetzt D.h. wenn 's mir bei Vmax nen Reifenzerlegt und ich Karussel spiele und meinem Schatzi gehts hinter her nichtmehr ganz so gut bin ich der Blöde
ja, warum bezahle ich denn dann soviel Geld für die Versicherung
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@ G60 G60:
ZitatAutobahnen gehören in Deutschland zu den sichersten Zonen im Straßenverkehr überhaupt, da im Gegensatz zu einer Landstraße oder einer innerstädtischen Verbindung kaum Verkehrsregeln zu beachten sind. Nur einige Beispiele: keine Kreuzungen, kein Gegenverkehr (Überholen), weite Sicht, vorhersehbarer Verlauf der Straße, keine Ampeln, kein Rechts vor Links, keine parkenden Autos welche die Sicht erschweren, keine Kinder welche zufällig auf die Straße laufen könnten....usw. usw.
Prozentual machen Autobahnen - verglichen mit allen anderen automobilen Verkehrswegen - den geringsten Teil an Unfällen aus.
Das ist sicherlich richtig, aber nur statistisch gesehen. Weil der größte Teil der deutschen Autofahrer eine Durchschnittsgeschwindigkeit con ca. 140-150 km/h auf der BAB hat!
Und da passieren eben wenige Unfälle, so gut wie keine.
Bin heute noch 500 km BAB gefahren, meistens so um die 200er Marke, da bist du wirklich der Schnellste! Nur wenn man so schnell fährt, wird man falsch eingeschätzt, irgendso ein Träumer zieht immer raus und du musst innerhalb von Sekunden von 200 km/h auf 120 km/h runterbremsen! Und das ist das saugefährliche!
DeswegenZitatZitat:
Mal ehrlich: mit 300 km/h über die BAB ist doch vom Gesetzgeber her das unvernünftigste, was es so gibt, oder nicht?habe ich hier nicht Unrecht!
Als ich letzte Woche auf das CCG Treffen gefahren bin, ists mir auch nochmal passiert: fahre mit 190 km/h einen Berg hoch (schwach befahrene BAB Richtung Kaiserslautern), leichte Linkskurve und da überholt gerade ein Reisebus einen LKW. Bremsen habe ich nicht mehr hinbekommen, musste auf der rechten Seite ausweichen!!
Und dann habe ich eben eine Teilschuld, mit 130 km/h Richtgeschwindigkeit wäre das nicht passiert.
Also ist die hohe Geschwindigkeit auf Autobahnen schon ein großes Risiko.
Wenn alle 130 km/h fahren würden, gäbe es so gut wie keine Unfälle mehr auf deutschen Autobahnen, nur durch Übermüdung oder derartiges.
Weil: die Unfälle, die auf den Autobahnen passieren, hängen eigentlich immer mit zu hoher Geschwindigkeit zusammen, letztes aktuelle Beispiel der Testfahrer von Mercedes, der Schuld an dem Tod der jungen Mutter mit ihrer Tochter hat. Grund: zu hohe Geschwindigkeit. Wäre er 130 km/h gefahren, würde die frau noch leben.
Also klar ? -
Leute ich bleibe dabei die Richtgeschwindigkeit ist nicht viel mehr als eine EMPFEHLUNG. Man muss unterscheiden zwischen Haftpflichtschäden und Kaskoschäden bei der Versicherung. Es kann gut sein, dass wenn man mit 200km/h von der Autobnahn abkommt die VK nicht alles zahlen wird,weil die werden sagen:"Sie sind die Kurve einfach viel zu schnell gefahren".
Aber wenn bei 200km/h irgendein anderer Verkehrsteilnehmer einen Fehler macht und es kommt zu einem Unfall dann ist der trotzdem Schuld obwohl ich so schnell unterwegs war. -
CorradoGeil:
Du kannst gern dabei bleiben und es als eine Empfehlung ansehen.
Es sit aber definitiv falsch. -
- Offizieller Beitrag
CorradoGeil - Ab überschreiten der Richtgeschwindigkeit hat man autmatisch eine Teilschuld. Es sei denn du kannst nachweisen, dass der Unfall auch bei der niedrigeren Richtgeschwindigkeit passiert wäre. (Achtung, ich bin kein Verkehrsjurist ;)).
Wenn Du eine VK hast, frag doch mal bei Deiner Versicherung nach, ob der Schaden ganz oder teilweise bei überschreiten von 180 km/h gedeckt ist.
