Wie weit darf ein Endtopf hinausragen?!

  • Hey Leute, könnt ihr mir sagen, wie weit ein Endtopf hinten herausragen (wegstehen) darf?!
    Wär Cool, wenn ihr mir weiter helfen könntets, danke!

    [ 23 Februar 2003, 00:14: Beitrag bearbeitet von: Andy C. ]

  • Ich denke 10mm... Wenn nicht lass ich mich gern eines besseren belehren.
    Viele Grüße
    Fips

    VW Corrado 2.0i, Keskin KT4 9x16 ET20 rundum mit 215/40/16 Toyo Proxess T1-S, KW Gewindefahrwerk V1 innox line, Hartmann Anlage ab Kat, rot/weiße In-Pro Rückleuchten, Mattig Heckdiffusor, Verkauft War eine schöne Zeit

  • §47c Ableitung von Abgasen


    Die Mündungen von Auspuffrohren dürfen nur nach oben, nach hinten, nach hinten unten oder nach hinten links bis zu einem Winkel von 45° zur Fahrzeuglängsachse gerichtet sein; sie müssen so angebracht sein, daß das Eindringen von Abgasen in das Fahrzeuginnere nicht zu erwarten ist. Auspuffrohre dürfen weder über die seitliche noch über die hintere Begrenzung der Fahrzeuge hinausragen.

    [ 23 Februar 2003, 00:26: Beitrag bearbeitet von: Chaoz ]

  • Es gibt allerdings auch Außnahmen. Das Endrohr ragt bei meinem Wagen so ca. 5 cm über die Stoßstange hinaus. TÜV war offenbar kein Problem (wurde bei VW gemacht)!

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  • Wahrscheinlich bekommst Du ein nettes kleines Kärtchen, mit dem Du Dich binnen einer kurzen Frist bei der Polizei vorstellen darfst. Natürlich mit Deinem Wagen und mit einem zulässigen Auspuff/Endrohr.

  • Oder aber auch gar nix...bei meinem Rocco 1er (der liebe Dingens sei ihm gnädig) ragte der Leistritz ESD fast 10cm raus....wurde oft kontrolliert und keiner hat was gesagt.....

    ...neu:Tuerkenkarre....jau...krasskorregdd.......

  • Ja danke erstmal für eure Hilfe. Aber was ist wenn's zu laut ist? Bis zu welchem dB Pegel ist ein Auspuff erlaubt?
    Ich hoff halt mal dass mich keiner aufhält ... nach meinen Augen gesehen ist mein Endtopf eben mit der Stossstange, aber Angst das die mich aufhalten hab ich trotzdem, ich hasse nämlich B*llen!!!!

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  • hey


    also vom tüv hiess es bei mir auch das die rohre nicht über die karosserie ragen dürfen


    stehen aber ungef. 1-2 cm drüber tüv hats trotzdem eingetragen
    bei polizei kontrollen hat bissher keiner was gesagt

  • </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Original erstellt von Chaoz:
    das sind halt die unterschiede zwischen "legal" und "geduldet".. :winking_face: </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Oder das sind die Unterschiede zwischen "keine Ahnung" oder "blindheit".
    Bei mir haben die schonmal nachgemessen und habe dann ne schöne Mängelkarte bekommen.

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