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Marius,VR6-Driver:
Dann sucht mir mal ne Quelle wo das steht. Dann bin ich auch überzeugt. Aber so glaube ich eher dass ich Recht habe aber ihr könnt mir gerne das Gegenteil beweisen.
Das mit der VK habe ich ja selber zugegeben dass die ab ner bestimmten Geschwindigkeit nicht mehr zahlen wird.
Aber ich beziehe mich auf HAFTPFLICHTschäden!
EDIT:ZitatAb überschreiten der Richtgeschwindigkeit hat man autmatisch eine Teilschuld. Es sei denn du kannst nachweisen, dass der Unfall auch bei der niedrigeren Richtgeschwindigkeit passiert wäre.
Ich glaube eher die Beweislast ist umgekehrt. -
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Ihr solltet aber auch nicht vergessen das mittlerweile in den USA vereinzelte Bundesstaaten dazu übergegangen sind, die Tempolimits auf ihren Highways aufzuheben.
Wer verwandte drüben hat (wie ich) kann dies wohl bestätigen.
Und zu den Deutschen Gesetzen hinsichtlich Tempolimits teile ich die Meinung von G60Ing.
An ein Tempolimit auf BAB's wird sich niemals eine Regierung wagen, denn jede Regierung will ja wiedergewählt werden. Und eines kann ich euch mit Sicherheit garantieren... die Regierung, die ein Tempolimit einführt kann die nächste Bundestagswahl 1000%ig vergessen.
Ausserdem hängen wie G60Ing schon sagte jede Menge Arbeitsplätze an der Automobil-Industrie dran. Es gab mal eine Studie die von unabhängigen Stellen in Auftrag gegeben wurde und dort wurde festgestellt das bei einem Tempolimit über über 2 Millionen arbeitsplätze gefährdet bzw. wegfallen (Eingerechnet sind die grossen Automobilhersteller wie BMW, Audi, VW, Opel, Porsche, Mercedes, etc. bis hin zu den kleinsten Zuliefererfirmen).
Fazit: 2 Millionen gefährdete Arbeitsplätze kann sich -keine- Regierung leisten, genausowenig wie Deutschlands wichtigste Industrie, die Autoindustrie totzumachen.
Ein Tempolimit wird nie kommen, auch nicht wenn die EU uns zwingt. Eher zahlen die Herren in Berlin jedes Monat ihre Strafe nach Brüssel. Das wird sich mit sicherheit mehr rechnen als die Steuerausfälle auf Export bzw. Inland-Verkauf.
Gruss
Andreas
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- Offizieller Beitrag
Zitat von http://www.kanzlei-hart.de/verkehrsrecht1102.html
Autobahnunfall: Haftungsverteilung bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit und Spurwechsel
Überschreitet ein Fahrzeugführer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass ein Unfall für Ihn unvermeidbar war. Der Fahrer trägt in diesem Fall automatisch eine Mitschuld an dem Unfall. Das gilt ausnahmsweise nur dann nicht, wenn er nachweisen kann, dass es auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit zu einem Unfall mit vergleichbar schweren Schäden gekommen wäre.Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm wird ein Mitverschulden ausnahmsweise nicht mehr angenommen, wenn die sogenannte Betriebsgefahr des Pkw des Betroffenen hinter der wesentlich erhöhten Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs zurücktritt. Dieser Ausnahmefall tritt bei einem grob verkehrswidrigen Verhalten des Unfallgegners ein. Das OLG Hamm hat dies in einem Fall bejaht, in dem auf einer Autobahn ein Autofahrer von der rechten Fahrspur plötzlich einen Spurwechsel nach links vornahm. Um ein Auffahren zu vermeiden, musste der Fahrer eines sich mit 160 km/h nähernden Fahrzeugs eine Vollbremsung einleiten und seinen Wagen gegen die Leitplanke lenken. Wegen des grob verkehrswidrigen Spurwechsels kann der Fahrer seinen Schaden vollständig ersetzt bekommen (OLG Hamm, Urteil vom 15.3.2002).
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Sach ich doch - danke für den Link, den kann ich für genau dieselbe Diskussion ausserhalb des Forums gut gebrauchen
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Das bezieht sich ja dann auf einen Kraftfahrthaftpflichtschaden. Das ist klar.
Aber wieso sollte die Vollkasko denn nicht zahlen?
Wenn mir auf der Landstraße mit 100 km/h ein Reifen platzt und ich deswegen von der Straße abkomme, ist es doch auch nicht anderes, als wenn mir das mit 190 km/h auf der BAB passiert, oder nicht? Schließlich ist eine Richtgeschwindigkeit keine Pflichtgeschwindigkeit!!
Wenn mir aber jemand in den Versicherungsbedingungen das Gegenteil beweisen kann...soll er es bitte machen! Ich habe nichts gefunden!
Dort gibts nur Ausschlüsse infolge Trunkenheit, keiner vorhandenen Fahrerlaubnis etc.
In der Vollkasko muss der Unfallbegriff greifen, das Ereignis muss plötzlich, von außen, unvorhergesehen und mit mechanischer Gewalt hervorgerufen worden sein. Dies ist bei 130 km/h genauso gegeben wie wenn ich 230 km/h auf der BAB fahre, wenn ich von der Straße abkomme.
Auszug aus den Provinzial-Bedingungen: ,,In der Fahrzeugversicherung (Vollkasko) ist der Versicherer gem. § 61 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt. ''
Weiter steht drin, dass Schäden durch innere Unruhen, Kriegsereignisse oder Erdbeben nicht versichert sind. Wichtig für manche hier ist folgendes:
,,Der Versicherungsschutz wird nicht gewährt für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei dazugehörigen Übungsfahrten enstehen.''
Demnach ist es ja kein Rennen, sondern ein Reisen (mit 230 km/h), also kein Wettbewerb.
Es ließe sich höchstens über die grobe Fahrlässigkeit streiten, aber wenn die BAB frei ist, vieleicht auch dreispurig, dann handle ich ja nicht grob fahrlässig, wenn ich 200 km/h fahre.
Oder sieht das hier jemand anders? -
Ich sehe es genauso........wenn dann müsste man das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit an sich schon als grob fahrlässig ansehen, aber davon habe ich noch nie gehört.......
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danke vr6-driver, endlich stimmt mir jemand zu!
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Das ist jetzt aber nur noch eine Formfrage was grob fahrlässig ist und was nicht.... das ist objektiv zum Teil garnicht zu beurteilen.
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Aber wenn du jetzt danach gehst, musst du IMMER die Frage der groben Fahrlässigkeit stellen.
Wenn du z.B. auf der Landtsraße eine Kurve fährst, in die du nicht hinein sehen kannst, bremst du ja auch nicht von sagen wir 90 oder 100 km/h (mit einem Corrado kein Problem, selbst in Kurven nicht!) auf 50 km/h ab, nur weil eine Kuh hinter der Kurve stehen könnte oder ein umgestürzter Baum auf der Straße liegt, oder vielleicht doch?
Und da wird die Versicherung auch nicht sagen, ,,hey BuzzT, du hast hier grob fahrlässig gehandelt, du hast nicht auf 50 km/h hinunter gebremst, wir zahlen nicht!'' -
Wird sie auch nicht... das könnte man nur als fahrlässig auslegen, aber nicht grob fahrlässig:
ZitatGrob fahrlässig schließlich handelt derjenige, der "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste (ständige Rechtsprechung seit RG, Bd. 141, . 131). Grob fahrlässig sind "schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen" (BAG, VersR 68, S. 738). Grob fahrlässig ist derjenige, der "unbekümmert und leichtfertig handelt" (BGH VersR 66, S. 745) bzw. "die Sorgfalt außer Acht lässt, die sich aus den nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als auffallende Sorglosigkeit heraushebt" (BGH VersR 89, S. 830). Grob fahrlässig handelt schließlich derjenige, der "einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen" (BGH VersR 94, S. 314).
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Zitat von deeptroat
Ihr solltet aber auch nicht vergessen das mittlerweile in den USA vereinzelte Bundesstaaten dazu übergegangen sind, die Tempolimits auf ihren Highways aufzuheben.
Stimmt, da sich anhand von Langzeitstudien herausgestellt hat, daß die Unfallzahlen bei einem Tempolimit nur kurzfristig sinken und langfristig das gleiche Niveau erreichen.
Ist ja auch kein Wunder, da die Leute das Autofahren regelrecht verlernen, siehe USA.
Wer häufig in der Nähe von US-Kasernen unterwegs ist, wird das wohl bestätigen können. Man erkennt ziemlich schnell, wer frisch ist und wer schon länger stationiert ist
Da aber Deutschland scheinbar jeden noch so dummen Trend aus den USA mit einigen Jahren Verzögerung übernehmen muß, warte ich immer noch aufs Tempolimit. Ich hoffe, ich irre mich -
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